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Unberechtigte Schufa ANFRAGE?

Dies ist eine Diskussion zu Unberechtigte Schufa ANFRAGE? innerhalb des Forums Bankrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.10.2011, 14:38
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Unberechtigte Schufa ANFRAGE?

Moin moin Kollegen,

zum Sachverhalt:

A ist Arbeitnehmer der B-Bank und betreut als Kundenberater den Herrn K. K ist zutiefst verfeindet mit Herrn L.
Am 19.11.2009 ruft Herr L bei A an und bittet darum ihn als Kundenberater zugeteilt zu bekommen. A lehnt aufgrund des Interessenkonfliktes ab, stellt aber während des Telefonats routinemäßig eine Schufa-Anfrage. Eine Eintragung oder Meldung ist nicht gesendet worden.

Am 06.10.2011 meldet sich L bei A und gibt an, dass die Schufa-Anfrage bis zum 10.10.2011 aus der Schufa zu verschwinden habe, er ansonsten unverzüglich einen Anwalt einschalte.

Fragestellung:

1. Hat L die Möglichkeit rechtlich gegen A vorzugehen, wenn ja: Wie?

2. Wie sollte sich A verhalten? Was kann/ sollte dieser tun?


Danke für eure Mithilfe :-)
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  #2 (permalink)  
Alt 08.10.2011, 11:59
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AW: Unberechtigte Schufa ANFRAGE?

Wenn L Kunde bei der Bank ist bei der A arbeitet kann die Bank (ihre Mitarbeiter) Schufa anfragen stellen. Im übrigen ist die Bank nicht verantwortlich für Löschungen, das ist die Schufa
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  #3 (permalink)  
Alt 08.10.2011, 12:39
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AW: Unberechtigte Schufa ANFRAGE?

Ich verstehe den Sachverhalt nicht so ganz.
Warum hat der Mitarbeiter der Bank denn diese Schufa-Anfrage ohne ersichtlichen Grund gemacht, unabhängig davon, ob er das durfte oder nicht?
Warum verlangt der Kunde die Löschung nach fast 2 Jahren, woher weiß der Kunde, dass es sich um diese Anfrage handelt, die der Mitarbeiter der Bank gemacht hat?
Wie mein Vorschreiber schon richtigerweise geschrieben hat, kann der Kunde die Löschung bei der Schufa beauftragen. Ob der Mitarbeiter das kann, sollte er doch selbst als Abfragender und Bankangestellter besser wissen.
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  #4 (permalink)  
Alt 08.10.2011, 14:38
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AW: Unberechtigte Schufa ANFRAGE?

grundsätzlich dürfen schufaanfragen nur bei berechtigtem interesse gestartet werden und in der regel muß vorher auch die schriftliche zustimmumg des kunden vorliegen

eine einfache anfrage (adressauskunft?) dürfte nach 2 jahren nicht mehr sichtbar sein - löschen also nicht möglich

L kann sich an die schufa oder den datenschutzbeauftragten der bank wenden

und A kann sich natürlich auch jederzeit an den datenschutzbeauftragten seiner bank wenden
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #5 (permalink)  
Alt 10.10.2011, 08:10
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AW: Unberechtigte Schufa ANFRAGE?

Moin moin Kollegen,

danke für die Antworten!

Zu den Antworten:

@ Douchess:
Zitat:
Warum hat der Mitarbeiter der Bank denn diese Schufa-Anfrage ohne ersichtlichen Grund gemacht, unabhängig davon, ob er das durfte oder nicht?
A hat die Anfrage offenbar gestartet um die Bonität des L zu prüfen. Solltest du nun einwerfen, das diese Aktion unter den gegebenen Umständen als relativ Sinnfrei einzustufen ist, gehe ich absolut konform mit dir! A - als natürlich rein hypothetischer Sündenbock - macht öfter mal Sachen, die nicht so recht nachvollziehbar sind.


Zitat:
Warum verlangt der Kunde die Löschung nach fast 2 Jahren, woher weiß der Kunde, dass es sich um diese Anfrage handelt, die der Mitarbeiter der Bank gemacht hat?
Ich kann nur mutmaßen, gehe aber davon aus, dass L eine Selbstauskunft eingeholt hat, welche offenbar auch gestellte Anfragen ausweist.
Das er die Löschung derselben nun einfordert hat wohl nur damit zu tun, dass er aufgrund der einst abgelehnten Anfrage - und Fehde mit dem immer noch beratenen K - Probleme machen will.


Zitat:
Ob der Mitarbeiter [die Anfrage Löschen] kann, sollte er doch selbst als Abfragender und Bankangestellter besser wissen.
Das weiß er eben leider nicht. Weder der hypothetische A, noch der Fragesteller hatten je mit einer derartigen Situation zu tun...


