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Vergleich mit einer Bank

Dies ist eine Diskussion zu Vergleich mit einer Bank innerhalb des Forums Bankrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.09.2011, 11:50
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Vergleich mit einer Bank

Hallo,

wer kennt sich damit aus oder hat dies gar schon selbst gemacht?

Wie sieht ein Ablauf aus, wenn man der Bank einen Vergleich anbietet? Sagen wir, es würde um 10.000 Euro gehen und der Bürge möchte diesen Vergleich, da der eigentliche Kreditnehmer nicht mehr zahlt.

Was müsste man tun, um das ganze ins rollen zu bringen und was wäre bei dieser Summe ein angebrachtes Angebot für die Bank??

Ist ein Anwalt sinnvoll, der Schreiben an die Bank schreibt oder kann man hier auch selbst aktiv werden und der Bank das Angebot unterbreiten??

Danke und Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 09.09.2011, 11:59
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AW: Vergleich mit einer Bank

Da ich genau sowas in meinem Job bearbeite kann ich dir hier nur raten der Bank ein angebot zu machen. Aber bedenke die Bank muß das nicht annehmen, warum auch. Der Bürge hat ja mit seiner unterschrift zugesichert diese Forderungsausfälle zu übernehmen

Im übrigen sollte es mehr als der halbe Restkredit bzw. Saldo sein
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  #3 (permalink)  
Alt 09.09.2011, 22:00
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AW: Vergleich mit einer Bank

Weshalb sollte die Bank sich darauf einlassen? Es ist doch Sinn einer Bürgschaft, dass der Bürge einspringt, wenn der Schuldner nicht mehr zahlt.
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  #4 (permalink)  
Alt 09.09.2011, 22:08
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AW: Vergleich mit einer Bank

Solche Vergleichsverhandlungen machen doch nur dann Sinn, wenn auch der Bürge nicht zahlen kann. Wenn der Bürge ausreichend Einkommen und/oder Vermögen zur Begleichung der Forderung hat, dann macht es für die Bank doch gar keinen Sinn, sich auf solche Verhandlungen einzulassen.
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  #5 (permalink)  
Alt 10.09.2011, 12:36
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AW: Vergleich mit einer Bank

Danke für die Antworten.

Das heißt, dass die Bank das nur macht, wenn sie sieht, dass der Bürge auch nicht zahlen kann und dann froh ist, einen Teil davon zu bekommen!?

Ab wann ist man denn für eine Bank zahlungsfähig bzw zahlungsunfähig?

Und ist es sicherer, wenn ein Anwalt dies übernehmen würde?
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  #6 (permalink)  
Alt 10.09.2011, 23:22
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AW: Vergleich mit einer Bank

Zitat:
Das heißt, dass die Bank das nur macht, wenn sie sieht, dass der Bürge auch nicht zahlen kann und dann froh ist, einen Teil davon zu bekommen!?
Das wäre möglich im Insolvenzverfahren;
bzw. in der Vorstufe zum Insolvenzverfahren.


Zitat:
Ab wann ist man denn für eine Bank zahlungsfähig bzw zahlungsunfähig
?
Offenbarungseid bzw. Eidesstattliche versicherung


Zitat:
Und ist es sicherer, wenn ein Anwalt dies übernehmen würde?
Was soll sicherer sein?
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  #7 (permalink)  
Alt 14.09.2011, 15:31
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AW: Vergleich mit einer Bank

Sicherer in Bezug auf das ganze Geschehen..... Der Anwalt kennt sich da ja aus und kann die Richtigkeit überprüfen. Wenn ich da schreib, kann mir die Bank ja alles Mögliche erzählen.....
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  #8 (permalink)  
Alt 14.09.2011, 16:52
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AW: Vergleich mit einer Bank

Zitat:
Zitat von Michaela1983 Beitrag anzeigen
Sicherer in Bezug auf das ganze Geschehen..... Der Anwalt kennt sich da ja aus und kann die Richtigkeit überprüfen. Wenn ich da schreib, kann mir die Bank ja alles Mögliche erzählen.....
Wenn der fiktive Bürge sich zusätzlich zu dem Geldbetrag, für den er gebürgt hat, noch Anwaltskosten ans Bein binden möchte....

Die Frage ist und bleibt doch: könnte der Bürge zahlen oder nicht? Ist er zahlungsfähig, wird keine Bank der Welt auf einen Teil des ihr zustehenden Geldes verzichten! Warum auch?!

Inzwischen weiß doch jedes Kind, dass man als Bürge sehr schnell auch in Anspruch genommen werden kann - sich dann drücken wollen, geht nicht einfach mal so.
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  #9 (permalink)  
Alt 14.09.2011, 16:55
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AW: Vergleich mit einer Bank

Ich würde da übrigens sofort denken:
Wenn die Bürgin sich schon von vorneherein einen Anwalt leisten kann, um mit der Bank zu kommunizieren, dann kann es mit der Zahlungsfähigkeit nicht so schlecht bestellt sein.
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