Dies ist eine Diskussion zu Sittenwidrige Mithaftung, Empfehlung Anwalt Raum München innerhalb des Forums Bankrecht
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| Sittenwidrige Mithaftung, Empfehlung Anwalt Raum München nehmen wir mal folgendes Problem an: Ein Mann ist seit 1 1/2 Jahren in der Regelinsolvenz. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Dessen Frau hat im Jahr 2001 ein Dispo-Kredit-Konto als Mitantragssteller unterschrieben. Allerdings wusste die Frau 1. nicht, was sie unterschreibt...Der Mann hat ihr den Vertrag unter die Nase gehalten und gesagt, sie solle bitte unterschreiben....2. wusste die Frau auch nicht, dass der Mann hoch verschuldet ist und der Dispo-Kredit nur zur Tilgung mehrerer fälliger Raten beantragt wurde. (Sie hat also auch keinen Cent aus diesem oder aus einem der anderen Kredite gesehen)...3. war die Frau damals im Mutterschutz, hatte also kein Einkommen. Die Bank nimmt aber jetzt diese Frau komplett in die Haftung...allerdings ohne Aussicht auf Erfolg, da die Frau nie wieder Vollzeit arbeiten wird und immer unterhalb dem pfändbaren Einkommen verdienen wird. Alle Widerspruchschreiben haben nichts geholfen, dann ist der Mahnbescheid gekommen, dem erst mal widersprochen werden wird. Der Mann möchte aber verhindern, dass die Bank einen Titel gegen seine Frau erwirkt...vielleicht kommen diese aus der "Sache" raus, wenn sie beweisen, dass der Kreditvertrag Sittenwidrig ist. Deshalb sucht das Paar einen WIRKLICH GUTEN Anwalt, Raum München, Freising, Ingolstadt. Sind auch über alle anderen Tipps etc. dankbar. Vielen Dank und LG, Roman |
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| AW: Sittenwidrige Mithaftung, Empfehlung Anwalt Raum München Allershausen dürfte der Schnittwinkel sein?? Verstehe nur nicht die Sittenwidrigkeit des Vertrages, bzw. woran dies festzumachen sei? Frau ist bereit mündig gewesen? PKH ist nicht jeder Anwalts Liebling! Lg.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Sittenwidrige Mithaftung, Empfehlung Anwalt Raum München Hallo, Freising ist wohl eher der Schnittwinkel. Die Sittenwidrigkeit sehe ich darin, dass die Frau zum Zeitpunkt der Unterschrift aus emotionaler Verbundenheit mitunterschrieben hat uns sie gleichzeitig zum Zeitpunkt der Unterschrift aufgrund ihres Mutterschutzes krass finanziell überfordert war und ist, die geschuldete Summe zurückzuzahlen. PKH wird wohl nicht nötig sein, da wir das Geld für den Anwalt vom Schwiegerdad geliehen bekommen. LG, Roman |
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| AW: Sittenwidrige Mithaftung, Empfehlung Anwalt Raum München Aus welchem Grund sollte der Vertrag sittenwidrig sein? Nur weil sie nicht wusste, was sie unterschrieben hat? Die Dame ist volljährig und im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte.?! Wegen emotionale Verbundenheit kann man den Vertrag sicherlich nicht anfechten. Im übrigen ist das Verhalten des Mannes nicht unbedingt die feine englische Art |
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| AW: Sittenwidrige Mithaftung, Empfehlung Anwalt Raum München Zitat:
Grüße, Roman |
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| AW: Sittenwidrige Mithaftung, Empfehlung Anwalt Raum München Titel ist gegen diese Frau zu erwirken! - basta - 30 Jahre, da lacht so manche Taschenpfändung zwischenzeitlich. Lg.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Sittenwidrige Mithaftung, Empfehlung Anwalt Raum München 30 Jahre erfolglose Pfändungsversuche weil diese Frau nie wieder vollzeit arbeiten wird...die Kosten für die Bank werden durch den Verwaltungsaufwand sehr hoch sein. Aber das ist ja ein anderes Thema. Grüße, Roman |
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| AW: Sittenwidrige Mithaftung, Empfehlung Anwalt Raum München Gab es da nicht mal sowas wie die "Ehefrauen-Klausel", wo entschieden wurde, daß diese nicht aus Bürgschaften in Anspruch genommen werden können, die sie zugunsten ihres Ehemannes abgegeben haben, wenn sie zum Zeitpunkt der Erklärung nicht berufstätig und abhängig vom Ehemann waren. Dieser Grundsatz müßte doch auch hier anwendbar sein. Es handelt sich ja wohl anscheinend um ein Gemeinschaftskonto.
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| AW: Sittenwidrige Mithaftung, Empfehlung Anwalt Raum München die Frau ist Mitbesitzer eines Kontos, dort Verfügungs- und Unterschriftsberechtigt. Die Angelegenheit ist anders zu sehen als bei einer Bürgschaft. Dort muss die Bank gezielt aufklären und der Bürge muss in der Lage sein, im Falle der Inanspruchnahme auch zu zahlen. Aber ich denke, der Fall hier ist anders gelagert. die Frau ist haftbar zu machen, für den entstandenen Schaden. Vielleicht hilft ja ein Vergleich weiter ??? |
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| AW: Sittenwidrige Mithaftung, Empfehlung Anwalt Raum München Hallo, wie würde es jetzt aussehen (jetzt nur rein theoretisch) wenn der Mann im Jahr 2001 die Unterschrift der Frau gefälscht hätte. Somit wäre ja jetzt die Frau "aus dem Schneider"...der Mann theoretisch auch, weil 1. der Betrug nach 5 Jahren verjährt wäre...ein Versagungsgrund für die RSB wäre wohl auch nicht möglich, da der Betrug mehr als 3 Jahre vor Eröffnung der Insolvenz begangen wurde. (Mich interessiert es nur rein theoretisch) Ansonsten möchte ich die Sache trotzdem durch einen Anwalt meines Vertrauens klären lassen. Kontomitinhaberin im direkten Sinne ist sie meiner Meinung nach nicht...sie hätte das Konto z.B. nicht kündigen dürfen. Sie ist nur verfügungsberechtig und die Mithaftung läuft hier auch etwas unüblich. Bei den meisten Banken haftet der Kontoinhaber für die Verfügungen der Mitkarteninhaber..hier ist es genau umgekehrt. Grüße, Roman |
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