Dies ist eine Diskussion zu Schlichtungsvorschlag (Bausparkasse) - und wie weiter? innerhalb des Forums Bankrecht
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| Schlichtungsvorschlag (Bausparkasse) - und wie weiter? folgende Frage: Welche Alternativen gibt es im Umgang mit einem Schlichtungsvorschlag? Folgende Situation: Herr X hat vor Jahren, als die Zinsen noch schön hoch waren, einen Bausparvertrag abgeschlossen. Der ist auch seit geraumer Zeit zuteilungsreif, aber da die Lebenssituation von Herrn X nicht so ist, dass ein Hausbau oder -kauf derzeit sinnvoll und möglich wäre, hat er den Vertrag einfach so weiterlaufen lassen. Er ist inzwischen als Kreditgrundlage gar nicht mehr sinnvoll, da überbezahlt. Nun haben sich ja aber seit einigen Jahren die Zinssätze ziemlich geändert, und der Bausparkasse passt es gar nicht, noch 4% Zinsen zahlen zu müssen, wo allgemein nur noch 2% oder weniger gezahlt werden. Also kündigt sie den Vertrag. Dagegen ruft Herr X die Schlichtungsstelle der Bausparkasse an. Die schickt einen Schlichtungsvorschlag mit etwa zehnseitiger Begründung, die – laienjuristisch gelesen - gar nicht mal so zu Ungunsten von Herrn X klingt. Das lässt sich hier natürlich nicht mal eben kurz zusammenfassen. Der Schlichtungsvorschlag ist dann so, dass der Vertrag noch zwei Jahre weiterlaufen soll und dann zuendegeht. Nun soll Herr X diesen Schlichtungsvorschlag annehmen oder ablehnen. Was passiert, wenn er ihn ablehnt? Wird dann die sofortige Kündigung, die die Bausparkasse ausgesprochen hatte, wirksam? Oder schließt sich dann ein längeres Rechtsverfahren an? Oder müsste Herr X erstmal gegen die Kündigung klagen? Es sei dazugesagt, dass Herr X keine Rechtsschutzversicherung hat, also das Risiko für Verfahrenskosten etc. voll selber tragen würde. Vielen Dank für Eure Tipps und Infos! Gruß, Anna |
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| AW: Schlichtungsvorschlag (Bausparkasse) - und wie weiter? 'Voll besparte oder übersparte Bausparverträge dürfen von den Bausparkassen mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden, dies bestätigten die Ombudsleute, die sich mit solchen Fällen beschäftigt hatten. Gegen diese Entscheidung klagt ein Kunde vor dem Landgericht Hannover, das Urteil steht noch aus.' Quelle: verbraucherforum-info.de Und ein Link zum Thema: http://www.focus.de/immobilien/finan...id_233075.html Zitat Fragesteller: 'Nun soll Herr X diesen Schlichtungsvorschlag annehmen oder ablehnen. Was passiert, wenn er ihn ablehnt? Wird dann die sofortige Kündigung, die die Bausparkasse ausgesprochen hatte, wirksam? Oder schließt sich dann ein längeres Rechtsverfahren an? Oder müsste Herr X erstmal gegen die Kündigung klagen?' Wenn Herr X den Schlichtungsvorschlag ablehnt, dann wird die Sparkasse die Kündigung aufleben lassen. Die Kündigung (auf die Beendigung eines Vertrages gezielte einseitige Erklärung einer Vertragspartei) würde dann wirksam. Ein Rechtsstreit schlösse nicht automatisch an, sondern nur, wenn Herr X gegen diese Kündigung gerichtlich vorgehen würde. Es gibt drei Lösungsvarianten für Herrn: 1.) Er nimmt den Schlichtungsvorschlag an und hat zwei weitere Jahre höhere Zinsen (gesichert), 2.) Er lehnt den Vorschlag ab, wird mit 3montaiger Frist gekündigt und hat z. Z. keine Gerichtsurteil, auf welches er er sich berufen kann oder 3.) Er macht einen eigenen Schlichtungsvorschlag, und zwar, daß so lange abgewartet wird, bis in der o. a. Hannoveraner Sache entschieden ist und diese dann als Grundlage für die Entscheidung des eigenen Bausparvertrages übernommen wird.
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! Geändert von klausschlesinge (15.04.2011 um 15:51 Uhr). |
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| AW: Schlichtungsvorschlag (Bausparkasse) - und wie weiter? Vielen Dank für Deine Antwort! Ja, diese Auskunft hatte Herr X bei Vorab-Erkundigungen bei Verbraucherverbänden auch erhalten, dass da die Chancen eher schlecht stehen. Daher war er über die recht günstige Auslegung des Schlichters eigentlich schon positiv überrascht. Ein gewisses Pokerspiel bleibt es ja aber offenbar, oder, wenn da noch ein Urteil aussteht - ? Edit: Ups, da hatte ich eben wohl gerade nur das erste Drittel Deines Beitrags gesehen (oder hast Du nochmal editiert?). Vielen Dank für diese Erläuterungen und die Erklärung der drei Möglichkeiten! |
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| AW: Schlichtungsvorschlag (Bausparkasse) - und wie weiter? Der erste Beitrag zum Thema von mir wurde nochmal erweitert. Beim Lesen ggf. auf 'akualisieren' klicken!
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| AW: Schlichtungsvorschlag (Bausparkasse) - und wie weiter? Aaaha. Da haben wir's. ![]() Die Erweiterung muss sich in diesem Fall genau mit meiner Antwort überschnitten haben. Ich habe sie erst gesehen, als ich meine Antwort abgeschickt hatte. |
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| AW: Schlichtungsvorschlag (Bausparkasse) - und wie weiter? Zitat:
Die Bausparkassen haben auf die Situation nämlich inzwischen reagiert und bieten ihre (neuen) Verträge mit Bonus so an, dass der Zinsbonus nur bis Ende des 10. Jahres gezahlt und dann eingefroren wird - danach gibt es wieder nur noch die Grundverzinsung. Womit sich das Problem für alle neuen Bausparverträge erledigt hat..... ![]() LG Bauspar-Tiger |
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| AW: Schlichtungsvorschlag (Bausparkasse) - und wie weiter? 'Ein BHW-Kunde hat seine Kündigung ja schon durch das LG Hannover am 25.09.2009 unter dem Az. 13 O 14/09 und durch das OLG Celle am 09.12.2009 unter dem Az. 3 U 257/09 prüfen lassen. Er ist beide Male erfolglos geblieben.' Quelle: http://www.telefon-treff.de/printthr...6&pagenumber=2 Die Entscheidung der Berufungsinstanz (OLG Celle) kann angefordert werden unter dem schon erwähnten Az vom OLG Celle . Te. 05141 – 206-275, Fax 05141-206-561 Der Beschluss der 1. Instanz (LG Hannover)ist wohl hier zu erhalten: Lgh-poststelle@justiz.niedersachssen.de; Tel. 0511- 347-0 Insofern kann ich wenig Hoffnung aus eine erfolgversprechende Klage gegen das Bausparunternehmen machen.
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| AW: Schlichtungsvorschlag (Bausparkasse) - und wie weiter? Tja. Eine mehr oder minder aussichtslose Klage, und dann noch ohne Rechtsschutzversicherung, komplett auf eigene Kosten - klingt ja nicht so berauschend. Zusammenfassend klingt das jedenfalls ja so, als ob die Annahme des Schlichtervorschlags dann wohl das Vernünftigste ist, was Herr X machen kann. Und dann hoffen, dass in den nächsten zwei Jahren die Zinsen raufgehen und man einen besseren Platz für das Geld findet... |
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