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Überweisungsbetrug

Dies ist eine Diskussion zu Überweisungsbetrug innerhalb des Forums Bankrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.05.2011, 20:48
Boardneuling
 
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Überweisungsbetrug

Hallo,

Herr A hat ein Konto Festgeldkonto bei der Bank X. Das Geld auf diesem Konto ist im Jahr 2011 fällig und kann ausgezahlt werden.

Im Februar bekommt der Kunde A von der Bank X einen Brief geschickt, in dem steht, das ein weiteres Girokonto für ihn eröffnet wurde. Das neue Girokonto wurde von dem Kunden A nicht selber beantragt. Der Kunde A versteht diesen Brief als "Werbung" und kümmert sich nicht weiter darum. Insbesondere deshalb, weil in dem Brief steht, das neue Konto werde erst aktiviert, wenn darauf Geld überwiesen wird.

Am 04.03.2011 wird Geld von dem Festgeldkonto auf das neue "unbekannte" Girokonto überwiesen. Von diesem Girokonto aus wird die komplette Summe auf ein Konto nach Spanien überwiesen. Dort wird das Geld abgehoben.

Erst am 14.03.2011 bekommt der Kunde A weitere Unterlagen für das neue Girokonto zugeschickt, nämlich EC-Karten, PINs und TAN Listen.

Im Mai 2011 wird der Kunde von der Bank angerufen und ihm wird mitgeteilt, das er wahrscheinlich Opfer eines Betruges ist. Er wird aufgefordert bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt zu machen. Die Bank gibt zunächst keine Auskunft darüber, auf welchem Weg die Überweisung gemacht wurde. (Überweisungsträger, Online Überweisung etc.) Der Kunde A macht Anzeige gegen Unbekannt und telefoniert im Beisein einer Polizistin mit der Bank.

Welche Rechte hat der Kunde A und wie hoch sind die Chancen, das der Kunde sein geld zurückbekommt?

Grüße Michael.
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Alt 21.05.2011, 09:47
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AW: Überweisungsbetrug

Hallo,
es liegt m.E. eindeutig ein Fehlverhalten (grundsätzliche organisatorische Mängel) der Bank vor. Diese müßte durch geeignete Mittel sicher stellen, daß ein Kunde eindeutig und sicher identifiziert wird, durch Vorlage von Personalausweis, Pass etc., so daß sog. Identitätsklau erschwert wird. Hier bestehen offensichtliche Mängel, wie konnte ein Unbekannter ein Konto eröffnen, wie konnte das Geld vom Festgeldkonto zu dem Girokonto überwiesen werden. Das Girokonto konnte dann durch Lastschrift belastet werden. Da hier keine Prüfungen stattfinden, war der letzte Schritt recht einfach. Aber die Vorbereitung der Tat sollte durch mehrstufige organisatorische Sicherheitsmaßnahmen wirkungsvoll verhindert werden...
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  #3 (permalink)  
Alt 21.05.2011, 13:07
V.I.P.
 
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AW: Überweisungsbetrug

Zitat:
Zitat von suswei Beitrag anzeigen
... wie konnte ein Unbekannter ein Konto eröffnen, wie konnte das Geld vom Festgeldkonto zu dem Girokonto überwiesen werden.
Beispielsweise indem per Online-Banking das Konto verwaltet wird und der "Unbekannte Dritte" Zugriff auf PIN und TAN hatte. Es gibt wohl User, die TAN-Listen auf dem PC speichern.

Ich denke, zuerst einmal sollte geklärt werden, wie der unbefugte Zugriff zustande kam. Dann lässt sich über die Schuldverteilung reden.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #4 (permalink)  
Alt 21.05.2011, 13:57
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AW: Überweisungsbetrug

Hallo,

danke für die Antworten. Der Fall ist übrigens echt und gerade erst ans Licht gekommen. Nächste Woche will sich die Bank dazu äussern, auf welchem Weg die Überweisungen zustande gekommen sind. Bei der ersten Nachfrage wollten oder konnten sie es nicht beantworten.

In diesem Fall schliesse ich ein Ausspähen von PIN und TAN Nummern auf dem PC aus. Beide werden sorgfältig in nicht elektronischer Form aufbewahrt.

Sobald ich weitere Informationen habe, werde ich versuchen, die Details für Interessierte hier veröffentlichen.

Grüße

Michael.
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  #5 (permalink)  
Alt 23.05.2011, 11:28
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AW: Überweisungsbetrug

hat die fiktive bank ihren sitz in deutschland ?
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #6 (permalink)  
Alt 23.05.2011, 12:02
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AW: Überweisungsbetrug

Ja, die Bank hat ihren Sitz in Deutschland und der Fall ist nicht fiktiv.
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  #7 (permalink)  
Alt 23.05.2011, 13:04
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AW: Überweisungsbetrug

Zitat:
Zitat von Michael1975 Beitrag anzeigen
Ja, die Bank hat ihren Sitz in Deutschland und der Fall ist nicht fiktiv.
.. dnn bist du hier falsch, hier dürfen nur fiktive fälle behandelt werden
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Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #8 (permalink)  
Alt 23.05.2011, 17:32
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AW: Überweisungsbetrug

Dann sollte der Thread gelöscht werden und für weitere Besucher unsichtbar werden.
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  #9 (permalink)  
Alt 24.05.2011, 16:46
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AW: Überweisungsbetrug

Ich würde auch schon mal den Ombudsmann der Banken darüber informieren. Aber er möchte bestimmt die Unterlagen komplett haben. Also den vollständigen Schriftwechsel, damit er einen Überblick hat.

Daß die Bank hier geschlampt hat und entschädigen muß, erscheint mir eindeutig. Aber es kann lange dauern bis sie heir entschädigt. Mit Ombudmann geht es evtl schneller.

Einen Anwalt würde ich zunächst nicht einschalten.

pauline
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  #10 (permalink)  
Alt 24.05.2011, 22:04
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Smile AW: Überweisungsbetrug

Danke Pauline für den Hinweis. Die Rechtsschutzversicherung hat glücklicherweise auch schon grünes Licht gegeben.
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