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Pflichten von Kontenbetreuern/Bankberatern

Dies ist eine Diskussion zu Pflichten von Kontenbetreuern/Bankberatern innerhalb des Forums Bankrecht

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Alt 03.02.2012, 01:49
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Pflichten von Kontenbetreuern/Bankberatern

Hallo,

ich suche Urteile oder Gesetzestexte bzw Erläuterungen zu folgendem Thema:

Auch ein Kontenbetreuer kann ja nicht nur Verkäufer sein sondern muss seinen Kunden vor Überschulung bewahren.
Nehmen wir an, es wird ein Kredit vergeben bei dem sogar der Ehemann hinzugezogen werden muss weil das Einkommen der Frau nicht ausreicht und dann wird aber ein sehr hoher Dispositionskredit nicht gelöscht obwohl der Filiale von einer Suchtkrankheit der Kundin bekannt war und dies auch über Jahre über die Kontoauszüge ganz offen ersichtlich war.
Nehmen wir an die Betreuerin bat nie um ein Gespräch und lies selbst bei Berentung die Geldquelle immer weiter offen.
Haben wohl nie hingesehen und nehmen wir an wenn das alles in den Dreck gefahren wurde wird der Kundin gesagt, seien sie froh dass wir so kulant sind.

Der Dispo wurde auch nicht gelöscht als er mal ausgeglichen war, trotz mehrfacher Bitte der Kundin um anderweitige Betreuung in einer anderen Filiale wurde dieses verweigert.

Kundin erkennt jetzt Betrag nicht an. Inkassounternehmen lockt mit einer "kleinen" Summe pro Monat ohne zu erwähnen dass man dann den Betrag anerkennt und nichts mehr machen kann, eine Falle.

Wo findet man etwas über Pflichten, Sorgfaltspflichten, Gefahrenabwehr oder etwas anderes. So sind sie ja nur noch Verkäufer. Wenn ich etwas suche lande ich immer bei den guten Gesetzen in der Schweiz, aber Deutschland muss doch auch Vorschriften haben?

Könnt Ihr mir weiterhelfen?

Gruss
Leigh44
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