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Was passiert nach einer Barabhebung beim Landeskriminalamt?

Dies ist eine Diskussion zu Was passiert nach einer Barabhebung beim Landeskriminalamt? innerhalb des Forums Bankrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.05.2012, 15:16
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Was passiert nach einer Barabhebung beim Landeskriminalamt?

Nehmen wir an A möchte 20.000 € von ihrem Girokonto abheben. Das Geld stammt aus sauberen Quellen (Auflösung eines Bausparvertrages, Lohn ), aber der Bankangestellte findet das „verdächtig“ und erstattet (nach §11 GwG) gegen A. eine Verdachtsanzeige. Staatsanwaltschaft bzw. Landeskriminalamt werden involviert. (Ich weiss schon, dass es zweierlei Dinge gibt: die Registrierung intern bei der Bank und die Meldung von Verdachtsfällen beim LKA.) Was passiert dann? Abhören? Hausdurchsuchung? Haftbefehl? Oder was sonst?
Muss A nachhalten, was sie mit dem Geld gemacht hat? (Sie wollte einen Teil davon ihrer Mutter in bar in der Ukraine zukommenlassen. Sollte die Mutter ihr eine Quittung geben?)
(PS ich hoffe, ich habe meine Fragen, in der richtigen Rubrik veröffentlicht?)
Danke schon mal für Antworten.
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  #2 (permalink)  
Alt 21.05.2012, 16:10
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AW: Was passiert nach einer Barabhebung beim Landeskriminalamt?

Zunächst mal: wenn eine Bank einen Verdacht nach GwG hat und eine entsprechende Meldung abgibt darf sie zunächst die Transaktion nicht durchführen. Was dann passiert? Entweder das LKA gibt die Transaktion frei oder rührt sich zwei Tage nicht: gleiches Ergebnis, Transaktion kann durchgeführt werden.

Ansonsten: Ermittlungen. Wie diese aussehen hängt wohl sehr vom Einzelfall ab, Standards gibt es da keine (wie auch).
__________________
Gruß
Klaus
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  #3 (permalink)  
Alt 22.05.2012, 07:37
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AW: Was passiert nach einer Barabhebung beim Landeskriminalamt?

devisenausfuhr - zollbestimmungen

http://www.mfa.gov.ua/germany/ger/pu...tent/15269.htm

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen...9DFDCBD27A5F72
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #4 (permalink)  
Alt 22.05.2012, 10:19
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AW: Was passiert nach einer Barabhebung beim Landeskriminalamt?

Zitat:
Zitat von Veravera Beitrag anzeigen
Was passiert dann?
Dann wird geprüft.
Zitat:
Abhören? Hausdurchsuchung? Haftbefehl?
Nicht ohne richterlichen Beschluss, und nicht ohne konkrete Verdachtsmomente.
Zitat:
Muss A nachhalten, was sie mit dem Geld gemacht hat? (Sie wollte einen Teil davon ihrer Mutter in bar in der Ukraine zukommenlassen. Sollte die Mutter ihr eine Quittung geben?)
Nö.

Man darf soviel Bargeld aus Deutschland ausführen oder nach Deutschland einführen wie man möchte. Auch 200.000 Euro, auch 200 Millionen Euro. Braucht dafür auch keine Erlaubnis.

Man muß es nur ab 10.000 Euro beim Zoll anmelden.
__________________
An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson
(Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.)
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  #5 (permalink)  
Alt 22.05.2012, 10:56
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AW: Was passiert nach einer Barabhebung beim Landeskriminalamt?

Es wird wohl zuerst nach dem Nachweis gefragt, wo das Geld her ist wg. Geldwäsche. Wo man es hinbrachte wird eigentlich erst gefragt, wenn es weg ist. Man könnte es ja zwecks Steuerhinterziehung ins Ausland bringen. Man kann es aber auch in der Spielbank verjubeln, was nicht verboten ist.
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