Dies ist eine Diskussion zu Vertrag zugunsten Dritter ohne Widerrufsvorbehalt innerhalb des Forums Bankrecht
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| Vertrag zugunsten Dritter ohne Widerrufsvorbehalt nehmen wir an Herr X möchte einen Vertrag zugunsten 3. bei seiner Bank machen. In dem Formular stehen Dinge, die X nicht versteht,... ![]() Kunde der Bank = X Begünstiger von X = Y (= kein Erbe) U.a. steht in dem Vertrag zugunst. Dritter: ... Mit dem Tod des Kunden, ohne dass sie in den Nachlass fallen. Fragen: 1. Heißt das nach dem Tod v. X kann Y jederzeit Geld v. Konto abheben? 2. Wird das Konto v. X durch das Nachlaßgericht gesperrt,sodaß Y kein Geld abheben kann? 3. Es fällt keine Erbschafts-/Schenkungssteuer für Y an? Nach dem Rechtsübergang muss der Begünstigte Verfügungen solange gegen sich gelten lassen, wie die Bank den Rechtsübergang nicht kennt. Frage: Was könnte damit gemeint sein? Kunde stirbt, Übergang auf Erben? ![]() Was passiert mit dem Begünstigten Y? Für den Fall des Rechtsüberganges durch Tod verzichtet der Kunde auf das Recht zum Widerruf d. Schenkungsangebotes, das diesem Vertrag zugrunde liegt, u. erteilt der Bank den unwiderruflichen Auftrag, dieses Angebot nach Kenntnis von dem Rechtsübergang durch seinen Tod, an die letzte, der Bank bekannt gewordene Adresse des Begünstigten zu übermitteln; diese Erklärungen binden auch die Erben des Kunden. (Eine Beeinträchtigung der Begünstigung durch die Erben ist mit Sicherheit nur auszuschließen, wenn der Kunde selbst bereits vor seinem Ableben dem Begünstigten Kenntnis von der Vereinbarung verschafft u. dieser die Zuwendung annimmt.) Frage: O.g. Text ist mir ein Rätsel, wie könnte ich diesen verstehen? ![]() Herzlichen Dank u. schönen Sonntag Jo |
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| AW: Vertrag zugunsten Dritter ohne Widerrufsvorbehalt ich denke mal, dass die möglichkeit abgedeckt werden soll, dass der begünstigte y stirbt (und kunde x der bank noch lebt) oder dass y nicht unbedingt in kenntnis gesetzt wird, dass so ein vertrag überhaupt besteht (und das erst ggf nach tod von x erfährt)
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Vertrag zugunsten Dritter ohne Widerrufsvorbehalt es ist eine schenkung zu lebzeiten für den fall des todes.diese schenkung kann nicht widerrufen werden. allerdings muss der beschenkte diese schenkung annehmen, sonst wird sie nur dann rechtswirksam, wenn der beschenkte auch was davon weiß. diese schenkung wird nicht an das nachlassgericht mitgeteilt und gehört auch nicht zur erbmasse.allerdings hat man als erbe das recht, dieser schenkung zu widersprechen. schenkungen sind schenkungssteuerpflichtig.es gibt freibeträge je nach steuerklasse (verwandte ersten grades, zweiten grades, usw), je weiter entfernt der beschenkte ist, um so niedriger die freibeträge, da werden alle schenkungen innerhalb von 10jahren zusammen gefasst. deshalb gehe ich davon aus, dass die erben nur 10 jahre lang widersprechen können gegen diese schenkung
__________________ pecunia non olet! |
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