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Sepa überweisung

Dies ist eine Diskussion zu Sepa überweisung innerhalb des Forums Bankrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.04.2012, 07:22
Boardneuling
 
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Sepa überweisung

Ein Arbeitgeber hat mehrere Mitarbeiter mit ein Ausländisches konto (EU).
Wie lange darf es dauern bis die Löhne beim Arbeitnehmer gut geschrieben sind?

MfG,

BILly
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  #2 (permalink)  
Alt 23.04.2012, 07:54
V.I.P.
 
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AW: Sepa überweisung

die seite im wiki läßt sich leider nicht verlinken, also bitte mal selber schauen:

www.wikipedia --> Überweisung(Zahlungsverkehr)
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.04.2012, 08:34
Boardneuling
 
Registriert seit: May 2009
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AW: Sepa überweisung

Zitat:
Zitat von hera Beitrag anzeigen
die seite im wiki läßt sich leider nicht verlinken, also bitte mal selber schauen:

www.wikipedia --> Überweisung(Zahlungsverkehr)
Ich habe die Antwort unter folgenden Link gefunden:

http://www.bundesbank.de/zahlungsver...sepa.php#sepa4

Durch die Umsetzung der Richtlinie für Zahlungsdienste im Binnenmarkt (Payments Services Directive; PSD) in nationales Recht darf die
Abwicklungszeit im nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr in Europa ab November 2009 nicht mehr als drei Bankgeschäftstage (ab 2012 nur noch ein Bankgeschäftstag) betragen. Dies ist unabhängig davon, in welchem Land des SEPA-Raumes der Zahlungsempfänger sein Konto unterhält. Kürzere Abwicklungszeiten sind jedoch möglich und in einzelnen Ländern heute schon Realität.
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