Dies ist eine Diskussion zu Vorkaufsrecht Grundbuch innerhalb des Forums Bankrecht
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| Mal angenommen Käufer kauft eine Immobilie mit eingetragenem Vorkaufsrecht laut Grundbuch. Finanzierung läuft über die Bank, die im Vorfeld auch wußte ( durch Grundbuchauszug) das ein Vorkaufsrecht besteht. Kreditvertrag wurde unterschrieben, doch zwei wochen vor auszahlungstermin will Bank erst Geld auszahlen, wenn Käufer dieses Vorkaufsrecht löscht. Durch abkauf des Vorkaufsrechts durch käufer und entsprechende Änderung im grundbuch wäre dieeses möglich. Käufer will aber diese mehrkosten nicht tragen. Welche rechte hat dieser um an das geld der Bank zu kommen, kann die Bank dieses von ihm verlangen ? |
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| AW: Vorkaufsrecht Grundbuch Zitat:
Zitat:
Es ist hier doch die Frage, wer was von wem will. Sie wollen Geld haben und dafür kann die Bank die Bedingungen stellen. |
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| AW: Vorkaufsrecht Grundbuch Die Bank kann das Vorkaufsrecht als Vorlast nicht akzeptieren, da ansonsten im Falle des Falles, bei einer Zwangsversteigerung des Objektes oder eines späteren Verkaufes der Vorkaufsberechtigte die nach ihm nachrangig eingetragene Grundschuld nicht gegen sich gelten lassen muß. Die Bank wird dies aber vermutlich bereits im Darlehensvertrag und im Grundschuldbestellungsvertrag so schriftl. fixiert haben. Die Bank wird entsprechend zu Recht das Darlehen nicht auszahlen, bis das Vorkaufsrecht grundbuchlich gelöscht ist. |
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| AW: Vorkaufsrecht Grundbuch Zitat:
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