Dies ist eine Diskussion zu muss Bausparvertrag bespart werden u Falschberatung? innerhalb des Forums Bankrecht
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| muss Bausparvertrag bespart werden u Falschberatung? angenommen Person A hat einen Bausparvertrag, der nicht bespart wird und auch so dem Vertreter gesagt wurde, dass eine Besparung erst später (vielleicht in 10 Jahren) angefangen wird. Person A hatte diesen Vertrag abgeschlossen, weil A "den guten Zinssatz" für später nutzen wollte. jetzt hat A von einem Bekannten gehört, dass dieser Vertrag eigentlich nicht hätte zustandekommen dürfen, weil ein Bausparvertrag bespart werden muss. 1. Gibt es dazu irgendeine Gesetzesgrundlage? Zudem gibt es einen zweiten Bausparvertrag, der bespart wird. Bei Abschluss wurde A vom Vertreter erklärt, dass A später bei der Zuteilung ein Wahlrecht auf die Tilgungshöhe hätte, der Darlehenszinssatz wäre dabei fix. Nach nochmaligen Nachfragen von A (in dem Kleingedruckten war ein Hinweis, dass der Dahrlehenszins der Tilgungshöe angepasst wird) wurde vom Vertreter erklärt, dass es sich um einen anderen Tarif handelt, was A zu diesem Zeitpunkt akzeptierte (Oben bei dem Vertrag, wurden die Tarife ausgewählt und mit dem Vertrag konnten verschiedene Tarife abgeschlossen werden) A hatte sich danach leider nicht weiterhin darum gekümmert und ist deshalb erst jetzt aufgefallen, dass auch die Tilgungshöhe seit Vertragsbegin fix ist. A hatte jetzt nochmals den Vertreter mit einem Beistand besucht und auch hier wurde mitgeteilt, dass man später bei der Zuteilung das Wahlrecht hätte und der Betrag bei "Tilgungshöhe" nur ein Besipiel sei (es ist aber nichts zu fnden, dass nur ansatzweise andeutet, dass dies nur ein Beispiel sei). 2. Hat A, Juristisch gesehen, die Möglichkeit den Vertrag wegen Falschberatung aufheben zu lassen? Oder ist die komplette Abschlussgebühr auf alle fälle futsch? Vielen Dank für eure Meinung MfG |
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| AW: muss Bausparvertrag bespart werden u Falschberatung? also, bausparverträge kann man in mehreren tarifen abschließen. die tarife haben eine feste mindesttilgungsrate, die immer in pro mille der bausparsumme angegeben wird.des weiteren haben sie einen regelsparbeitrag.der regelsparbeitrag besagt nur, dass der bausparvertrag innerhalb von den berühmten 7 jahren in die zuteilung kommt.plant also ein kunde irgendwann mal ein haus zu bauen, kann dieser (weil es grad günstige tarife gibt) auch bedeutend höher abgeschlossen werden und die regelsparrate nicht eingehalten werden, ja sogar ruhend gestellt werden, dass man auch gar nichts zahlt. die tilgungsrate ist jedoch fest, allerdings kann man sie nach oben hin variieren. bsp:bausparvertrag 10000euro baussparsumme mit monatl. regelsparrate 4pro mill und tilgungsrate 6 pro mill. so kann man in der sparphase den bausparvertrag so besparen wie man will, kommt er jedoch in die zuteilung muss man mindestens 60 euro rate abzahlen. es macht bei auslaufenden guten tarifen daher sinn, sich diesen tarif zu sichern, ihn jedoch nicht zu besparen, um sich eben den guten darlehenszinssatz zu sichern für später. das gute an basupardarlehen ist ja, dass man jederzeit zwischentilgen kann und seine rate beliebig veränderbar ist, allerdings immer die mindesttilgungshöhe einhalten muss. von daher hat dein berater schon recht mit der auissage, dass die rate frei wählbar ist, er hätte allerdings auf die mindesttilgungsrate hinweisen müssen. da allerdings gespräche über das bausparen (noch)nicht dokumentiert werden müssen, sieht es schlecht aus, diesen berater wegen falschberatung anzukreiden bzw.sogar den vertrag rück abzuwickeln, um die abschlussgebühr wieder zu bekommen. ich würde daher person a raten, einfach den bausparvertrag nach wie vor "liegen"zu lassen und bei bedarf anfangen zu sparen.
__________________ pecunia non olet! |
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| AW: muss Bausparvertrag bespart werden u Falschberatung? Bei Bausparverträgen bitte auch immer auf die Kontoführungsgebühren achten, wenn man "den Zinssatz sichert"! Wenn man den Bausparvertrag 10 Jahre nicht bespart, hat man am Ende nicht sonderlich viel davon, weil sich die Kontoführungsgebühren ansammeln. Generell kann man einen Bausparvertrag besparen, wie man gerade lustig ist - ob das, eben wegen der Kontoführung etc. sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Viele Grüße |
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| AW: muss Bausparvertrag bespart werden u Falschberatung? es gibt viele tarife ohne kontoführungsentgelt, diese haben meistens einen schlechteren habens zinssatz.man kann aber auch einen kostenfreien tarifwechsel vornehmen.
__________________ pecunia non olet! |
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| AW: muss Bausparvertrag bespart werden u Falschberatung? Ich bin zwar schon etwas raus aus dem Geschäft... aber das kann man hier nicht so stehen lassen ![]() 1) 7 Jahre Dies hat(te) nur was mit den Prämien zu tun. Man konnte einen Bausparvertrag auch in weniger als 2 Jahren zuteilungsreif bekommen. Muß man eben nur heftigst besparen (also meist gleich auffüllen). Beim Regelsparbeitrag ist man meist nach 7 Jahren dran... kommt auf den Tarif an.. 2) Eine Besparung arg unterhalb des Regelsparbeitrages ist möglich. Frage: Ist es sinnvoll. Ich habe in meiner Zeit im Außendienst viele Fälle gesehen, in denen Bausparverträge verkauft worden sind, deren Zuteilung Jahrzehnte gedauert hätte... Offenbar war da jemand scharf auf die Abschlußprovision... 3) Ist es nicht sinnvoll, mal in die Bedingungen zu schauen, was passiert, wenn man unterhalb des Regelsparbeitrages spart? Da sollte alles erklärt werden... Falls man die Abschlußgebühr innerhalb einer bestimmten Zeit nicht gezahlt hat, kann es natürlich sein, daß die Bausparkasse den Vertrag auflöst. Auch hier mal in die Bedingungen schauen... Cheers Bang Olafson PS: Ob sich bei den derzeitigen noch niedrigen Hypothekenzinsen der niedrige Zins eines Bausparers lohnt, hängt sicher auch davon ab, wofür man das Darlehen braucht... |
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| AW: muss Bausparvertrag bespart werden u Falschberatung? gut, die entwicklung der zinsen kann man nicht voraussagen. jeder bauspartarif hat eine mindestsparzeit.vor dieser würder der vertrag gar nicht in die zuteilung kommen.zum glück bekommt nicht jeder berater eine abschlussprovision, dass sichert dem kunden auf jeden fall eine bessere beratung und nicht nur produktschießerei
__________________ pecunia non olet! |
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