Dies ist eine Diskussion zu Rückbuchung rechtmäßig? innerhalb des Forums Bankrecht
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| Rückbuchung rechtmäßig? wenn man z.B. von einer Fond-Gesellschaft auf Grund deren Fehler einen rechtmäßigen Betrag doppelt ausgezahlt bekommt, ist es dann zulässig, dass dieser doppelte Betrag später (4 Monate) wieder zurückgebucht wird? Vielen Dank! Ciao Stefan Geändert von Loewe81 (23.04.2008 um 10:35 Uhr). |
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| AW: Rückbuchung rechtmäßig? Bitte Forenregeln lesen! Konkrete Rechtsberatung "Ich habe..." ist nicht erlaubt. Allgemein gesagt müssen unrechtmäßig erhaltene Beiträge zurückgezahlt werden. Die Verjährungsfrist für solche Ansprüche dürfte drei Jahre betragen.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Rückbuchung rechtmäßig? Hi Humungus, vielen Dank für die schnelle Antwort, deren Inhalt ich leider schon vermutet habe. Sorry auch für die nicht ordnungsgemäße Formulierung, habe dies nun geändert. Hoffe es passt jetzt besser. Ciao Stefan |
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| AW: Rückbuchung rechtmäßig? Man könnte ja die Rückbuchung widerrufen. Dann sieht man sich aber einer (evtl. gerichtlichen) Forderung der Fondsgesellschaft ausgesetzt. Denn: Was man zu Unrecht bekommen hat, ist wieder zurückzugeben.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Rückbuchung rechtmäßig? Zitat:
Zitat:
![]() Ciao Stefan |
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| AW: Rückbuchung rechtmäßig? Hallo Zitat:
Hier mal ein Urteil zu solch einer Problematik. Hier klicken Gruß Pro |
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