Dies ist eine Diskussion zu Verantwortlichkeit für Funktionsstörung am Geldautomaten innerhalb des Forums Bankrecht
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| Verantwortlichkeit für Funktionsstörung am Geldautomaten Die Privatperson wendet sich mit dem Fall an seine Bank A und reklamiert die Transaktion. Diese kommuniziert mit Bank B, erhält aber eine ablehnende Antwort: die Auszahlung wäre ordnungsgemäß erfolgt. Einen Anspruch auf Einsicht in die Protokolle des Automaten hat Bank A aufgrund von bestehenden Regularien nicht. Theoretisch kann Bank B also alles behaupten, ohne den Fall überhaupt prüfen zu müssen. Die Privatperson bleibt also de facto auf dem unverschuldeten Schaden sitzen. Ist dies rechtens? Wer ist in diesem Fall der korrekte Ansprechpartner für die Privatperson? Bank A oder Bank B? Welche rechtlichen Möglichkeiten hat sie, den erlittenen Schaden zu reklamieren bzw. Druck auf Bank A oder B auszuüben, die Klärung des Sachverhalts zu forcieren? Beste Grüße! |
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| AW: Verantwortlichkeit für Funktionsstörung am Geldautomaten Zitat:
was für eine störung ? wie ist die bekannt geworden - nur weil kein geld rauskam ? .. wieso ist man sich hier so sicher ? PS: es sind fälle aus dem ausland bekannt, da wird (in "ausländisch" gefragt: "möchten Sie das geld spenden ?" - OK = "ja" und geld ist futsch https://www.kartensicherheit.de/de/p...eldautomat.php
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Verantwortlichkeit für Funktionsstörung am Geldautomaten Zitat:
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| AW: Verantwortlichkeit für Funktionsstörung am Geldautomaten Zitat:
![]() (wieso funktioniert der kopierte link bei dir nicht mehr ?)
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Verantwortlichkeit für Funktionsstörung am Geldautomaten Danke für die Antworten. Spanien. Sprache auf deutsch, also keine Tricksereien a la ungewollte Spende durch Fremdsprache. Zitat:
interessanter als die wirkliche Ursache ist doch das Kommunikationsverhalten der Banken in diesem Streitfall. Wenn Bank A oder B keine Lust haben, etwas zu tun, wird sich einfach nicht mehr darum gekümmert. Das kann doch eigentlich nicht sein. Als Privatperson hat man ja keinerlei Transparenz, wie, ja sogar ob überhaupt Klärungsversuche abgelaufen sind. |
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| AW: Verantwortlichkeit für Funktionsstörung am Geldautomaten M.E. hätte sofort die Bank vor Ort angesprochen werden müssen. Im Nachhinein kann jeder behaupten, dass er keine Auszahlung bekommen hätte.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Verantwortlichkeit für Funktionsstörung am Geldautomaten funktionsstörungen müßten protokolliert und das überzählige geld auf einem zwischenkonto geparkt werden - somit wäre die spanische bank der korrekte ansprechpartner
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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