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Sittenwidrige Bürgschaft

Dies ist eine Diskussion zu Sittenwidrige Bürgschaft innerhalb des Forums Bankrecht

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Alt 22.03.2006, 02:21
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Sittenwidrige Bürgschaft

Nehmen wir mal an person a möchte sich einen Kleintransporter Finanzieren , seine Sicherheiten reichen nicht aus und nimmt Person b als bürgen mit .

Person a geht nach einem Jahr in die Insolvenz aufgrund dessen das Kleintransporter entwendet wurde und er als kurierfahrer kein einkommen mehr hat , weil die Bank sich streubt zu zahlen
Zweitens die Versicherung nicht die komplette Restsumme übernimmt die bei der Bank offen ist .

Nun wird Person b herangezogen die Restschuld zu tilgen .

Person b ist zum Zeitpunkt des Vertragsabschlussen zwischen der Bank nichtmal in der lage durch das einkommen die anfallenden Raten zu tilgen !

Frage ist das eine Sittenwidrige Bürgschaft und gibt es ähnliche Fälle ?
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  #2 (permalink)  
Alt 22.03.2006, 06:44
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AW: Sittenwidrige Bürgschaft

Es gibt solche Fälle, diese finden Sie auf der Homepage des Bundesgerichtshofes.

Dies ist jedoch immer eine Einzelfallentscheidung. Ob es sich bei Person B so verhält, kann hier ohne nähere Detailkenntnisse nicht entschieden werden.
__________________
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