Dies ist eine Diskussion zu Post weitergeleitet an Verwaltungsrat, was heißt das? innerhalb des Forums Bankrecht
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| Nun erhielt sie eine Eingangsbestätigung und die Information, man hätte ihre Post an den Verwaltungsrat weitergeleitet. Was heißt das nun genau? Womit beschäftigt sich so ein Verwaltungsrat? Verheißt das Gutes nun oder eher Schlechtes? Kann A vielleicht jetzt wirklich mal auf Klärung, Informationen und Papiere hoffen? |
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| AW: Post weitergeleitet an Verwaltungsrat, was heißt das? Das hängt von der Bank ab... In Deutschland gibt es Verwaltungsräte m.W. eigentlich nur bei Sparkassen, wenn die Anstalten öffentlichen Rechts sind. In der Schweiz ist der Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft das, was in Deutschland der Aufsichtsrat ist.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Post weitergeleitet an Verwaltungsrat, was heißt das? Erst mal vielen Dank für Deine Antwort. Dass es sowas wie ein übergeordnetes kontrollierendes Organ ist, war mir irgendwo auch schon fast klar. Hab dann aber auch noch, bevor ich die Frage hier einstellte, mal im Netz geschaut, aber da findet man leider nix groß weiter drüber. Nur irgendwie, dass solch ein Verwaltungsrat wohl die Bankgeschäfte überwacht hinsichtlich der wirtschaftlichen Interessen und den Rechten der Bank. Bankkunden haben doch aber auch Interessen, so wie A eben an der Klärung ihrer komischen erlebten Bank-Sachen. Um eine Bank Öffenlichen Rechts geht´s wohl aber nicht, denk ich mal, eher um eine Privatkundenbank wohl. Und zumindest haben wohl Banken auch nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, denk ich mal, sowie eben auch jeder Kunde wohl Rechte und Pflichten hat. Das ist alles so kompliziert. A hatte Vertäge mit der Bank X, diese fusionierte dann wohl mit noch 2 anderen Banken zur Bank Y, welche somit dann Rechtsnachfolger hinsichtlich ihrer Verträge war. Bank Y war und ist aber auch in anderen Ländern wohl vertreten, in Deutschland zumindest nun seit Sommer 2009 aber garnicht mehr. Aus Bank Y wurde dann nämlich in Deutschland Bank Z, ohne dass A jemals etwas von Bank Y oder Z darüber bisher erfuhr oder auch nur Papiere über die Erledigung der Darlehensforderungen von Bank Y erhielt. Bank Z ist wohl eine spanische Bank, die aber vor Übernahme der Bank Y auch schon in Deutschland vertreten war. Und Bank Z muss ja wohl somit als Rechtsnachfolger auch das alte Bankzeug von Bank Y archivieren. Zudem gibt es eine "unwiderrufliche" Grundschuldbestellung von A und B für Bank X, welche ja von Bank Y dann übernommen wurde und nun wohl von Bank Z, womit Bank X wohl nicht nur A und B, sondern scheinbar auch alle möglichen Neueigentümer des Hauses an sich allein bzw. ihre Rechtsnachfolger wohl binden wollte. Trotz allem kann doch aber Bank Z nicht hinter A´s Rücken über diese Grundschuld verfügen, wie sie lustig ist, wo die Forderungen schon bei Bank Y getilgt worden waren bzw. kann das auch B nicht allein. Oder doch? Dürfen eine Bank und irgendwelche Leute quasi fremde Leute, welche Mieigentümer eines Hauses sind und Mitbesteller der Grundschuld, heimlich hinterrücks neu verschulden und haftbar machen dann auch noch irgendwann im Zuge von Zwangsvollstreckungen vielleicht dann später? A hat nämlich den Vorwurf einer gänzlich anderen Bank, für die eine zweitrangige Grundschuld damals zum selbigen Zeitpunkt bestellt wurde, die erstrangige Grundschuld im Februar 2009 für Bank Z neu valutiert lassen zu haben, obwohl diese Bank dann quasi die erstrangige Grundschuld gehabt hätte, weil die andere ja bereits bei Bank Y unbelastet war quasi. Es wurde also gegen Vertragsbedingungen verstoßen angeblich von A und B sowie auch von Seiten der Bank X,Y oder Z (Rechtsnachfolger) letztendlich selbst sogar wohl, weil es nämlich hieß, an der Hausmodernisierungs-Finanzierung darf nix geändert werden ohne Zustimmung der anderen Bank, war doch diese Bank netterweise zurückgetreten auch für Bank X (Y,Z), begnügte sich mit der zweitrangigen Grundschuld, weil Bank X damals darauf bestand. Ich hoffe, der Verwaltungsrat hat nicht nur Dollarzeichen auf den Augen hinsichtlich der Bank selbst, sondern auch sowas wie einen Sinn für ordnungsgemäßen Ablauf von Bankgeschäften, beschäftigt sich nicht nur mit Bankrechten und Kundenpflichten, sondern