Dies ist eine Diskussion zu Schufa schlecht durch viele Anfragen? Baukredit unmöglich? innerhalb des Forums Bankrecht
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| Schufa schlecht durch viele Anfragen? Baukredit unmöglich? Die Situation: Ich habe zwei Häuser geerbt, eines mit 4 Wohnungen eines zum selber bewohnen. Beide will ich mit 3 Mitwohnungen erweitern. Gesamtbelastung etwa ein fünftel des Wertes der Häuser, erstrangig. Habe selber eine Selbständigkeit begonnen und keine Bilanzen und kein nachweisbares Einkommen. Jedoch reichen die Mieten mit Sicherheitspolster für die Kredite aus. Jedoch sind ein Teil der Mieten ja noch fiktiv, da die neu zu bauenden Wohnungen noch nicht bestehen. Da Banken aber nicht gerne mit Leuten ohne Arbeitsstelle Geschäfte machen, mußte ich bei mehreren anfragen. Alle holten sich Schufa ein und somit bin ich nun auf Stufe K gelandet, da alleine schon Anfragen negativ bewertet werden! Die letzte Bank würde gerne finanzieren, jedoch nicht mit Stufe K! Zum Auswachsen! Man ist guter Kaufmann und sucht sich den optimalen Partner für die Kredite aus und durch die Schufaauskünfte wird man schlecht bewertet! Frage: Kann die Ehefrau, obwohl Ausländerin mit 5-Jahres-Visum, für mich bürgen, unterschreiben oder kann ich ihre Schufa heranziehen? Welche Lösung hätte ich? Ich bin für alle möglichen Lösungswege dankbar! |
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| AW: Schufa schlecht durch viele Anfragen? Baukredit unmöglich? Hallo Harry, Deine Frage ist keine rechtliche. Banken sind bei schlechten Schufa- Auskünften grundsätzlich vorsichtig, wobei allerdings die Bereitschaft zur Kreditvergabe abhängig ist vom zu erwartenden Profit. Da wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als weitere potentielle Finanzierungsinstitute zu suchen. Allerdings wirst Du damit leben müssen, eine Finanzierung zu schlechteren Bedingungen (also kein Zinssatz für erstrangige Hypotheken) zu akzeptieren. Aus Sicht der Bank ist eine Bürgschaft immer eine "schlechte" Sicherheit. Eine Bank wird sich durch dieses Angebot nicht zur Finanzierung hinreissen lassen (zumal Negativmerkmale wie "5- Jahres-Visum" und die rechtlichen Unsicherheiten von Ehegattenbürgschaften bestehen). Ich würde zu den Grundschulden die Abtretung der Mietansprüche gegen die zukünftigen Mieter anbieten. Gruss Franky67
__________________ Besser kein Jurist, als 3 Juristen. |
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