Dies ist eine Diskussion zu Unentwertetes Sparbuch gefunden - Bank keine Unterlagen mehr - gibts sowas?! innerhalb des Forums Bankrecht
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| Unentwertetes Sparbuch gefunden - Bank keine Unterlagen mehr - gibts sowas?! nehmen wir mal folgenden fiktiven Fall an: Person A hätte beim Suchen in nem alten Schrank ein Sparbuch gefunden. Dieses Sparbuch würde am 22.12.1988 eröffnet worden sein und es würde direkt ein Betrag von 11 Mark und paar Pfennig eingezahlt worden sein. Das Sparbuch würde auf den Namen von Person A mit dem Zusatz z.Hd der Mutter (logisch, die Person A wäre zu diesem Zeitpunkt ja noch minderjährig gewesen - bzw. 1 jahr alt) gelaufen sein. Dieses Sparbuch würde dann deponiert werden in dem besagten Schrank und würde in Vergessenheit geraten. Es würde, ausser diesen 11 Mark, nie was nachgetragen oder eingetragen worden sein. Wenn Person A das Sparbuch nun gefunden hätte, hätte sie bei der Bank angerufen. Diese würde allerdings sagen, dass sie keinerlei Unterlagen über dieses Konto hätten. Die Bank wäre in der zwischenzeit mit einer anderen Bank fusioniert und evtl seien dabei Daten verloren gegangen. Sie solle mit dem Sparbuch zur Filiale kommen und dann würden sie ne Kopie davon machen und versuchen die Spur von dem Sparbuch zu verfolgen. Gesagt - getan; mit dem Ergebnis, dass die Bank wieder nichts gefunden hätte, man ihr aber die 11 Mark mit Zins usw hochrechnen würde, und ihr das gerne in Euro auszahlen würde. Soweit zu den Geschehnissen. Person A würde zu 100% wissen, dass ihre Oma damals ein Konto für sie angelegt hat. Dieses Konto würde aber nie gefunden worden sein. Die Oma wäre mitlerweile verstorben. Es könnte ja nun sein, dass es sich hierbei um das besagte Konto handeln würde. Es würden aber keine weiteren Unterlagen als das Sparbuch existieren und die Bank würde sagen, sie würden auch keine Unterlagen mehr haben. Das Sparbuch wäre definitiv NICHT entwertet, auch könnten sich die Eltern von Person A nicht mehr an das Konto erinnern. Jetzt zu den Fragen: Muss die Bank nicht die Daten aufbewahren? Welche Rechte hätte Person A? Welche nächsten Schritte wären ratsam? (Antworten entweder hier oder auch per PN) Was meinen Sie dazu? Irgendwelche Tips oder Erfahrungen? Ich hoffe, ich habe jetzt keinerlei Forenregeln verletzt und der Post ist zu Ihrer zufriedenheit geschrieben. Sollte dem nicht so sein, dann bitte ich um eine kurze PN und ich werde es ggf. abändern. Meine besten Dank schonmal Mit freundlichen Grüßen Bombe686 Geändert von Bombe686 (27.05.2010 um 16:41 Uhr). |
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| AW: Unentwertetes Sparbuch gefunden - Bank keine Unterlagen mehr - gibts sowas?! Bitte die Forenregeln beachten. Kein Ich-Bezug |
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| AW: Unentwertetes Sparbuch gefunden - Bank keine Unterlagen mehr - gibts sowas?! ok, entschuldigung. ich habe den beitrag nun geändert und hoffe, dass er nun den forenregeln entspricht |
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| AW: Unentwertetes Sparbuch gefunden - Bank keine Unterlagen mehr - gibts sowas?! Zitat:
Allerdings leuchtet mir nicht ein was das für Unterlagen sein sollten. Es könnte lediglich der Sparvertrag von 1988 noch im Archiv dümpeln. Mehr gibt es ja bei einem Sparbuch idR nicht. Man könnte einen Nachforschungsauftrag stellen, nur wird dieser wahrscheinlich mehr als "11 Mark" Gebühren kosten. Wurde das Sparbuch denn mal am Schalter vorgelegt? Wenn es nicht gelöscht wurde, dann müsste es zumindest noch im PC vorhanden sein. Oder ein entsprechender Kundensatz dürfte wenigstens vorhanden sein. In der Regel kann man dort sehen welche Konten der Kunde in der Vergangenheit hatte Anhand der Sparbuchnummer müsste man doch irgendetwas rausfinden können... Geändert von Mucki58 (27.05.2010 um 17:13 Uhr). |
