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Rentenversicherung für ein Hypothekendarlehen??

Dies ist eine Diskussion zu Rentenversicherung für ein Hypothekendarlehen?? innerhalb des Forums Bankrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.09.2011, 21:39
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Question Rentenversicherung für ein Hypothekendarlehen??

Hallo verehrte Experten,

Darf eine Bank zur "Absicherung" eines Hypothekendarlehens dem Kunden eine Rentenversicherung der dazugehörigen Versicherung andrehen?

Im konkreten Fall möchte die Bank den Kredit nur bewilligen, wenn von dem Ehepaar je eine Rentenversicherung abgeschlossen wird. Ist das zulässig?

Gruß

Chezkiki74
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  #2 (permalink)  
Alt 18.09.2011, 21:51
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AW: Rentenversicherung für ein Hypothekendarlehen??

Das darlehen soll über die Rentenversicherung getilgt werden;
oder soll die Rentenversicherung zusätzlich abgeschlossen werden?
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  #3 (permalink)  
Alt 18.09.2011, 22:00
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AW: Rentenversicherung für ein Hypothekendarlehen??

Die RV soll zusätzlich abgeschlossen werden.
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  #4 (permalink)  
Alt 18.09.2011, 22:42
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AW: Rentenversicherung für ein Hypothekendarlehen??

Eine zusätzliche Rentenversicherung ist kein klassisches
Absicherungsinstrument;
das Geld könnte man genau so gut in die Tilgung des
Kredites stecken.

Wenns so zu sehen ist:
Der Kredit kann mit den Abzahlungsraten getragen werden;
und wird auch so erst mal mündlich bewilligt;
dann wird noch gesagt, Sie müssen jetzt aber noch eine
Rentenversicherung abschließen,
dann wäre es wahrscheinlich ein unzulässiges
Koppelgeschäft.

Wenn der Kredit zu 50% durch die Zinsen zurückgezahlt
werden würde;
und zu 50% durch die Rentenversicherung,
wäre es eine zulässige, aber ungewöhnliche
Finanzierungsform.
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  #5 (permalink)  
Alt 19.09.2011, 13:30
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AW: Rentenversicherung für ein Hypothekendarlehen??

Zitat:
Zitat von berniebär Beitrag anzeigen
Wenn der Kredit zu 50% durch die Zinsen zurückgezahlt
werden würde; und zu 50% durch die Rentenversicherung,wäre es eine zulässige, aber ungewöhnliche Finanzierungsform.
Der Kredit wird von der Versicherung gewährt - sagen wir... 125 T € mit einem festen Zinssatz, laufzeit 10 Jahre, die RV dient nur zur Sicherheit über 25000€ und kommt erst mit dem Rentenalter zur Auszahlung - also in ca. 30 Jahren und muß bis zum Ende bezahlt werden...
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  #6 (permalink)  
Alt 19.09.2011, 15:55
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AW: Rentenversicherung für ein Hypothekendarlehen??

Grundsätzlich kann natürlich das Darlehen gesplittet werden;
dass heißt ein Teil wird als annuität mit Zinsen zurückgezahlt;
ein Teil wird als Festdarlehen mit einer Rentenversicherung
zurüchgezahlt;
wird in der Praxis aber wohl gegen null tendieren.

Darüber hinaus kann man zusätzlich zum Kredit,
noch versuchen eine Rentenversicherung zu vekaufen.
Das wäre dann wahrscheinlich ein unzulässiges
Koppelgeschäft;
weil die RV ist ja kein absicherungsinstrument
wie z.b.eine Risiko LV.

Geändert von berniebär (19.09.2011 um 17:34 Uhr).
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  #7 (permalink)  
Alt 19.09.2011, 17:39
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AW: Rentenversicherung für ein Hypothekendarlehen??

Wenn zusätzlich zum Kreditvertrag eine Rentenversicherung
abgeschlossen werden soll als Bedingung für die Gewährung des Kredites:
so würden sich die Kreditkosten erhöhen,
und der ausgewiesene eff. Zinssatz wäre nicht mehr richtig.
Insofern wäre das nicht zulässig bzw. ein unzulässiges
Koppelgeschäft.
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  #8 (permalink)  
Alt 19.09.2011, 19:13
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AW: Rentenversicherung für ein Hypothekendarlehen??

Nochmal zur Berichtigung:
Ob sich die Kreditkosten erhöhen, hängt von der Rendite
der Rentenversicherung ab;
so allgemein kann man also nicht sagen, dass die Kreditkosten steigen.

Aber im Kreditvertrag müssen alle preisbestimmenden Faktoren
drin stehen;
die Rentenversicherung müßte also irgendwie im Kreditvertrag
erfasst werden;
so einfach als Bedingung noch eine Rentenversicherung
abschliessen, wäre demnach nicht zulässig.
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  #9 (permalink)  
Alt 19.09.2011, 22:34
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AW: Rentenversicherung für ein Hypothekendarlehen??

Zitat:
Zitat von berniebär Beitrag anzeigen
Aber im Kreditvertrag müssen alle preisbestimmenden Faktoren drin stehen; die Rentenversicherung müßte also irgendwie im Kreditvertrag
erfasst werden; so einfach als Bedingung noch eine Rentenversicherung
abschliessen, wäre demnach nicht zulässig.
Die Abtretung der RV und Sicherung für den Kredit steht unter Punkt 2 im Kreditvertrag als "Ergänzungsverveinbarung".
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  #10 (permalink)  
Alt 19.09.2011, 22:57
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AW: Rentenversicherung für ein Hypothekendarlehen??

Kann ich jetzt nicht sagen, ob eine solche Ergänzungsvereinbarung
zulässig ist.

Auf jeden Fall ist es unsinnig zur Absicherung noch
einen RV Vertrag abzuschließen.
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