@Hera:
Zitat:
...grundsätzlich dürfen schufaanfragen nur bei berechtigtem interesse gestartet werden und in der regel muß vorher auch die schriftliche zustimmumg des kunden vorliegen
Ist die Zustimmung wirklich auch für Anfragen erfoderlich? Ich dachte diese würde nur für Meldungen AN die Schufa benötigt.
Ein berechtigtes Interesse des A könnte vorliegen, da L um die Zusammenarbeit bat und die Schufa-Abfrage der A offenbarte, dass dessen Bonität zum gegebenen Zeitpunkt mehr als zweifelhaft war. Ob die Ablehnung des L nun aufgrund des Interessenkonflikts mit K oder aufgrund der Schufa erfolgte kann der Fragesteller nicht zweifelsfrei beurteilen (ich tippe aber auf letzteres).

Fazit?
  • Dem L ist also mitzuteilen, dass von Seiten As keine Löschung erfolgen kann und er sich mit der Schufa diesbezüglich in Verbindung zu setzen hat.
  • Dem A ist mitzuteilen, dass Anfragen NUR bei berechtigtem Interesse und nicht mal eben "routinemäßig" gestellt werden dürfen.

Da stellt sich mir jedoch weiterhin die Frage:
Benötigt man für eine Schufa ANfrage tatsächlich die Genehmigung der erfragten Person? Dies würde den Schutz, welchen die Schufa ermöglicht, drastisch schmälern.
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  #6 (permalink)  
Alt 10.10.2011, 08:33
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AW: Unberechtigte Schufa ANFRAGE?

Zitat:
Zitat von Miru8112 Beitrag anzeigen
@Hera:
Ist die Zustimmung wirklich auch für Anfragen erfoderlich?
.
ein klares JA, wobei es unterschiedliche AnfrageKriterien gibt,
zu kontrollzwecken zB ob ein erledigter kredit wirkl. ausgemeldet ist, oder adressabfragen bei laufender geschäftbeziehung o.ä ist auch eine anfrage ohne zusätzliche zustimmung möglich, das einverständnis zur schufaanfrage wird in der regel auf dem antragsformular zu einer kontoeröffnung, einem kredit o.ä eingeholt -> keine zustimmung, kein kredit

die schufa und andere auskunfteien überprüfen regelmäßig in stichproben solche anfragen auf ihr berechtigtes interesse..

Zitat:
Zitat von Miru8112 Beitrag anzeigen
@
Ich dachte diese würde nur für Meldungen AN die Schufa benötigt..
großer allgemeinirrtum - ein vertragswidriges verhalten, unbestrittene offene forderungen u.ä. können auch ohne zustimmung eingemeldet werden (höheres interesse)

Zitat:
Zitat von Miru8112 Beitrag anzeigen
@
Ein berechtigtes Interesse des A könnte vorliegen, da L um die Zusammenarbeit bat und die Schufa-Abfrage der A offenbarte, dass dessen Bonität zum gegebenen Zeitpunkt mehr als zweifelhaft war.
.
im allgemeinen sollte es dazu protokolle oder eben eine unterschriebene schufaklausel geben - nach 2 jahren ist das aber egal: die nachweispflicht gegenüber der schufa beträgt 18 monate


Zitat:
Zitat von Miru8112 Beitrag anzeigen
@[LIST][*]Dem L ist also mitzuteilen, dass von Seiten As keine Löschung erfolgen kann und er sich mit der Schufa diesbezüglich in Verbindung zu setzen hat.
.
den ersten teil würde ich weglassen - manchmal ist weniger mehr ,
vor allem wen man gar nicht weiß, was für ein eintrag vorliegt und ob überhaupt

jeder hat das recht, sich bei unrichtigen daten mit der schufa in verbindung zu setzen und eine korrektur bzw. löschung zu verlangen - entweder es gibt noch irgend einen eintrag, dann setzt sich die schufa in der regel mit dem datenschützer der bank in verbindung (falls keine anderen vertraglichen regelungen zwischen schufa und bank bestehen)- oder es gibt die direkte antwort, dass kein eintrag vorliegt


Zitat:
Zitat von Miru8112 Beitrag anzeigen
Dem A ist mitzuteilen, dass Anfragen NUR bei berechtigtem Interesse und nicht mal eben "routinemäßig" gestellt werden dürfen.
.
.. das auf jeden fall - schlimmsten falls kann eine unberechtigte neugier zu arbeitsrechlichen konsequenzen führen


Zitat:
Zitat von Miru8112 Beitrag anzeigen
Da stellt sich mir jedoch weiterhin die Frage:
Benötigt man für eine Schufa ANfrage tatsächlich die Genehmigung der erfragten Person?
.
nochmal JAAAAAA, die schufaklauseln sind nicht zum spaß auf antragsformularen, ausnahmen siehe oben

Zitat:
Zitat von Miru8112 Beitrag anzeigen
Dies würde den Schutz, welchen die Schufa ermöglicht, drastisch schmälern.
verstehe ich jetzt nicht ...
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