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Taschengeldparagraph?

Dies ist eine Diskussion zu Taschengeldparagraph? innerhalb des Forums Bankrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.08.2011, 22:44
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Taschengeldparagraph?

Moin,
gerade was interessantes im Stern oder Spiegel (kann mich nicht erinnern gelesen..

Sohn S (10) Jahre spielt ein Onlinespiel, das normalerweise kostenfrei ist. Jedoch kann man durch den Einsatz einer virtuellen Währung den Spielerfolg erheblich steigern.
Mutter M kauft dem S nun diese Onlinewährung und benutzt dazu den einem Onlineauktionshaus angeschlossenen Zahlungsservice.

M glaubt, daß die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
S hat sich jedoch den Folder mit dem Passwort gemerkt und kauft nun eigenmächtig ohne M zu fragen mit M's Daten mehr dieser Onlinewährung.

S gibt diese dann umgehend in seinem Spiel aus.

M verlangt nun vom Zahlungsanbieter eine Rückerstattung. Diese wird verweigert, da das Kaufgut virtuell sei.

Müßte der Anbieter nicht dennoch rückerstatten?

Cheers

Bang Olafson
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  #2 (permalink)  
Alt 06.08.2011, 23:41
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AW: Taschengeldparagraph?

Zitat:
Zitat von Bang Olafson Beitrag anzeigen

S hat sich jedoch den Folder mit dem Passwort gemerkt und kauft nun eigenmächtig ohne M zu fragen mit M's Daten mehr dieser Onlinewährung.
er kauft also in mutters namen und zahlt mit mutters passwort? damit wär der taschengeldparagraf außen vor. mutter haftet (dem "zahlkumpel"), wenn sie ihr passwort leichtfertig rausgibt.

Zitat:
M verlangt nun vom Zahlungsanbieter eine Rückerstattung.
aufgrund von was, verlangt sie das denn?

Zitat:
Diese wird verweigert, da das Kaufgut virtuell sei.
muss man mal in die agb vom "zahlkumpel" gucken. ich wüßte nicht, wieso sie überhaupt rückerstatten sollten.

Zitat:
Müßte der Anbieter nicht dennoch rückerstatten?
sehe ich nicht.
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