Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Schlichtungsvorschlag (Bausparkasse) - und wie weiter?

Dies ist eine Diskussion zu Schlichtungsvorschlag (Bausparkasse) - und wie weiter? innerhalb des Forums Bankrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 15.04.2011, 14:17
Boardneuling
 
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 11
Keine Wertung, Anna2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Schlichtungsvorschlag (Bausparkasse) - und wie weiter?

Liebe Juristen,

folgende Frage: Welche Alternativen gibt es im Umgang mit einem Schlichtungsvorschlag?

Folgende Situation:
Herr X hat vor Jahren, als die Zinsen noch schön hoch waren, einen Bausparvertrag abgeschlossen. Der ist auch seit geraumer Zeit zuteilungsreif, aber da die Lebenssituation von Herrn X nicht so ist, dass ein Hausbau oder -kauf derzeit sinnvoll und möglich wäre, hat er den Vertrag einfach so weiterlaufen lassen. Er ist inzwischen als Kreditgrundlage gar nicht mehr sinnvoll, da überbezahlt.

Nun haben sich ja aber seit einigen Jahren die Zinssätze ziemlich geändert, und der Bausparkasse passt es gar nicht, noch 4% Zinsen zahlen zu müssen, wo allgemein nur noch 2% oder weniger gezahlt werden. Also kündigt sie den Vertrag. Dagegen ruft Herr X die Schlichtungsstelle der Bausparkasse an. Die schickt einen Schlichtungsvorschlag mit etwa zehnseitiger Begründung, die – laienjuristisch gelesen - gar nicht mal so zu Ungunsten von Herrn X klingt. Das lässt sich hier natürlich nicht mal eben kurz zusammenfassen.

Der Schlichtungsvorschlag ist dann so, dass der Vertrag noch zwei Jahre weiterlaufen soll und dann zuendegeht.

Nun soll Herr X diesen Schlichtungsvorschlag annehmen oder ablehnen.
Was passiert, wenn er ihn ablehnt? Wird dann die sofortige Kündigung, die die Bausparkasse ausgesprochen hatte, wirksam? Oder schließt sich dann ein längeres Rechtsverfahren an? Oder müsste Herr X erstmal gegen die Kündigung klagen?

Es sei dazugesagt, dass Herr X keine Rechtsschutzversicherung hat, also das Risiko für Verfahrenskosten etc. voll selber tragen würde.

Vielen Dank für Eure Tipps und Infos!

Gruß,
Anna
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 15.04.2011, 15:17
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Braunschweig
Alter: 51
Beiträge: 1.674
99% positive Bewertungen (1674 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1674 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1674 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1674 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1674 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1674 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1674 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1674 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1674 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1674 Beiträge, 276 Bewertungen)  
AW: Schlichtungsvorschlag (Bausparkasse) - und wie weiter?

'Voll besparte oder übersparte Bausparverträge dürfen von den Bausparkassen mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden, dies bestätigten die Ombudsleute, die sich mit solchen Fällen beschäftigt hatten. Gegen diese Entscheidung klagt ein Kunde vor dem Landgericht Hannover, das Urteil steht noch aus.' Quelle: verbraucherforum-info.de

Und ein Link zum Thema:
http://www.focus.de/immobilien/finan...id_233075.html

Zitat Fragesteller:
'Nun soll Herr X diesen Schlichtungsvorschlag annehmen oder ablehnen.
Was passiert, wenn er ihn ablehnt? Wird dann die sofortige Kündigung, die die Bausparkasse ausgesprochen hatte, wirksam? Oder schließt sich dann ein längeres Rechtsverfahren an? Oder müsste Herr X erstmal gegen die Kündigung klagen?'

Wenn Herr X den Schlichtungsvorschlag ablehnt, dann wird die Sparkasse die Kündigung aufleben lassen. Die Kündigung (auf die Beendigung eines Vertrages gezielte einseitige Erklärung einer Vertragspartei) würde dann wirksam. Ein Rechtsstreit schlösse nicht automatisch an, sondern nur, wenn Herr X gegen diese Kündigung gerichtlich vorgehen würde.

Es gibt drei Lösungsvarianten für Herrn:
1.) Er nimmt den Schlichtungsvorschlag an und hat zwei weitere Jahre höhere Zinsen (gesichert),
2.) Er lehnt den Vorschlag ab, wird mit 3montaiger Frist gekündigt und hat z. Z. keine Gerichtsurteil, auf welches er er sich berufen kann oder
3.) Er macht einen eigenen Schlichtungsvorschlag, und zwar, daß so lange abgewartet wird, bis in der o. a. Hannoveraner Sache entschieden ist und diese dann als Grundlage für die Entscheidung des eigenen Bausparvertrages übernommen wird.
__________________
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!

Geändert von klausschlesinge (15.04.2011 um 15:51 Uhr).
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 15.04.2011, 15:34
Boardneuling
 
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 11
Keine Wertung, Anna2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Schlichtungsvorschlag (Bausparkasse) - und wie weiter?

Vielen Dank für Deine Antwort!

Ja, diese Auskunft hatte Herr X bei Vorab-Erkundigungen bei Verbraucherverbänden auch erhalten, dass da die Chancen eher schlecht stehen. Daher war er über die recht günstige Auslegung des Schlichters eigentlich schon positiv überrascht.

