Dies ist eine Diskussion zu vorläufiger Einzug von Kreditkartenschulden aus missbräuchlicher Nutzung innerhalb des Forums Bankrecht
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| vorläufiger Einzug von Kreditkartenschulden aus missbräuchlicher Nutzung Kunde K stellt fest, dass seine Kreditkartendaten gestohlen wurden und damit missbräuchlich im Internet eingekauft wurde. Er erstattet Anzeige und informiert die Bank und lässt die Karte sperren. Die Bank erklärt nun, ihm die entstandenen Umsätze wieder gut zuschreiben - allerdings nach einer Bearbeitungszeit von 4-6 Wochen. Bis dahin werde der Gesamtbetrag vorläufig vom Konto des Kunden K eingezogen. Die Frage dazu: Ist das zulässig, oder handelt es sich hier um eine unzulässige Abwälzung des Haftungsrisikos? |
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| agb gesetz, haftungsrisikio, kreditkartenbetrug |
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