Dies ist eine Diskussion zu P-Konto - festgehaltene Beträge innerhalb des Forums Bankrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| P-Konto - festgehaltene Beträge Auf einem gepfändeten Konto wird ein Betrag monatelang "festgehalten", aber dem Gläubiger aus irgendwelchen Gründen von der Bank nicht überwiesen. Nun wird das Konto in ein P-Konto umgewandelt. Frage a) Ist der "eingefrorene" Betrag nun geschützt und dem Schuldner auszuzahlen? Frage b) Sind künftig eingehende Beträge in Höhe des pfändungsfreien Betrags automatisch geschützt oder wären sie das nur, wenn vor Inkraftreten des neuen Gesetzes noch keine Pfändung drauf gewesen wäre? |
| |||
| AW: P-Konto - festgehaltene Beträge Zitat:
wenn ich das Gesetz richtig interpretiere ja ... sonst hätte auch das P-Konto wenig Sinn
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
| |||
| AW: P-Konto - festgehaltene Beträge Zitat:
Nach altem Recht war sie also auf jeden Fall pfändbar, nach neuem Recht jedoch nicht mehr. Zitat:
Geändert von nocheiner (18.07.2010 um 22:59 Uhr). |
| |||
| AW: P-Konto - festgehaltene Beträge *schieb* |
| |||
| AW: P-Konto - festgehaltene Beträge sie zitieren zwar meinen Beitrag, scheinen diesen aber nicht richtig gelesen zu haben ... etwas anderes wollte ich nicht zum Ausdruck bringen
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
| |||
| AW: P-Konto - festgehaltene Beträge Zitat:
|
| |||
| AW: P-Konto - festgehaltene Beträge
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
| |||
| AW: P-Konto - festgehaltene Beträge Die allgemeinen Merkblätter helfen hier nicht weiter, da es eine sehr spezielle Frage ist: Wie ist mit bereits gepfändetem Guthaben zu verfahren, welches seit einigen Monaten zufällig noch drauf ist? Angenommen, die Bank ist der Ansicht, dass alte Beschlüsse nicht mehr gelten, gleichwohl aber das alte Recht anzuwenden sei. Weiter angenommen, die Bank verlangt vom Kontoinhaber, einen neuen Beschluss beim Gericht zu erwirken, der feststellt, wie mit dem noch verbliebenen Guthaben zu verfahren sei: Auf welcher Rechtsgrundlage könnte der erteilt werden? |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| p-konto ,pfändung,festgehaltene beträge | Bankrecht | 17.05.2010 10:57 |
| Pfändungsfreie Beträge | Anwaltsforum | 30.03.2010 21:23 |
| reservierte Beträge Kreditkarte | Bankrecht | 11.01.2010 12:14 |
| Kontopfändung aber konto von der neuen frau nur Bevollmächtigt des Konto?? | Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht | 01.07.2008 12:37 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios