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Probleme mit der SCHUFA

Dies ist eine Diskussion zu Probleme mit der SCHUFA innerhalb des Forums Bankrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.01.2011, 20:22
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Exclamation Probleme mit der SCHUFA

Hallo zusammen,

beim googeln bin ich auf dieses Forum gestoßen und hoffe, dass mir jemand bei diesem Fall weiterhelfen kann

Angenommen eine Person X hatte eine offene Forderung bei der X wusste, das er diese zum Zeitpunkt der Rechnung nicht bezahlen kann, sprich, X hat es auf zwei Mahnung ankommen lassen. In der zweiten Mahnung stand, dass er zum 17.9. überweisen soll, X hat dem Unternehmen schriftlich mitgeteilt das er am 17.9. überweisen werde, es kam keine Reaktion zurück und X hat an diesem Tag überwiesen.

Wenige Tage später trudelt ein Schreiben von einem Inkassounternehmen ein, X hat das Unternehmen umgehend kontaktiert und da sei das Geld wohl erst am 24.9. eingegangen.

Nun wurde jedoch bereits ein SCHUFA-Eintrag veranlasse. X bat das Unternehmen um Löschung, da es sich ja aufgrund von 7 Tagen alles überschnitten hat. Das ganze Prozedere zog sich ewig hin, eine Löschung sei nicht möglich, nur eine Meldung an die SCHUFA dass der Fall erledigt sei.

Aktuell sieht der SCHUFA-Eintrag wie folgt aus:

Unternehmen xy
Abwicklungskonto

Saldo Fälligstellung
Gemeldeter Forderungsbetrag 123 €
Datum des Ereignisses 23.09.2010

Saldo
Gemeldeter Forderungsbetrag 123 €
Datum des Ereignisses 24.09.2010

Forderung ausgeglichen
Datum der Erledigung 04.11.2010

Da die Fälligstellung am 23.09. gemeldet wurde, X aber per Mail die Bestätigung habe dass das Geld am 24.9. eingegangen ist, kann er da über Kulanz etwas bei der SCHUFA bewegen? Immerhin wurde die Meldung an die SCHUFA scheinbar erst am 23.9. getätigt, das Geld ging am 24.9. ein.

Vielen Dank im Voraus!

Geändert von Chaoslibellchen (08.01.2011 um 07:08 Uhr).
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Alt 07.01.2011, 21:50
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AW: Probleme mit der SCHUFA



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Alt 08.01.2011, 07:09
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AW: Probleme mit der SCHUFA

Zitat:
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Erledigt, danke für den Hinweis
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  #4 (permalink)  
Alt 10.01.2011, 15:10
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AW: Probleme mit der SCHUFA

Hallo, habe mal gesucht und folgendes im Internet gefunden:

Zitat:
Grundsätzlich bleiben auch abgegoltene Zahlungsverpflichtungen bis zum Ablauf der Löschungsfristen als Zahlungserfahrung gespeichert und werden als solche beauskunftet. Nach Ablauf der 3 jährigen Löschfrist erfolgt die Löschung unter der Voraussetzung der Erledigung automatisch.

Ein Rechtsanspruch auf sofortige, vorzeitige Löschung außerhalb der Dreijahresfrist besteht lediglich in den Fällen, wo Daten falsch sind oder aber unberechtigt gespeichert werden (§ 35 BDSG).

Um eine Löschung vor Ablauf der Dreijahresfrist zu erreichen, sollten Sie die Gläubiger anschreiben, diesen mitteilen, dass die Verbindlichkeit vollständig und ordnungsgemäß zurückgezahlt wurde, wie auch aus den Belegen, die den Gläubigern vorliegen, hervorgeht und die Gläubiger unter Fristsetzung auffordern, den Eintrag bei der Schufa löschen zu lassen. Erfolgt die Löschung nicht innerhalb der Frist, besteht weiterhin die Möglichkeit der Schufa ein Schreiben zu übersenden, in welchem Sie die Zahlung der gespeicherten Verbindlichkeiten nachweisen und diese auffordern, die Löschung vorzunehmen. Einen Rechtsanspruch auf vorzeitige Löschung haben Sie jedoch nicht. Die Schufa wird jedenfalls die Begleichung der Forderungen in der Schufa-Datei vermerken.
Quelle

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Alt 10.01.2011, 15:28
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AW: Probleme mit der SCHUFA

Hallo Alex,

danke für das Raussuchen der Informationen zu dem mir vorliegendem Fall!

