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Rechtliche Bindung von Bankschreiben?

Dies ist eine Diskussion zu Rechtliche Bindung von Bankschreiben? innerhalb des Forums Bankrecht

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Alt 22.06.2011, 16:42
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Rechtliche Bindung von Bankschreiben?

Hallo,

Ich arbeite gerade an einem verzwickten Fall:

Kunde A schließt ein Girokonte mit Service-Paket für Schüler/Studenten mit Kontoführungsgebühren von 1,50€/Monat ab.

Nach 3 Jahren wird der Kunde A von seiner Bank S angeschrieben. In diesem Schreiben wird der Kunde A aufgefordert, einen aktuellen Nachweis über seinen Schüler- oder Studentenstatus vorzulegen.
Zitat: "Bis einschließlich 29 Jahre bleibt Ihr Konto kostenlos, wenn Sie und in den nächsten Tagen einen aktuellen Nachweis vorlegen."

Der Kunde reicht fristgerecht einen entsprechenden Nachweis ein und bittet um rückwirkende Erstattung der Kontoführungsgebühren und die kostenlose Kontoführung bis zum 29. Lebensjahr. Die Kontoart, das entsprechende Servicepaket sowie Kontonummer und Name und Anschrift sind korrekt auf dem Schreiben angegeben.

Ist die Bank S an Ihr Schreiben gebunden, sprich muss sie die Gebühren erstatten und das Konto kostenfrei weiterführen?


Vielen Dank für Eure Hilfe!
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Alt 23.06.2011, 08:36
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AW: Rechtliche Bindung von Bankschreiben?

wieso rückwirkend ?
von wann bis wann wurden gebühren abgezogen ?

was steht in den agb bzw den zusatzvereinbarungen zum konto?

sollte der schüler automatisch nach so und soviel jahren eine erneute bstätigung vorlegen bzw. galten die konditionen erstmal nur x jahre und können ggf bei vorlage eines schülerausweises verlängert werden ?

PS: aus kulanz kann man immer höflich um etwas bitten
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.07.2011, 21:33
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AW: Rechtliche Bindung von Bankschreiben?

eine freistellung von kontoführungsgebühren aufgrund von nachweisen erfolgt für die zukunft, nicht für die vergangenheit.
erstattungen diesbezüglich werden von der bank aus reiner kulanz gemacht
__________________
pecunia non olet!
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Stichworte
kontoführungsgebühr, vetragsrecht

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