Dies ist eine Diskussion zu Muss eine Grundschuld mit einer bestimmten Forderung verbunden werden? innerhalb des Forums Bankrecht
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| Muss eine Grundschuld mit einer bestimmten Forderung verbunden werden? Falls ja, (wo) ist dies gesetzlich geregelt? Falls nein, kann dies vertraglich abbedungen werden (§ 158 BGB)? |
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| AW: Muss eine Grundschuld mit einer bestimmten Forderung verbunden werden? Die Grundschuld kann mit einer Forderung verknüpft sein, muss es aber nicht. Sie ist den §§ 1191 ff. BGB geregelt.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Muss eine Grundschuld mit einer bestimmten Forderung verbunden werden? Das Wesen der Grundschuld, im Unterschied zur Hypothek, ist ihre Abstarktheit. D.h. sie muss nicht verknüpft sein! |
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