Dies ist eine Diskussion zu Privatdarlehen : Nehmer verweigert Zahlung innerhalb des Forums Bankrecht
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| Privatdarlehen : Nehmer verweigert Zahlung leider habe ich kein passendes Forum gefunden, in welches dieser Vorfall genau paßt; ich schätze dieses kommt der Thematik jedoch noch am nächsten. Ansonsten bitte verschieben. A gewährt B zum 01.01.2004 ein Darlehen in Höhe von 22.500 EUR. Dieses soll jährlich mit 5% verzinst werden, wobei die Zinsen dem Darlehen aufgeschlagen werden. Das Darlehen soll bis zum 01.01.2015 beglichen sein. B ist jederzeit zu vorfristigen Zahlungen in unbestimmter Höhe oder einer Gesamttilgung berechtigt. Es besteht ein Vertrag, der unter Zeugen abgeschlossen wurde, in dem diese Punkte soweit Erwähnung finden. Bis dato (in 8 Jahren!) hat B lediglich 1.900 EUR beglichen, wobei das Gesamtdarlehen inzwischen einen Betrag von etwa 31.700 EUR aufweist. B lebt massiv über seine Verhältnisse und macht keine Anstalten den Restbetrag zu begleichen. Aufgrund der relativ freien Gestaltung des Vertrages, muß der Betrag erst zum 01.01.2015 beglichen sein, sprich B könnte den Gesamtbetrag einfach am 01.01.2015 begleichen. Es ist jedoch heute schon absehbar, daß dies nicht passieren wird und B wahrscheinlich zu diesem Zeitpunkt über alle Maßen verschuldet ist oder bereits in einer Privatinsolvenz steckt. Kann der Betrag heute schon eingeklagt werden? Bzw. wie sind hier die Chancen? Reicht ein unter Zeugen geschlossener schriftlicher Vertrag aus, bei dem kein Notar zugegen war - ist der Vertrag in dieser Form "wasserdicht"? Danke vorab. |
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| AW: Privatdarlehen : Nehmer verweigert Zahlung die Vertragsgestaltung war nicht gerade glücklich. Der Kreditgeber müsste mit einer deutlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Nehmers argumentieren und dann eine außerordentliche Kündigung aussprechen, der dann wahrscheinlich gerichtliche Schritte folgen müssten. (§490 BGB) Der Vertrag braucht nicht schriftlich oder notariell fixiert zu sein, im Streitfall müssen die Zeugen des Vertragsschlusses Klarheit schaffen. Achtung! Zinseszins geht nicht, wahrscheinlich muss die Gesamtschuld neu berechnet werden, da eine Vereinbarung, dass die Zinsen der Gesamtschuld zufallen und erneut verzinst würden, ungültig wäre.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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