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Wann gilt die Kontolöschung?

Dies ist eine Diskussion zu Wann gilt die Kontolöschung? innerhalb des Forums Bankrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.01.2012, 10:07
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Wann gilt die Kontolöschung?

A hat eine Pfändung auf seinem Konto laufen und möchte aber sein Konto kündigen. Er befindet sich noch in der Pfändungsschutzfrist.
Wenn A bei Bank B persönlich erscheint und sein Konto schriftlich kündigt. Ab wann gilt die Kündigung?

LG Benny
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  #2 (permalink)  
Alt 04.01.2012, 07:17
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AW: Wann gilt die Kontolöschung?

ich kann mir gut vorstellen, dass in den AGB des kontoführenden institutes nichts zu bearbeitungsdauer bei kontolöschung steht

der vorgang wird also von einem mitarbeiter in einer filiale aufgenommen und zur weiterbearbeitung an die kontoführende stelle geschickt .. dort wird dann geprüft, ob noch offenen forderungen von seiten des institutes bestehen .. und irgendwann ist das konto gelöscht ..

P-Konto ?
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.01.2012, 09:56
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AW: Wann gilt die Kontolöschung?

A ist noch in der Schutzfrist! Was bedeutet das für Ihn, wenn er in der Zeit das Konto wechselt?
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  #4 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 06:56
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AW: Wann gilt die Kontolöschung?

Zitat:
Zitat von benny1233 Beitrag anzeigen
A ist noch in der Schutzfrist! Was bedeutet das für Ihn, wenn er in der Zeit das Konto wechselt?
was meint A konkret mit schutzfrist ?
wenn die bank ein konto schließt und offene forderungen von ihrer seite bestehen, wird sie diese forderungen ggf an ein inkassobüro abtreten
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  #5 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 09:49
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AW: Wann gilt die Kontolöschung?

A ist noch in der Pfändungsschutzfrist. Ich glaube zumindest, dass es so heisst. A hat aber sein Konto selbst gelöscht und kurz danach ist Geld eingegangen. Die Bank sagt jetzt, dass nun das Geld komplett gepfändet wird. Dabei hat ein Berater vorher wegen der Dringlichkeit ihm dazu geraten. Weil die Einrichtung eines P-Kontos zu lange gedauert hätte.
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  #6 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 10:22
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AW: Wann gilt die Kontolöschung?

Zitat:
Zitat von benny1233 Beitrag anzeigen
A ist noch in der Pfändungsschutzfrist. Ich glaube zumindest, dass es so heisst. A hat aber sein Konto selbst gelöscht und kurz danach ist Geld eingegangen. Die Bank sagt jetzt, dass nun das Geld komplett gepfändet wird. Dabei hat ein Berater vorher wegen der Dringlichkeit ihm dazu geraten. Weil die Einrichtung eines P-Kontos zu lange gedauert hätte.
hier ist wohl alles schief gelaufen, was schief laufen kann
http://www.schuldnerberatung-cottbus.de/konten.htm

"sagt" die bank das oder schreibt sie es ?

kam z.B. eine schriftliche mitteilung, dass das konto aufgelöst wurde ?
(wenn ja, müßte ja das geld an den absender zurückgehen, wenn kein empfängerkonto vorhanden ist)

bei "nein" gelten fristen für das abheben (s.link)
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  #7 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 11:07
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AW: Wann gilt die Kontolöschung?

27.12. war Kontolöschung in der Filiale. Am 29.12. war der Geldeingang und laut "Aussage" der Bank am Tel. hat auch am 29.12. die Löschung statt gefunden. Laut Aussage der Bank kann A jetzt gar nicht mehr an sein Geld. Weder durch ein P-Konto oder sonstwas. Und am 16. wird alles an den Gläubiger überwiesen. Das kann doch nicht sein, oder?
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  #8 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 11:42
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AW: Wann gilt die Kontolöschung?

wurde bei der kontolöschung ein konto angegeben, auf das etwaige guthaben überwiesen werden können (mutter, tante, oma )?
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  #9 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 11:43
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AW: Wann gilt die Kontolöschung?

Nein! Es war ja kein Guthaben mehr drauf.
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  #10 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 12:34
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AW: Wann gilt die Kontolöschung?

dann würde ich versuchen, schnell mal eine kontoverbindung anzugeben ! schriftlich ! am besten per protokolliertem fax direkt an die kontoführende stelle
(ohne garantie, ob es klappt)

mit dem hinweis,
dass, wenn das geld nach kontoschließung eingegangen ist, dieses an den absender zurückzugehen hat,

und wenn eingang VOR kontoschließung, die sonstigen verbindlichkeiten des kontoinhabers innerhalb der schutzfrist bedient werden können
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