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| AW: Unentwertetes Sparbuch gefunden - Bank keine Unterlagen mehr - gibts sowas?! hallo, stand wäre, dass die bank sagt, dass sie überhaupt nichts zu dem konto finden könnte. das konto würde quasi nur als sparbuch existieren. die bank hätte keinerlei unterlagen... mfg und dankeschön schonmal für die antwort bombe |
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| AW: Unentwertetes Sparbuch gefunden - Bank keine Unterlagen mehr - gibts sowas?! Zitat:
Allerdings müsste das Sparbuch zumindest im PC exisitieren, bzw. bei Eingabe der Kontonummer müsste eine Fehlermeldung (z.B. "Konto gelöscht" oder "Konto aufgelöst") erscheinen. Nun gut. Ich gehe davon aus, dass das Sparbuch von der Bank aufgelöst wurde und das Guthaben als "außerordentlicher Ertrag" verbucht wurde Bei Konten, die kaum Guthaben aufweisen und 20 Jahre lang nicht "bewegt" wurden, ist das nicht ungewöhnlich. Von daher ist das Angebot der Bank aus meiner Sicht i.O. Ansonsten besteht nur die Möglichkeit einen (kostenpflichtigen) Nachforschungsauftrag zu stellen. Aus meiner Sicht lohnt sich das aber nicht. Wenn es in den letzten Jahren Geldein- oder ausgänge gegeben hätte, dann würde das Sparbuch auch noch in der EDV bestehen. |
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| AW: Unentwertetes Sparbuch gefunden - Bank keine Unterlagen mehr - gibts sowas?! Nach meiner Kenntnis kostet alleine die Auflösung eines Sparbuches heute rund 10 €. Der Sparbuchbesitzer sollte bei einem Guthabenbetrag von 11.-- DM (zzgl. Zinsen) überlegen, inwieweit es ökonomisch ist hier weitere Investitionen, sei es an Zeit und/oder monetär zu tätigen.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Unentwertetes Sparbuch gefunden - Bank keine Unterlagen mehr - gibts sowas?! ok, soweit - so gut. dankeschön schonmal aber eine frage hätte ich noch: müsste die bank denn dann nicht in der nachweispflicht sein, den richtigen kontostand preiszugeben? wie gesagt, es wüsste ja keiner, um welchen betrag es sich tatsächlich handeln würde auf dem sparbuch. oder wäre das dann so, dass derjenige, der das sparbuch hätte, auch beweisen müsste, dass da mehr drauf wäre?! danke nochmals |
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| AW: Unentwertetes Sparbuch gefunden - Bank keine Unterlagen mehr - gibts sowas?! so ist es ... wer etwas fordert muss natürlich auch den Beweis dafür antreten. Eine Vermutung alleine ist nicht zielführend.
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| AW: Unentwertetes Sparbuch gefunden - Bank keine Unterlagen mehr - gibts sowas?! Für die einzelnen Umsatzdaten besteht eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren gemäß Handelsgesetzbuch. Nach Beendigung der Geschäftsbeziehung besteht für Kunden-/Kontostammdaten nach Abgabenordnung eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht von 6 Jahren. Die gesetzlichen Bereitstellungpflichten für die Kundendaten gem. § 24c Kreditwesengesetz und § 93 Abgabenordnung bestehen während der laufenden Geschäftsbeziehung durchgehend und nach Beendigung der Geschäftsbeziehung für weitere 3 Jahre. wieso sollte außer aufgelaufenen zinsen mehr auf dem konto sein ? wenn man was einzahlt, legt man gewöhnlich das buch vor (auf die zinsen besteht natürlich ein anspruch und das angebot der bank ist durchaus ok)
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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