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P-Konto - festgehaltene Beträge

Dies ist eine Diskussion zu P-Konto - festgehaltene Beträge innerhalb des Forums Bankrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.07.2010, 19:54
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P-Konto - festgehaltene Beträge

Angenommen sei folgender Fall:
Auf einem gepfändeten Konto wird ein Betrag monatelang "festgehalten", aber dem Gläubiger aus irgendwelchen Gründen von der Bank nicht überwiesen. Nun wird das Konto in ein P-Konto umgewandelt. Frage a) Ist der "eingefrorene" Betrag nun geschützt und dem Schuldner auszuzahlen?
Frage b) Sind künftig eingehende Beträge in Höhe des pfändungsfreien Betrags automatisch geschützt oder wären sie das nur, wenn vor Inkraftreten des neuen Gesetzes noch keine Pfändung drauf gewesen wäre?
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  #2 (permalink)  
Alt 18.07.2010, 20:00
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AW: P-Konto - festgehaltene Beträge

Zitat:
Zitat von nocheiner Beitrag anzeigen
Angenommen sei folgender Fall:
Auf einem gepfändeten Konto wird ein Betrag "festgehalten", aber dem Gläubiger aus irgendwelchen Gründen von der Bank nicht überwiesen. Nun wird das Konto in ein P-Konto umgewandelt. Frage a) Ist der "eingefrorene" Betrag nun geschützt und dem Schuldner auszuzahlen?
das bezweifle ich, zumal wohl die Pfändung vor der Umstellung auf ein P-Konto erging. Hier sollte man mit der Bank sprechen und ggf. beim zuständigen Amtsgericht unter Vorlage der entsprechenden Nachweise/Belege Pfändungsschutz beantragen.
Zitat:
Zitat von nocheiner Beitrag anzeigen
Frage b) Sind künftig eingehende Beträge in Höhe des pfändungsfreien Betrags automatisch geschützt oder wären sie das nur, wenn vor Inkraftreten des neuen Gesetzes noch keine Pfändung drauf gewesen wäre?
wenn ich das Gesetz richtig interpretiere ja ... sonst hätte auch das P-Konto wenig Sinn
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  #3 (permalink)  
Alt 18.07.2010, 20:10
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AW: P-Konto - festgehaltene Beträge

Zitat:
Zitat von charles0308 Beitrag anzeigen
das bezweifle ich, zumal wohl die Pfändung vor der Umstellung auf ein P-Konto erging. Hier sollte man mit der Bank sprechen und ggf. beim zuständigen Amtsgericht unter Vorlage der entsprechenden Nachweise/Belege Pfändungsschutz beantragen.
Angenommen, die festgefrorene Summe sei vor einigen Monaten dem Gläubiger bereits zugesprochen worden, da es damals noch darauf ankam, woher die Zahlung rührte. Ausgezahlt wurde sie dem Gläubiger jedoch nicht und nun ist sie noch da.
Nach altem Recht war sie also auf jeden Fall pfändbar, nach neuem Recht jedoch nicht mehr.
Zitat:
wenn ich das Gesetz richtig interpretiere ja ... sonst hätte auch das P-Konto wenig Sinn
Naja, man könnte sich ja auf den Standpunkt stellen, es hätte nur Sinn für die neuen Fälle.

Geändert von nocheiner (18.07.2010 um 22:59 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 20.07.2010, 14:19
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AW: P-Konto - festgehaltene Beträge

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Alt 21.07.2010, 00:14
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AW: P-Konto - festgehaltene Beträge

Zitat:
Zitat von nocheiner Beitrag anzeigen
Naja, man könnte sich ja auf den Standpunkt stellen, es hätte nur Sinn für die neuen Fälle.
sie zitieren zwar meinen Beitrag, scheinen diesen aber nicht richtig gelesen zu haben ... etwas anderes wollte ich nicht zum Ausdruck bringen
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Alt 21.07.2010, 08:41
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AW: P-Konto - festgehaltene Beträge

Zitat:
Zitat von nocheiner
Frage b) Sind künftig eingehende Beträge in Höhe des pfändungsfreien Betrags automatisch geschützt oder wären sie das nur, wenn vor Inkraftreten des neuen Gesetzes noch keine Pfändung drauf gewesen wäre?
Wie charles schon geschrieben hat, alles andere macht keinen Sinn. Sobald das Konto in ein P-Konto gewandelt wurde, kann die Person über den pfändungsfreien Betrag nach Belieben verfügen.
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  #7 (permalink)  
Alt 21.07.2010, 13:45
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Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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Alt 23.07.2010, 15:40
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Die allgemeinen Merkblätter helfen hier nicht weiter, da es eine sehr spezielle Frage ist:
Wie ist mit bereits gepfändetem Guthaben zu verfahren, welches seit einigen Monaten zufällig noch drauf ist?
Angenommen, die Bank ist der Ansicht, dass alte Beschlüsse nicht mehr gelten, gleichwohl aber das alte Recht anzuwenden sei.
Weiter angenommen, die Bank verlangt vom Kontoinhaber, einen neuen Beschluss beim Gericht zu erwirken, der feststellt, wie mit dem noch verbliebenen Guthaben zu verfahren sei: Auf welcher Rechtsgrundlage könnte der erteilt werden?
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