Laut Gläubiger bzw. dem Inkassounternehmen, dass diesen vertritt sei eine Löschung durch selbiges nicht möglich und X solle sich direkt an die SCHUFA wenden.

X hat schriftlich dass die Zahlung am 24.9. eingegangen ist, am 23./24.9. ist die Meldung an die SCHUFA erfolgt. Ist damit die Meldung unberechtigt? Gibt es hier ein vorformuliertes Schreiben?

Und noch eine Frage: Ist der SCHUFA-Eintrag nicht unkorrekt, da dort steht Datum der Erledigung 04.11.2010, der Gläubiger aber X mitgeteilt hat dass die Zahlung am 24.9. eingegangen ist.

Vielen Dank im Voraus!
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  #6 (permalink)  
Alt 10.01.2011, 15:40
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AW: Probleme mit der SCHUFA

Ich denke das es daran liegt wann es der Schufa gemeldet wurde das die Sache erledigt ist. Wenn Unternehmen XY erst am 04.11. Meldung an Schufa macht das die Sache erledigt ist, dann nehmen die auch das Datum!

Ich denke nicht das man es löschen lassen kann.

Aber der Zusatz das es bezahlt wurde ist ja dabei...

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Alt 10.01.2011, 15:57
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AW: Probleme mit der SCHUFA

Vielen Dank!

Also gilt das Datum der MELDUNG und gar nicht das Datum, wann es tatsächlich bezahlt wurde?!

Problem ist weiterhin: Die Meldung wurde am 9.11. gemacht, der neue Score-Wert von X wurde im Januar 2011 berechnet und sank von 94 % auf 33 %! Das ist doch deutlich negativ. Also wirkt sich das Merkmal weiterhin aus?
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Alt 11.01.2011, 10:03
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AW: Probleme mit der SCHUFA

Vielleicht hilft das weiter.

OLG Düsseldorf Az.: I-10 U 69/06

Da man selbst das Inkassounternehmen wohl nur schwerlich dazu bringen kann die
Löschung zu veranlassen, rate ich dringend den Gang zum Anwalt.
Wenn der Score so drastisch gesunken ist hat das extreme Auswirkungen.
Alternativ könnte auch eine Verbraucherzentrale weiterhelfen.



Gr
ZetPeO
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Klick mich! Nein zu Stuttgart 21
Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
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Ich bin kein Jurist. Meine Beiträge drücken nur meine Meinung aus.
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Alt 11.01.2011, 10:15
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AW: Probleme mit der SCHUFA

Zitat:
Zitat von Chaoslibellchen Beitrag anzeigen
In der zweiten Mahnung stand, dass er zum 17.9. überweisen soll, X hat dem Unternehmen schriftlich mitgeteilt das er am 17.9. überweisen werde, es kam keine Reaktion zurück und X hat an diesem Tag überwiesen.
.. wenn man solche termine gesetzt bekommt, bedeutet das, dass das geld an diesem tag beim empfänger sein muß.
der schuldner hat also rechtzeitig das geld auf den weg zu schicken.

mit seinem schreiben hat der schuldner die forderung als solche anerkannt (widersprochene forderungen dürfen zB nicht der schufa gemeldet werden) -> der schuldner war in verzug ...

aufgabe der schufa ist es ua. händler vor zahlungsunwilligen käufern zu schützen ... und eben dies wird durch ein negatives scoring ausgedrückt.
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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