Dies ist eine Diskussion zu Steuerbescheinigung für Einzelkonten innerhalb des Forums Bankrecht
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| Steuerbescheinigung für Einzelkonten Folgende Situation: Eheleute führen bei einer Bank je ein Festgeldkonto als EINZELkonten, also keine Gemeinschaftskonten, u. haben von der Bank für Jahr 2010 jeweils separate Steuerbescheinigungen üb. die Kapitalerträge verlangt. Die Bank erklärte daraufhin, die Steuerbescheinigung nur summiert für beide Einzelkonten ausstellen zu wollen mit Hinweis auf eine steuerliche Zusammenveranlagung, u. beruft sich auf ihre Geschäftsbedingungen (darin steht diesbezüglich jedoch nichts). FRAGE: Ist die Bank weisungsgemäß verpflichtet, für jedes bestehende Einzelkonto eine Steuerbescheinigung auszustellen? Ich kenne keine Bank, die anders verfährt. Im übrigen geht es eine Bank m. E. auch überhaupt nichts an, ob Kunden einzeln oder zusammen veranlagt werden, zumal sich das oft erst bei der späteren Veranlagung ergibt. Sparerfreibeträge spielen im vorliegenden Fall mangels Freistellungsauftrag ohnehin keine Rolle. Wäre für hilfreiche Hinweise dankbar. |
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| AW: Steuerbescheinigung für Einzelkonten Zitat:
wer garantiert denn der bank, dass die eheleute wirklich noch eheleute sind bzw nicht im trennungsjahr leben ? hier können ganz schnell daten in die falschen hände gelangen --> beim datenschützer der bank beschweren und dessen antwort abwarten und dann ggf über weitere schritte nachdenken (datenschützer des bundeslandes)
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Steuerbescheinigung für Einzelkonten na es ist schon wichtig für die bank zu wissen,ob steuerlich getrennt bzw. gemeinsam veranlagt.interessant wirds zum beispiel bei verlusten aus finanzgeschäften.thema: verlusttopfrechnungen.deshalb sind die neuen freistellungsaufträge auch mit dem hinweis auf ehegattenübergreifende verlustrechnungen. jedoch ist es technisch möglich,seperate einzelbescheinigungen für einzelkonten auszuszellen
__________________ pecunia non olet! |
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