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Sittenwidrigkeit des Sicherungsvertrages

Dies ist eine Diskussion zu Sittenwidrigkeit des Sicherungsvertrages innerhalb des Forums Bankrecht

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Alt 08.09.2008, 12:27
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Sittenwidrigkeit des Sicherungsvertrages

Hallo,

Wie sieht folgender fiktiver Fall aus: Bank B gewährt dem S ein Darlehen iHv 35.000 €. Dafür verlangt sie von S zwei Sicherheiten. Zum einen eine Sicherungsübereignung seines neuen Kfz, zum anderen eine Bürgschaft durch seinen Vater V.

1. Frage: Kann man in solch einem Fall eine Übersicherung eines Sicherungsvertrages annehmen?

2. Frage: WELCHER Sicherungsvertrag ist wenn überhaupt übersichert worden?!? Gibt es in dem vorliegendem Fall zwei Sicherungsverträge (einen im Verhältnis B-V sowie einem im Verhältnis B-S) oder lediglich einen Sicherungsvertrag über beide Sicherheiten (im Verhältnis B-S)?

3. Frage: Würde bei Sittenwidrigkeit des (oder der) Sicherungsvertrag/verträge gleichzeitig das ganze Darlehensgeschäft nichtig werden?!

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!!!
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  #2 (permalink)  
Alt 08.09.2008, 12:35
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AW: Sittenwidrigkeit des Sicherungsvertrages

Der Wert des Kfz beträgt 35.000 €, genauso die Bürgschaft!! Mir geht es aber eher darum, welche Auswirkungen eine etwaige Übersicherung bzgl. des gesamten Kredtigeschäfts hätte..
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  #3 (permalink)  
Alt 08.09.2008, 13:47
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AW: Sittenwidrigkeit des Sicherungsvertrages

Wenn das Darlehen so hoch ist wie der Wert des Kfz, dann ist die Bank nicht über- sondern untersichert. Eine Übersicherung macht das Darlehensgeschäft nicht unwirksam.
__________________
Gruß
Volker H.
Wenn Sie mich verstanden haben,
habe ich mich undeutlich ausgedrückt
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  #4 (permalink)  
Alt 08.09.2008, 14:35
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AW: Sittenwidrigkeit des Sicherungsvertrages

Dert Wert des Kfz´s beträgt 35.000 €, die Bürgschaft wird auch über 35.000 € geschlossen. Macht eine Sicherheit von 70.000 € für ein Darlehen iHv 35.000 €!
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