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Rückbuchung von Lastschrift

Dies ist eine Diskussion zu Rückbuchung von Lastschrift innerhalb des Forums Bankrecht

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Alt 25.07.2011, 15:19
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Rückbuchung von Lastschrift

Ich habe viel im Internet recherchiert, mir ist aber die Antwort nicht ganz klar geworden.

Lassen wir mal Abbuchungsermächtigungen außer Betracht.

Wenn man eine Einzugsermächtigung jemanden erteilt, dann gilt das nicht als Genehmigung für eine Lastschrift. Diese wird erst durch AGBs der Banken fiktiert. Wieso ist eine Einzugsermächtigung keine Genehmigung? Aus welchen Normen haftet eine Bank bei einer nicht genehmigten Lastschrift?

Angenommen man erteilt jemanden eine Lastschrift über 100Euro und dieser Jemand bucht 200Euro ab. Gilt dann die 6-Wochen Regel für den Widerruf ist das eine nicht autorsierte Abbuchung und man hat dann 13-Monate zeit?

Ich habe in diesem Zusammenhang auch etwas über eine 8-Wochen Frist gelesen. Was hat es damit auf sich?
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  #2 (permalink)  
Alt 26.07.2011, 22:19
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AW: Rückbuchung von Lastschrift

8 wochen ist die neue frist.und ne erteilte einzugsermächtigung gilt als erlaubnis zur abbuchung.
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