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Unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft - Titel bald 30 Jahre alt

Dies ist eine Diskussion zu Unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft - Titel bald 30 Jahre alt innerhalb des Forums Bankrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.10.2011, 13:41
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Unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft - Titel bald 30 Jahre alt

Hallo, ich habe da mal eine, natürlich rein hypothetische Frage an die Experten, da ich mit eigener Recherche im Netz bisher zu keinem eindeutigen Ergebnis gekommen bin.

Angenommen, eine Dame hätte 1983 einer Bank eine selbstschuldnerische Bürgschaft zur Sicherung eines Darlehens für die GmbH Ihres Ehemannes und dessen Geschäftspartners unterschrieben.
Nehmen wir weiterhin an, der Ehemann wäre 1986 verstorben und die Bank hätte umgehend Ihre Forderung gegen die Bürgin geltend gemacht und einen Vollstreckungstitel erwirkt. Die Bürgin jedoch wäre mittellos gewesen und hätte bereits zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Bürgschaft weder nennenswertes Vermögen, noch eigenes Einkommen gehabt.
Die Bürgin hätte also einen Offenbarungseid geleistetet, wäre in Rente gegangen und die Rente hätte bis heute unterhalb der Pfändungsgrenze gelegen.
Fast dreißig Jahre später fragt sich nun die Bürgin, ob diese Bürgschaft denn demnächst verjähren könnte, der Titel wäre ja schließlich auch nur 30 Jahre vollstreckbar.
Nehmen wir mal an, in der Bürgschaft stünde, daß sie unbefristet sei. Wäre das denn wie in Stein gemeißelt? Könnte die Bank nach Ablauf des Titels sich etwa einen neuen, weitere 30 Jahre vollstreckbaren Titel besorgen?
In § 197 BGB steht ja, unter (1) 4, daß "für Ansprüche aus vollstreckbaren Vergleichen oder vollstreckbaren Urkunden" eine dreißigjährige Frist gelten würde.
Und, sollte diese unbefristete Bürgschaft tatsächlich noch Bestand haben, wäre dann eine Anfechtung wegen, aus heutiger Sicht sittenwidrigem Vorgehen der Bank (krasse Überforderung der Bürgin), aussichtsreich?

Geändert von Saar Lodri (27.10.2011 um 15:15 Uhr). Grund: Ergänzungen / Anpassungen
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Alt 28.10.2011, 10:26
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Unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft - Titel bald 30 Jahre alt

Tja, keine einfache Frage, deswegen hab ich wohl auch keine eindeutige Antwort gefunden.
Ist das tatsächlich ein so ungewöhnlicher Fall?
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selbstschuldnerische bürgschaft, unbefristet, vollstreckungstitel nach 30 jahren

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