Dies ist eine Diskussion zu Vermittlungsgebühren bei Kleinkredit innerhalb des Forums Bankrecht
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| Vermittlungsgebühren bei Kleinkredit angenommen Person A benötigt ganz dringend 10000 Euro, weil sein altes Auto den Geist aufgegeben hat. Nun vergleicht er diverse Kreditangebote u. eine Bank im Internet verspricht die günstigsten Raten. Person A unterschreibt dummerweise den Vertrag ohne ihn näher durchgelesen zu haben. Kurzum, der Kreditvertrag kommt wegen (angeblich) negative Kreditauskunft (viel. Schufa obwohl Person A bis auf zum Hauskauf nie Schulden gemacht hat u. diese Schulden auch gerade abbezahlt worden sind u. seine Hausbank ihn nun das Geld (mit etwas höheren Zinsen) gegeben hat)). Nun gehen wir mal davon aus, dass der Kreditvermittler trotzdem Geld u. droht mit Inkasso. Wie würden für Person A die Chancen vor Gericht stehen? Danke schonmal |
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| AW: Vermittlungsgebühren bei Kleinkredit
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Vermittlungsgebühren bei Kleinkredit "Person A unterschreibt dummerweise den Vertrag ohne ihn näher durchgelesen zu haben." Schlecht. Es sei denn Person A beruft sich auf Unzurechnungsfähigkeit und lässt sich einen gesetzlichen Vormund bestellen
__________________ seriös geld verdienen |
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| AW: Vermittlungsgebühren bei Kleinkredit Hallo, gehen wir mal davon aus, dass im Kreditvertrag per Hand noch eingetragen wurde (im beiden Exemplare), dass den Vermittler nur eine Provieion zusteht, wenn es zur Vermittlung kommt. Gehen wir mal davon aus, dass der Vermittler sich auf seine "interne Anweisungen" u. üblichen AGBs beruft. |
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| AW: Vermittlungsgebühren bei Kleinkredit Üblich ist eine Vermittlungsprovision im Falle des Erfolgs. Letzlich müßte man wissen, aus welchen vertraglichen Umständen ein Provisonsanspruch genau hergeleitet wird. In Frage käme z.B. ein pauschaler Kostenbeitrag, auch bei Nicht Zustande kommen des Vertrages. Mit den internen Sachen hat der Vertragspartner nichts zu tun. Auch AGBs sind zweitrangig; entscheidend sind in erste Linie die konkreten Vertragsvereinbarungen. |
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