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Rückwirkende Erhöhung der Gesamtverzinsung

Dies ist eine Diskussion zu Rückwirkende Erhöhung der Gesamtverzinsung innerhalb des Forums Bankrecht

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Alt 15.05.2011, 19:32
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Rückwirkende Erhöhung der Gesamtverzinsung

Hallo zusammen,

ich habe gerade im Internet versucht Infos zur rückwirkenden Erhöhung der Gesamtverzinsung von Bausparverträgen zu finden. Es gibt da zwar allerlei Wortmeldungen, eine Aussage zu folgendem Fall habe ich aber nicht gefunden:

Nehmen wir an, ein Bausparer hat einen solchen Vertrag abgeschlossen und immer schön bespart so das es vor Ablauf der 7 Jahre zur Zuteilung kam. Der Bausparer nahm die Zuteilung an und hat sich das Guthaben auch auszahlen lassen. Zu diesem Zeitpunkt hat er aber weder ein Bauspardarlehen beantragt, noch auf das Darlehen verzichtet, da noch nicht klar war, ob er das Darlehen benötigt.

Nach Ablauf der 7 Jahre verzichtet der Bausparer dann auf das Darlehen. Hat er dann noch Anspruch auf die rückwirkende Höherverzinsung? Die Bausparkasse wird argumentieren, das laut Allgemeiner Bausparbedingungen die Verzinsung mit der ersten Auszahlung endet und das eine rückwirkende Höherverzinsung somit nicht mehr möglich sei. Aber liegt es nicht in der Natur des Adjektivs "rückwirkend", das die Höherverzinsung nachträglich erfolgt? Ist ein Streit mit der Bausparkasse aussichtsreich?

Schlägt ein Absatz eines Paragrafen einen anderen? Wenn ja: Geht es dabei nach Reihenfolge?

Viele Grüße
Michael
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