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Schweizer Konto bei Ehescheidung

Dies ist eine Diskussion zu Schweizer Konto bei Ehescheidung innerhalb des Forums Bankrecht

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Alt 28.06.2006, 13:02
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Schweizer Konto bei Ehescheidung

Hallo Forum,


Im angenommenen Falle einer Ehescheidung von 2 deutschen Ehepartnern, die in einer Zugewinngemeinschaft leben, würde beide Ehepartner sich Vermögen und Schulden zu gleichen Anteilen teilen.
Wie ist es aber, wenn einer der Ehepartner ein Konto in der Schweiz hat.
Welche Möglichkeiten hat der andere Ehepartner an dieses Geld zu kommen bzw. nachzuweisen, dass es auch dort Vermögen gibt.
Sind Schweizer Konten da generell unantastbar und sicher oder muss der Ehepartner das Konto offen legen?
Ich habe mal gelesen, dass man einen Schweizer Rechtsanwalt dafür beauftragen müsste, was relativ kostspielig und aufwendig ist.
Stimmt das so?
Inwieweit ist eine deutsche Bank verpflichtet die Kontotransaktionen eines deutschen Kontos zu diesem Schweizer Konto offen zu legen?

Danke für euere Antworten.


Mit freundlichen Grüßen
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  #2 (permalink)  
Alt 17.12.2006, 15:15
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AW: Schweizer Konto bei Ehescheidung

Grundsätzlich sind schweizer Konten weder unantastbar noch anonym. Schweizer Konten müssen auf jedem Fall gegenüber der Steuer angegeben werden. Alles andere wäre strafbar. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Schweizer Konto
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