Ein gewisses Pokerspiel bleibt es ja aber offenbar, oder, wenn da noch ein Urteil aussteht - ?


Edit: Ups, da hatte ich eben wohl gerade nur das erste Drittel Deines Beitrags gesehen (oder hast Du nochmal editiert?). Vielen Dank für diese Erläuterungen und die Erklärung der drei Möglichkeiten!
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 15.04.2011, 15:37
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Braunschweig
Alter: 51
Beiträge: 1.674
99% positive Bewertungen (1674 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1674 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1674 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1674 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1674 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1674 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1674 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1674 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1674 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1674 Beiträge, 276 Bewertungen)  
AW: Schlichtungsvorschlag (Bausparkasse) - und wie weiter?

Der erste Beitrag zum Thema von mir wurde nochmal erweitert. Beim Lesen ggf. auf 'akualisieren' klicken!
__________________
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 15.04.2011, 16:15
Boardneuling
 
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 11
Keine Wertung, Anna2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Schlichtungsvorschlag (Bausparkasse) - und wie weiter?

Zitat:
Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
Der erste Beitrag zum Thema von mir wurde nochmal erweitert.
Aaaha. Da haben wir's.
Zitat:
Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
Beim Lesen ggf. auf 'akualisieren' klicken!
Die Erweiterung muss sich in diesem Fall genau mit meiner Antwort überschnitten haben. Ich habe sie erst gesehen, als ich meine Antwort abgeschickt hatte.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 15.04.2011, 17:58
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 2.987
100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)  
AW: Schlichtungsvorschlag (Bausparkasse) - und wie weiter?

Zitat:
Zitat von Anna2011 Beitrag anzeigen
Nun haben sich ja aber seit einigen Jahren die Zinssätze ziemlich geändert, und der Bausparkasse passt es gar nicht, noch 4% Zinsen zahlen zu müssen, wo allgemein nur noch 2% oder weniger gezahlt werden.

Der Schlichtungsvorschlag ist dann so, dass der Vertrag noch zwei Jahre weiterlaufen soll und dann zuendegeht.
Der Schlichtungsvorschlag ist gar nicht so ungewöhnlich, wenn der Bausparvertrag jetzt etwa 8 Jahre läuft.

Die Bausparkassen haben auf die Situation nämlich inzwischen reagiert und bieten ihre (neuen) Verträge mit Bonus so an, dass der Zinsbonus nur bis Ende des 10. Jahres gezahlt und dann eingefroren wird - danach gibt es wieder nur noch die Grundverzinsung. Womit sich das Problem für alle neuen Bausparverträge erledigt hat.....

LG
Bauspar-Tiger
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 15.04.2011, 22:47
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Braunschweig
Alter: 51
Beiträge: 1.674
99% positive Bewertungen (1674 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1674 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1674 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1674 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1674 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1674 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1674 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1674 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1674 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1674 Beiträge, 276 Bewertungen)  
AW: Schlichtungsvorschlag (Bausparkasse) - und wie weiter?

'Ein BHW-Kunde hat seine Kündigung ja schon durch das LG Hannover am 25.09.2009 unter dem Az. 13 O 14/09 und durch das OLG Celle am 09.12.2009 unter dem Az. 3 U 257/09 prüfen lassen. Er ist beide Male erfolglos geblieben.' Quelle: http://www.telefon-treff.de/printthr...6&pagenumber=2

Die Entscheidung der Berufungsinstanz (OLG Celle) kann angefordert werden unter dem schon erwähnten Az vom OLG Celle . Te. 05141 – 206-275, Fax 05141-206-561
Der Beschluss der 1. Instanz (LG Hannover)ist wohl hier zu erhalten: Lgh-poststelle@justiz.niedersachssen.de; Tel. 0511- 347-0

Insofern kann ich wenig Hoffnung aus eine erfolgversprechende Klage gegen das Bausparunternehmen machen.
__________________
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 15.04.2011, 23:40
Boardneuling
 
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 11
Keine Wertung, Anna2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Anna2011 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Schlichtungsvorschlag (Bausparkasse) - und wie weiter?

Tja. Eine mehr oder minder aussichtslose Klage, und dann noch ohne Rechtsschutzversicherung, komplett auf eigene Kosten - klingt ja nicht so berauschend.

Zusammenfassend klingt das jedenfalls ja so, als ob die Annahme des Schlichtervorschlags dann wohl das Vernünftigste ist, was Herr X machen kann.

Und dann hoffen, dass in den nächsten zwei Jahren die Zinsen raufgehen und man einen besseren Platz für das Geld findet...
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
bausparkasse, schlichtung

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Bausparkasse: Abschlussgebühren als AGB-Klausel sind wirksam Nachrichten: Steuern und Wirtschaft 08.12.2010 11:35
Bausparkasse verweigert Bonus zinsen Bankrecht 30.10.2009 17:20
und was nun weiter! Familienrecht 05.04.2008 18:08
und was nun weiter! Strafrecht / Strafprozeßrecht 05.04.2008 11:04
Wie Geht Es Weiter??? Strafrecht / Strafprozeßrecht 19.01.2006 17:12





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Bankrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN