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Rücklastschriftgebühren unendlich?

Dies ist eine Diskussion zu Rücklastschriftgebühren unendlich? innerhalb des Forums Bankrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.08.2010, 15:52
Boardneuling
 
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Rücklastschriftgebühren unendlich?

Hallo,
bin neu hier und will mal gleich ne Frage stellen.
Mal angenommen man hat ne XXXX Bezahlkarte, mit dieser geht man Waren im Wert von 15,78 Euro einkaufen.
Wenn aber dann das Konto nicht gedeckt ist und man von der XXX Bank ein Schreiben bekommt, mit dem Inhalt: Rücklastschriftgebühren von 27,50 Euro! sind entstanden.

Gab es nicht mal ein BGH Urteil wonach diese Rücklastschriftgebühren verhältnismäßig sein sollen?
Ist das hier noch so?

Vielen Dank

Geändert von ninjaattack (11.08.2010 um 18:03 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 11.08.2010, 17:33
Senior Mitglied
 
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AW: Rücklastschriftgebühren unendlich?

Hallo,

änder bitte auf Deine Anfrage auf Firma X ab, da es sonst nicht den Forenregeln entsprecht ( nur fiktive Fälle ).


Grüsse
Dieter
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  #3 (permalink)  
Alt 11.08.2010, 18:04
Boardneuling
 
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AW: Rücklastschriftgebühren unendlich?

Ja, habe ich sofort erledigt
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  #4 (permalink)  
Alt 13.08.2010, 09:41
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AW: Rücklastschriftgebühren unendlich?

Hallo,

hat niemand Hilfe für mich?

Gruß
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  #5 (permalink)  
Alt 13.08.2010, 11:13
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AW: Rücklastschriftgebühren unendlich?

Zitat:
Zitat von ninjaattack Beitrag anzeigen
hat niemand Hilfe für mich?
Es gibt heir im Forum eine Suchfunktion.

Ihr Antwort.

Gruß

Pro
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