Dies ist eine Diskussion zu ordentliche Kündigung Darlehen - geschuldeter Betrag innerhalb des Forums Bankrecht
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| ordentliche Kündigung Darlehen - geschuldeter Betrag S will seinen am 08.01.2008 abgeschlossenen Kreditvertrag ordentlich kündigen. Dies ist auch möglich nach den Kreditbedingungen des Kreditvertrages: frühestens nach 6 Monaten nach Empfang des Kreditbetrages (08.01.2008) mit einer Frist von 3 Monaten. Frage ist, welchen Betrag S dem Kreditgeber zurückzahlen muss. In den Kreditbedingungen sowie auch im entsprechenden § des BGB (§489 III BGB) steht, dass er den "geschuldeten Betrag" zurückzahlen muss. Welcher Betrag ist dies konkret? a) der Kreditbetrag (von S ursprünglich verfügbarer Betrag) MINUS bereits gezahlter Raten? b) der Kreditbetrag (von S ursprünglich verfügbarer Betrag) MINUS bereits gezahlter um anteilige Zinsen reduzierte Raten? c) der Kreditbetrag (von S ursprünglich verfügbarer Betrag) MINUS bereits gezahlter Raten PLUS aller Zinsen PLUS Bearbeitungsgebühr? d) der Kreditbetrag (von S ursprünglich verfügbarer Betrag) MINUS bereits gezahlter Raten PLUS Bearbeitungsgebühr? e) der Kreditbetrag (von S ursprünglich verfügbarer Betrag) MINUS bereits gezahlter um anteilige Zinsen reduzierte Raten PLUS Bearbeitungsgebühr? f) oder was komplett anderes? |
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| AW: ordentliche Kündigung Darlehen - geschuldeter Betrag man kann sowas immer bei seiner bank anfragen, dann bekommt mans auf dem cent genau. im übrigen bekommt man die bearb-gebühr nicht zurück und die zinsen werden zurückverrechnet
__________________ pecunia non olet! |
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| AW: ordentliche Kündigung Darlehen - geschuldeter Betrag also mal einfaches Beispiel: Darlehensbetrag 10.000,- Gebühr: 200,- Gesamtbetrag also: 10.200 am 08.01.08 Zinsabrechnung bei Darlehen erfolgt -fast immer- monatlich zum 30. Monatlich zum 30 wird die Rückführungsrate gezahlt. Zum 30.01 werden dann zuerst ca. 60 Zinsen (08.01 - 30.01) belastet (Darlehenstand dann 10.260) und dann z.B. 200,- Rate gutgeschrieben. Darlehensstand dann zum 30.01 10.060. So läuft das jeden Monat. Bis zu dem Tag an dem das Darlehen (der Restdarlehensstand) vollständig zurück gezahlt werden soll (Kündigungstermin). |
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