Dies ist eine Diskussion zu P-Konto innerhalb des Forums Bankrecht
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| P-Konto angenommen jemand hat ein pfändungsschutzkonto.der jenige wohnt alleine mit seinen zwei kindern. wie hoch ist der freibetrag? kann man die bescheinigung zur erhöhung des freibetrages auch von seinem arbeitgeber ausfüllen lassen? lieben dank |
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| AW: P-Konto alles mögliche zum pfändungsschutzkonto findest du hier http://www.gegen-hartz.de/nachrichte...konto-4776.php
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: P-Konto Hallo Honey, der Grundfreibetrag für das Pfändungsschutzkonto beträgt seit dem 1.7.2010 1.028,89 EUR. Für das erste und zweite Kind kann jeweils ein Betrag von 184 EUR geltend gemacht werden. Der Freibetrag beträgt also in der Konstellation mit Kindern: 1.028,89 + 184 + 184 = 1.396,89 EUR Diese Bescheinigungen können ausgestellt werden von sog. "geeigneten Stellen". Dies sind insbesondere: - Arbeitgeber - Familienkassen - Sozialleistungsträger -Rechtsanwälte - Steuerberater und - zugelassene Schuldnerberatungen. Hoffe ich konnte dir helfen. LG |
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