Dies ist eine Diskussion zu Verkauf von Wohnrecht meiner Eltern--Geht das???? innerhalb des Forums Bankrecht
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| Verkauf von Wohnrecht meiner Eltern--Geht das???? ich bin wirklich verzweifelt!!! Im Februar diesen Jahres wurde ein erster Termin zur Zwangsversteigerung meines Hauses einberufen, jedoch ohne Erfolg für meine Hausbank. Das vom Gericht zugelassene Gutachten liegt bei 344 Tsd. Meine Bankschulden belaufen sich auf 220 Tsd Nachdem die Zwangsversteigerrung nichts erbrachte, bestellte nun das gericht einen Zwngsverwalter für mein anwesen, welcher mir nahelegte auf ein Wohnrecht meiner eltern zu verzichten ( welches sich wegen eines kredites von 50 Tsd. DM ergab) Durch den verzicht würden Sie das Anwesen zwar verkaufen und ich wär somit schuldenfrei, jedoch wäre mir dadurch auch jegliche lebensgrundlage genommen da ich das Anwesen auch Geschäftlich nutze. Nun sagte mir ein bekannter ich solle doch das Wohnrecht an die Bank verkaufen. Ist das möglich???????????????????????????????? Im vorraus vielen dank an alle die mir mit rat zur Seite stehen. lg Uschi |
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| AW: Verkauf von Wohnrecht meiner Eltern--Geht das???? Hallo Uschi, Deine Fragestellung ist nicht ganz klar. Ein in Abt. II des Grundbuchs eingetragenes Wohnrecht berührt die Zwangsversteigerung, bzw. Zwangsverwaltung nicht. Desweiteren kannst Du nicht darauf verzichten, sondern nur Deine Eltern. Ein eingetragenes Wohnrecht behindert lediglich die Verkehrsfähigkeit Deines Anwesens, sprich es ist weniger wert, bzw. Interessenten in der Zwangsverst. müssen das Wohnrecht mitübernehmen. Du selbst hast auf ein Wohnrecht zugunsten Deiner Eltern keinen Einfluss. Man kann die Ausübung eines Wohnrechts einem Dritten überlassen, auch gegen Zahlung (das ist wohl mit Verkauf des Wohnrechts gemeint). Allerdings kann dies nur der Berechtigte aus dem Wohnrecht (also die Eltern). Gruss Franky67
__________________ Besser kein Jurist, als 3 Juristen. |
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