Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Verantwortlichkeit für Funktionsstörung am Geldautomaten

Dies ist eine Diskussion zu Verantwortlichkeit für Funktionsstörung am Geldautomaten innerhalb des Forums Bankrecht

Like Tree1Likes
  • 1 Post By schielu

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 20.11.2011, 13:31
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 2
Keine Wertung, dischmitz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dischmitz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dischmitz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dischmitz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dischmitz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dischmitz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dischmitz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dischmitz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dischmitz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dischmitz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Verantwortlichkeit für Funktionsstörung am Geldautomaten

Eine Privatperson versucht im Ausland mit der Kreditkarte seiner Bank A an einem Automat von Bank B Geld abzuheben. Nach korrekter Authentifizierung durch die PIN und Eingabe des gewünschten Betrags erscheint zwar eine Quittung über die erfolgreiche Transaktion aber kein Geld, da der Automat eine Störung hat (Manipulation durch Dritte, etwa Cash-Trapping liegt nicht vor).

Die Privatperson wendet sich mit dem Fall an seine Bank A und reklamiert die Transaktion. Diese kommuniziert mit Bank B, erhält aber eine ablehnende Antwort: die Auszahlung wäre ordnungsgemäß erfolgt. Einen Anspruch auf Einsicht in die Protokolle des Automaten hat Bank A aufgrund von bestehenden Regularien nicht. Theoretisch kann Bank B also alles behaupten, ohne den Fall überhaupt prüfen zu müssen.

Die Privatperson bleibt also de facto auf dem unverschuldeten Schaden sitzen. Ist dies rechtens? Wer ist in diesem Fall der korrekte Ansprechpartner für die Privatperson? Bank A oder Bank B?
Welche rechtlichen Möglichkeiten hat sie, den erlittenen Schaden zu reklamieren bzw. Druck auf Bank A oder B auszuüben, die Klärung des Sachverhalts zu forcieren?

Beste Grüße!
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 20.11.2011, 15:08
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2008
Beiträge: 2.991
99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)  
AW: Verantwortlichkeit für Funktionsstörung am Geldautomaten

Zitat:
Zitat von dischmitz Beitrag anzeigen
Eine Privatperson versucht im Ausland mit der Kreditkarte seiner Bank A an einem Automat von Bank B Geld abzuheben.
welches land ? in welcher sprache war die kommunikation

Zitat:
Zitat von dischmitz Beitrag anzeigen
da der Automat eine Störung hat .
was für eine störung ? wie ist die bekannt geworden - nur weil kein geld rauskam ?


Zitat:
Zitat von dischmitz Beitrag anzeigen
(Manipulation durch Dritte, etwa Cash-Trapping liegt nicht vor)
.. wieso ist man sich hier so sicher ?

PS: es sind fälle aus dem ausland bekannt, da wird (in "ausländisch" gefragt: "möchten Sie das geld spenden ?" - OK = "ja" und geld ist futsch

https://www.kartensicherheit.de/de/p...eldautomat.php
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 20.11.2011, 16:06
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Verantwortlichkeit für Funktionsstörung am Geldautomaten

Zitat:
Zitat von hera
PS: es sind fälle aus dem ausland bekannt, da wird (in "ausländisch" gefragt: "möchten Sie das geld spenden ?" - OK = "ja" und geld ist futsch

https://www.kartensicherheit.de/de/p...eldautomat.php
omg.... wie meine oma schon immer sagte: bleibe im lande und nähre dich redlich!
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 20.11.2011, 16:29
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2008
Beiträge: 2.991
99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)  
AW: Verantwortlichkeit für Funktionsstörung am Geldautomaten

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
omg.... wie meine oma schon immer sagte: bleibe im lande und nähre dich redlich!
kind: gut, dass du wenigstens auf oma hörst !
(wieso funktioniert der kopierte link bei dir nicht mehr ?)
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 20.11.2011, 18:52
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 2
Keine Wertung, dischmitz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dischmitz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dischmitz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dischmitz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dischmitz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dischmitz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dischmitz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dischmitz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dischmitz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dischmitz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Verantwortlichkeit für Funktionsstörung am Geldautomaten

Danke für die Antworten.
Zitat:
Zitat von hera Beitrag anzeigen
welches land ? in welcher sprache war die kommunikation
Spanien. Sprache auf deutsch, also keine Tricksereien a la ungewollte Spende durch Fremdsprache.
Zitat:
Zitat von hera Beitrag anzeigen
was für eine störung ? wie ist die bekannt geworden - nur weil kein geld rauskam ?
Wenn die Geldausgabe sich nicht öffnet, andere Kunden ebenfalls Probleme haben und der Automat bald darauf für mehrere Tage deaktiviert wird, kann man von einer Störung ausgehen, die über übliches scamming hinaus geht. Aber selbst wenn nicht:
interessanter als die wirkliche Ursache ist doch das Kommunikationsverhalten der Banken in diesem Streitfall. Wenn Bank A oder B keine Lust haben, etwas zu tun, wird sich einfach nicht mehr darum gekümmert. Das kann doch eigentlich nicht sein. Als Privatperson hat man ja keinerlei Transparenz, wie, ja sogar ob überhaupt Klärungsversuche abgelaufen sind.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 12:27
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.697
98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Verantwortlichkeit für Funktionsstörung am Geldautomaten

M.E. hätte sofort die Bank vor Ort angesprochen werden müssen. Im Nachhinein kann jeder behaupten, dass er keine Auszahlung bekommen hätte.
hera likes this.
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 13:18
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2008
Beiträge: 2.991
99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 313 Bewertungen)  
AW: Verantwortlichkeit für Funktionsstörung am Geldautomaten

funktionsstörungen müßten protokolliert und das überzählige geld auf einem zwischenkonto geparkt werden - somit wäre die spanische bank der korrekte ansprechpartner
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Neue Medien - Verantwortlichkeit Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 28.11.2010 15:01
Zur Verantwortlichkeit der Compliance Officer Nachrichten: Wissenschaft 01.04.2010 13:00
Geldautomaten – Direktbankkunden können am Geldautomaten gesperrt werden Nachrichten: Steuern und Wirtschaft 04.01.2010 15:31
OLG: Keine Anhaltspunkte für Sicherheitsmängel des PIN-Systems bei Geldautomaten Nachrichten: Recht & Gesetz 05.02.2008 10:55
Schutz von Geldautomaten gegen Sprengung mit explosionsfähigem Gemisch (BAM-Pressemitteilung 13/2007) Nachrichten: Wissenschaft 11.06.2007 10:00





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Bankrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN