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Vorkaufsrecht Grundbuch

Dies ist eine Diskussion zu Vorkaufsrecht Grundbuch innerhalb des Forums Bankrecht

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Alt 23.08.2008, 14:04
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Post Vorkaufsrecht Grundbuch

Hallo.

Mal angenommen Käufer kauft eine Immobilie mit eingetragenem Vorkaufsrecht laut Grundbuch.

Finanzierung läuft über die Bank, die im Vorfeld auch wußte ( durch Grundbuchauszug) das ein Vorkaufsrecht

besteht. Kreditvertrag wurde unterschrieben, doch zwei wochen vor auszahlungstermin will Bank erst

Geld auszahlen, wenn Käufer dieses Vorkaufsrecht löscht. Durch abkauf des Vorkaufsrechts durch käufer

und entsprechende Änderung im grundbuch wäre dieeses möglich. Käufer will aber diese mehrkosten nicht

tragen. Welche rechte hat dieser um an das geld der Bank zu kommen, kann die Bank dieses von ihm

verlangen ?
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  #2 (permalink)  
Alt 23.08.2008, 23:42
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AW: Vorkaufsrecht Grundbuch

Zitat:
Zitat von Sonnenschein08
Welche rechte hat dieser um an das geld der Bank zu kommen,
Keine

Zitat:
kann die Bank dieses von ihm verlangen ?
Ja.

Es ist hier doch die Frage, wer was von wem will.
Sie wollen Geld haben und dafür kann die Bank die Bedingungen stellen.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.08.2008, 12:54
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AW: Vorkaufsrecht Grundbuch

Die Bank kann das Vorkaufsrecht als Vorlast nicht akzeptieren, da ansonsten im Falle des Falles, bei einer Zwangsversteigerung des Objektes oder eines späteren Verkaufes der Vorkaufsberechtigte die nach ihm nachrangig eingetragene Grundschuld nicht gegen sich gelten lassen muß.
Die Bank wird dies aber vermutlich bereits im Darlehensvertrag und im Grundschuldbestellungsvertrag so schriftl. fixiert haben.
Die Bank wird entsprechend zu Recht das Darlehen nicht auszahlen, bis das Vorkaufsrecht grundbuchlich gelöscht ist.
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  #4 (permalink)  
Alt 26.08.2008, 21:57
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AW: Vorkaufsrecht Grundbuch

Zitat:
Zitat von Flopsy
Die Bank wird entsprechend zu Recht das Darlehen nicht auszahlen, bis das Vorkaufsrecht grundbuchlich gelöscht ist.
... oder der Berechtigte des Vorkaufsrechts räumt der Bank den Vorrang für die Grundschuld ein.
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