Dies ist eine Diskussion zu Rentenversicherung für ein Hypothekendarlehen?? innerhalb des Forums Bankrecht
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| Darf eine Bank zur "Absicherung" eines Hypothekendarlehens dem Kunden eine Rentenversicherung der dazugehörigen Versicherung andrehen? Im konkreten Fall möchte die Bank den Kredit nur bewilligen, wenn von dem Ehepaar je eine Rentenversicherung abgeschlossen wird. Ist das zulässig? Gruß Chezkiki74 |
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| AW: Rentenversicherung für ein Hypothekendarlehen?? Das darlehen soll über die Rentenversicherung getilgt werden; oder soll die Rentenversicherung zusätzlich abgeschlossen werden? |
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| AW: Rentenversicherung für ein Hypothekendarlehen?? Die RV soll zusätzlich abgeschlossen werden. |
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| AW: Rentenversicherung für ein Hypothekendarlehen?? Eine zusätzliche Rentenversicherung ist kein klassisches Absicherungsinstrument; das Geld könnte man genau so gut in die Tilgung des Kredites stecken. Wenns so zu sehen ist: Der Kredit kann mit den Abzahlungsraten getragen werden; und wird auch so erst mal mündlich bewilligt; dann wird noch gesagt, Sie müssen jetzt aber noch eine Rentenversicherung abschließen, dann wäre es wahrscheinlich ein unzulässiges Koppelgeschäft. Wenn der Kredit zu 50% durch die Zinsen zurückgezahlt werden würde; und zu 50% durch die Rentenversicherung, wäre es eine zulässige, aber ungewöhnliche Finanzierungsform. |
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| AW: Rentenversicherung für ein Hypothekendarlehen?? Der Kredit wird von der Versicherung gewährt - sagen wir... 125 T € mit einem festen Zinssatz, laufzeit 10 Jahre, die RV dient nur zur Sicherheit über 25000€ und kommt erst mit dem Rentenalter zur Auszahlung - also in ca. 30 Jahren und muß bis zum Ende bezahlt werden... |
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| AW: Rentenversicherung für ein Hypothekendarlehen?? Grundsätzlich kann natürlich das Darlehen gesplittet werden; dass heißt ein Teil wird als annuität mit Zinsen zurückgezahlt; ein Teil wird als Festdarlehen mit einer Rentenversicherung zurüchgezahlt; wird in der Praxis aber wohl gegen null tendieren. Darüber hinaus kann man zusätzlich zum Kredit, noch versuchen eine Rentenversicherung zu vekaufen. Das wäre dann wahrscheinlich ein unzulässiges Koppelgeschäft; weil die RV ist ja kein absicherungsinstrument wie z.b.eine Risiko LV. Geändert von berniebär (19.09.2011 um 17:34 Uhr). |
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| AW: Rentenversicherung für ein Hypothekendarlehen?? Wenn zusätzlich zum Kreditvertrag eine Rentenversicherung abgeschlossen werden soll als Bedingung für die Gewährung des Kredites: so würden sich die Kreditkosten erhöhen, und der ausgewiesene eff. Zinssatz wäre nicht mehr richtig. Insofern wäre das nicht zulässig bzw. ein unzulässiges Koppelgeschäft. |
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| AW: Rentenversicherung für ein Hypothekendarlehen?? Nochmal zur Berichtigung: Ob sich die Kreditkosten erhöhen, hängt von der Rendite der Rentenversicherung ab; so allgemein kann man also nicht sagen, dass die Kreditkosten steigen. Aber im Kreditvertrag müssen alle preisbestimmenden Faktoren drin stehen; die Rentenversicherung müßte also irgendwie im Kreditvertrag erfasst werden; so einfach als Bedingung noch eine Rentenversicherung abschliessen, wäre demnach nicht zulässig. |
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| AW: Rentenversicherung für ein Hypothekendarlehen?? Zitat:
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