Dies ist eine Diskussion zu Nachverfolgungsantrag Sepa - Eu innerhalb des Forums Bankrecht
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| Nachverfolgungsantrag Sepa - Eu Nehmen wir an jemand bestellt in England in einem Onlineshop . Er überweist 75,00 € am 3.11. per Sepa-Überweisung nach England . Die Bic+Iban Daten kopiert er aus den Zahlungshinweisen des Onlineshops in das Sepa-Formular im Onlinebanking . Somit sind Fehler bei der Eingabe ausgeschlossen . Als am 16.11 weder beim Empfänger ein Zahlungseingang zu verbuchen ist - noch beim Absender eine Rückbuchung stattgefunden hat - nimmt er zum 2.mal Kontakt mit seiner Bank auf . Die Bank bestätigt telefonisch die Daten in der Überweisung korrekt übermittelt zu haben - und verweist sofort darauf nie Probleme mit Überweisungen nach England gehabt zu haben . Sicherlich wäre da etwas bei der Empfängerbank fehlgelaufen . Nicht verwunderlich ![]() Die Bank verweist auf die Möglichkeit eines Nachforschungsauftrages. 30€ - die Kosten die die englische Bank dafür noch zusätzlich abziehen würde sind unbekannt . Kontaktaufnahme mit dem Shopbetreiber und dessen Recherche bei seiner Hausbank ergeben das bei der englischen Bank nichts angekommen wäre . Es handelt sich laut etlichen Bewertungen im Internet auch nicht um einen unseriösen Shop . So und nun zum Kern der Frage : Wenn der Überweisende davon ausginge , daß der Fehler tatsächlich bei der Hausbank liegt und das Geld garnicht erst in England angekommen wäre - und er vermeiden möchte bei Nachforschung auch noch doppelt von beiden Banken abkassiert zu werden - Könnte er dann den Nachforschungsauftrag wie folgt stellen bzw. müsste die Bank den Auftrag auch so entgegennehmen : Sehr geehrte Damen und Herren, wie ich Ihnen bereits am 12.11.2010 und am 16.11. telefonisch mitgeteilt habe ist eine von mir am 3.11.2010 getätigte Sepa-Überweisung nach England über 75,00€ bis heute weder auf dem Empfängerkonto angekommen – noch auf meinem Konto rückgebucht worden . Meine Kontonummer : XXXXX Hiermit beauftrage ich die XY BANK mit der Nachforschung des Weges der Überweisung im Innland bis zur Übergabe an die XY Bank UK . Für jegliche weitere Kosten durch von mir nicht beauftragte Nachforschungen im europäischen Ausland werde ich nicht aufkommen . Sollte sich im Zuge der Nachforschung herausstellen , daß besagte Überweisung nicht durch mein Verschulden auf dem Innlandsweg vor der Übergabe an die XY Bank UK verloren gegangen ist – bin ich von den Kosten für diese Nachforschung freizustellen . Über die Ergebnisse der Nachforschung und den detailgenauen Verlauf der Überweisung möchte ich schriftlich informiert werden . Mit freundlichen Grüssen ….............................................. |
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