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vom Pfändungsschutzkonto gepfändet

Dies ist eine Diskussion zu vom Pfändungsschutzkonto gepfändet innerhalb des Forums Bankrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.08.2010, 10:19
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vom Pfändungsschutzkonto gepfändet

alles Theorie:

am 31.7 wurde ein Pfändungsschutzkonto wirksam. Am 30.7 wurden auf dieses Konto Geld eingezahlt.

Jetzt am 18.8 kam eine Pfändung und es heisst von der Bank, der am 30.07 eingezahlte Betrag ist pfändbar.

Das Geld liegt doch aber jetzt auf dem Pfändungsschutzkonto, und ist evtl. nicht pfändbar, obwohl es eingezahlt wurde als das Konto noch kein Schutz hatte
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Alt 20.08.2010, 10:42
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AW: vom Pfändungsschutzkonto gepfändet

Meiner Meinung nach greift der Pfändungsschutz lediglich für Zahlungen, die nach der Umwandlung auf das P-Konto geflossen sind
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  #3 (permalink)  
Alt 20.08.2010, 11:52
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AW: vom Pfändungsschutzkonto gepfändet

http://www.bild.de/BILD/politik/wirt...-ihr-geld.html
__________________
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #4 (permalink)  
Alt 14.02.2011, 13:16
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AW: vom Pfändungsschutzkonto gepfändet

Das Problem ist noch weitaus drastischer als man geglaubt hätte. Neben den ersten Pannen (Monatsanfangsproblem, Gebührenskandale) ist die Handhabung der P-Konten durch die Kreditinstitute jetzt völlig in Frage zu stellen.

Tausende gutgläubige P-Kontenbesitzer erleben nach und nach ihre Ernüchterung. Jegliches übertragenes Guthaben wird von den Kreditinstituten erbarmungslos nach einer Frist von einem Monat an die Gläubiger ausgekehrt. Dabei spielt der Wortlaut des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes offenbar nur eine untergeordnete Rolle, bzw. lässt diese Verfahrensweise sogar noch (indirekt) zu.

Der Gesetzesgeber hat tüchtig geschlampt. Die Betroffenen sind leider machtlos und müssen sich durch monatliche "Totalräumung des Kontos" selbst schützen.

Damit dürfte der Sinn und Zweck des Gesetzes wohl in Frage zu stellen sein.
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  #5 (permalink)  
Alt 14.02.2011, 13:44
V.I.P.
 
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AW: vom Pfändungsschutzkonto gepfändet

evtl muß man sich nur rechtzeitig darüber informieren, wie so ein konto funktioniert

http://www.sozialleistungen.info/fin...hutzkonto.html
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
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  #6 (permalink)  
Alt 14.02.2011, 14:15
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AW: vom Pfändungsschutzkonto gepfändet

Leider haben die Kreditinstitute vielfach interne Richtlinien herausgegeben, die es ihren Beratern untersagt Beratungen zum P-Konto durchzuführen.

Daher sind die Schuldner auf andere Informationsquellen angewiesen, die bisher leider nur sehr pauschal gehalten waren und nicht wirklich über die Risiken und Verfahrensweisen im Zusammenhang mit dem P-Konto aufgeklärt haben.

Das Paradoxon: Jemand soll die Kunden beraten über etwas, das von jemand anderen verkauft wird ohne zu wissen wie das "Produkt" überhaupt funktioniert und der Verkäufer weigert sich eine Beratung dafür vorzunehmen, da es ihm vom Gesetzgeber ja quasi aufgezwungen wurde. Eine sehr prekäre Verfahrensweise...

Die Kreditinstitute begreifen dies auch leider nicht als eine Chance für sie und verärgern jetzt möglicherweise massenhaft potentielle zukünftige zahlungskräftige Kundschaft.


Gerade das Problem mit dem eventuellen pfändbaren Guthaben wurde bis dato nur selten überhaupt erwähnt. Daher gibt es ja offenbar diese Fälle.

Aber aus Erfahrung kann man ja bekanntlich lernen. Nur ist das für viele der Betroffenen eine sehr bittere Erfahrung, denn das (immer sehr geringe und übriggebliebene) Guthaben, welches ursprünglich ja aus Einkünften zur Existenzsicherung des (im Sinne des Gesetzes zu schützenden) Schuldners stammt, ist dann weg und es gibt momentan leider nahezu nichts, wie er sich dagegen wehren könnte.

Wer auf die Diskretion und den Schutz der Kreditinstitute als Verwalter von gesetzlichen Anordnungen gebaut hatte oder dachte, das P-Konto würde annähernd "normalen" Zahlungsverkehr ermöglichen, dürfte jetzt endlich wieder aufgewacht sein.

Das vom Gesetzgeber beabsichtigte P-Konto ist damit zu einer Farce degeneriert, denn es ist im Sinne eines Girokontos für den normalen und geschützten Zahlungsverkehr nur sehr beschränkt brauchbar - vielfach übrigens bei gleich hohen Gebühren.
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