Dies ist eine Diskussion zu Verjährung Schufaeintrag bei gekündigtem Girokonto innerhalb des Forums Bankrecht
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| Verjährung Schufaeintrag bei gekündigtem Girokonto einmal angenommen dem Bankkunden X wird das Girokonto aufgrund einer Überziehung gekündigt. Die Kündigung erfolgte 2007. Die Bank hat die Kündigung der SCHUFA gemeldet, sodass der X dort einen entsprechenden Eintrag erhielt. Die Bank hat sich 2007 beim Kunden X gemeldet, es gab Schriftwechsel bezüglich eines Vergleiches, der über die Forderung geschlossen werden sollte, zu der es aber letztendlich nicht kam. Die Bank meldete sich danach nicht mehr. Die Bank hat die Forderung 2009 in der SCHUFA (bezüglich der Zinsen) aktualisiert. Der Eintrag des Kunden X in der SCHUFA von 2007 ist mittlerweile gelöscht, der Eintrag von 2009 ist noch vorhanden. Nach Ansicht des Kunden ist die Forderung verjährt, sodass auch der Eintrag von 2009 gelöscht werden müsste. Wie seht ihr das? Danke schon mal fürs Lesen. Geändert von kxxW9 (24.01.2011 um 16:22 Uhr). Grund: Korrektur |
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| AW: Verjährung Schufaeintrag bei gekündigtem Girokonto die frage müßte korrekter weise heißen: sind die bankforderungen aus 2006 verjährt ? (wie konnte die bank dann noch zinsen über die ausstehenden beträge fordern ?) erst nach beantwortung dieser frage kann die schufa-frage geklärt werden man kann aber jederzeit widerspruch bei der schufa einlegen (evtl werden schlafende hunde geweckt, denn die schufa wird bei der bank nachfragen)
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Verjährung Schufaeintrag bei gekündigtem Girokonto Die Frage ist, wie das ganze im Endeffekt konkret abgelaufen ist. Der Einrag über nicht Vertragsgemäße Abwicklung wird 3 Jahre nach Kündigung gelöscht - das entspricht der Löschung 2009. Nun ist allerdings die Frage, als was die Forderung der Bank eingemeldet wurde. Hat die Bank einen Titel erwirkt? Wurde die Forderung eventuell als Kredit behandelt? Kredite bleiben bis 3 Jahre nach ihrer Vollständigen Rückzahlung gespeichert. Wenn ich mich nicht irre, gilt dies auch bei einer tatsächlichen Verjährung der Forderung, die hier aber nicht gegeben zu sein scheint. Etwas konkretere Informationen über diesen fiktiven Fall wären nötig, insbesondere als was der Eintrag tatsächlich gemeldet wurde. Mit den Informationen kann ich dann auch gern einen Kollegen fragen, der wirklich Ahnung von der Materie hat, weil er in der Kreditbewertung arbeitet. Es kommt aber tatsächlich vor, dass falsche Angaben in der Schufa stehen, sowas erlebe ich täglich - ist weder für Unternehmen noch für Kunden schön, weil im Endeffekt beide einen Nachteil haben, aber es ist leider so. Meiner Erfahrung nach ist die Schufa Endverbrauchern gegenüber dann leider auch nicht unglaublich kooperativ, wenn man nicht absolut stichfeste Beweise hat, wenn sich die Bank meldet, ist das aber wieder etwas anderes. Also eventuell - wenn denn ein Falscheintrag vorliegt - zunächst einen Termin mit der Bank vereinbaren! Viele Grüße |
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| AW: Verjährung Schufaeintrag bei gekündigtem Girokonto Danke Euch erstmal für die Antworten. Zitat:
Das Konto wurde in dem fiktiven Fall Mitte 2007 fällig gestellt und gekündigt (sorry wegen 2006, da habe ich mich oben vertippt) und gleichfalls eine Meldung der SCHUFA übergeben. In der Regel verjähren diese Ansprüche nach drei Jahren, also am 31.12.2010. Den Eintrag, den der Kunde X also 2007 erhielt wurde richtigerweise zum 31.12.2010 gelöscht. Bezüglich der Zinsen. Die Zinsaktualisierung und die Meldung des neuen Forderungsbetrages erfolgte 2009 (also zu einem Zeitpunkt als die Forderung noch nicht verjährt war). Zitat:
![]() @Cr0ss Zitat:
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Zitat:
Zitat:
Viele Grüße |
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