auch mit Bankpflichten und Kundenrechten und Schutz von Opfern ihrer Bank und/ oder ihrer Bankkunden. A versteht nämlich überhaupt nicht, wie ihr geschah und geschieht und auf welchen Bankrechten das alles basieren soll, dass sie seit 2008 da so hintergangen wurde und wird, sie absolut nix erfährt über ihre eigenen bzw. sie mitbetreffenden Bankangelegenheiten von Bank Y oder Bank Z, und auch noch bei einer anderen Bank dann quasi verleumdet werden darf sogar von Bank Z. A war auch in der Landeshauptstadt bei Bank Z, dort fand man absolut nix über sie, als dass sie bei Bank Z überhaupt noch Kunde sein könnte, obwohl sie ihren Ausweis dort vorlegte, mehr hat sie ja nicht zum Ausweisen bei Bank Z. Genausowenig fand man aber auch über ihr altes Zeug bei Bank Y, obwohl das archiviert sein sollte alles in einem Extra-Computerprogramm. Der Angestellte der Bank fand aber immer nur absolut weiße Seiten vor hinsichtlich der alten gemeinsamen Kontennummern von B und A bei Bank Y, er verstand es selbst nicht, rief sogar andere Leute noch an, weil er dachte, sein Computer spinnt, aber nix, absolut nix auffindbar. Da bin ich mal gespannt, was A dann vom Verwaltungsrat hört zu all dem unglaublichen Zeug. Solche Banken kann man ja wohl eh keinem empfehlen, deshalb bestand A nun auch auf Total-Löschung der erstrangigen Grundschuld zu Lasten der Bank Z als Rechtsnachfolger der Bank Y, dies als Wiedergutmachung und auch Aufwandsentschädigung zur Klärung sowie zu ihrer absoluten Sicherheit. Geändert von schattensonne (20.07.2011 um 14:23 Uhr). |
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| AW: Post weitergeleitet an Verwaltungsrat, was heißt das? Zitat:
Gruß Klaus
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Post weitergeleitet an Verwaltungsrat, was heißt das? Erst mal auch an Dich großes Danke für die Antwort. Mit der "Aktiengesellschaft" habt ihr wohl beide vollkommmen recht, also damit hat es wohl wirklich etwas zu tun. Der volle Name der in Deutschland ansässigen Bank lautet "XXX XXX Bank AG", ich hab mal geschaut. Die Bank gehört aber wohl imgrunde zu einer spanischen Bank mit, wie es scheint, ob diese auch AG ist, weiß ich nicht. Trotzdem würde mich interessieren, wieso A´s Post an die Bank sogar gleich an dieses übergeordnete Kontroll-Organ wohl weitergeleitet wurde, also was das möglicherweise nun zu sagen haben könnte. Hat jemand eine Vorstellung davon? Irgendwas wird geprüft wohl nun vom Verwaltungsrat der XXX XXX Bank AG, soviel ist wohl schon klar. Aber was prüfen die? Irgendwie kommt mir das alles schon wieder sehr spanisch vor nun, wo ihr ja meint, in Deutschland würde es "Aufsichtsrat" heißen. So hab ich das wohl selbst auch mal gelernt sogar in meiner Ausbildung zur Groß- und Außenhandelskauffrau, wenn ich mich recht erinnere. "Ein Verwaltungsrat bzw. auch ein Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstands einer AG." Somit wohl auch einer jeden Bank AG, das weiß ich nun zumindest. Und dann hört mein Latein leider aber auch schon wieder auf. Hm ..., so mysteriös wie alles zuvor wohl mal wieder bzw. eben auch weiter. Wenn ich doch nur eine Vorstellung davon hätte, irgendwas spekulieren könnte, warum A´s Post zum Verwaltungsrat weiterging. Die werden doch nicht wegen A´s Bankzeug extra eine Ratssitzung einberufen oder wie, was? A hatte doch auch noch nie was mit der "Geschäftsleitung des Vorstandes" zu tun. Sie hat nur ihre Post an die "Geschäftsleitung des Hauptsitzes der Bank" adressiert, weil sie der Meinung war, diese müsste die Abteilungen Ihres Hauses kennen und ihre Post an die richtige Abteilung weiterleiten können dann zur Klärung. Genauso hat sie es auch geschrieben gehabt, hatte Sie doch keinen Ansprechpartner, keinen Abteilungsnamen, garnix. Geändert von schattensonne (20.07.2011 um 18:19 Uhr). |
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| AW: Post weitergeleitet an Verwaltungsrat, was heißt das? Also zum Verständnis: Der Brief wurde von A an die deutsche Hauptniederlassung der Bank geschickt, das Konto wird auch in Deutschland geführt? Diese deutsche Niederlassung hat geantwortet, sie hätte das Schreiben an den "Verwaltungsbeirat" gesandt. Die besagte Bank ist offenbar eine Beteiligung oder Tochter einer spanischen Bank. Soweit alles richtig? Gruß Klaus
__________________ Gruß Klaus |
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