Dies ist eine Diskussion zu Mit Ratenzahlung im Rückstand innerhalb des Forums Bankrecht
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| Mit Ratenzahlung im Rückstand Mal angenommen, Person A hat vor ca. 3 Monaten eine Ratenzahlungsvereinbarung eingegangen. Leider war sie nach den Feiertagen (wie wahrscheinlich viele) finanziell geschröpft, und hat bedingt durch die Feiertage sein Gehalt nicht wie gewohnt am 01. bekommen, sondern diesen Monat erst am 04.01. Daher konnte A der Ratenzahlung (23€) nicht sofort nachkommen (1 Tag später wäre das Konto wieder gedeckt gewesen). Nun hat A vom Gläubiger einen Brief mit der Aufforderung bekommen, innerhalb von 14 Tagen den gesamten Ausstand zu bezahlen (was A als ordentl. Student mit Nebenjob schlichtweg nicht möglich ist). Ist dieses Vorgehen rechtens, bzw. falls es in den AGB's steht, zulässig? Wie sollte A sich hier am besten verhalten? Vielen Dank schonmal im Voraus, KSieke |
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| AW: Mit Ratenzahlung im Rückstand Kann ich mir gar nicht vorstellen, gerade nach Feiertagen und vor allem innerhalb von einem Tag schon zu mahnen!! Ich würde mit dem Gläubiger in Kontakt treten und an seinen klaren Menschenverstand appellieren! Einfach sagen, dass das Gehalt durch die Feiertage in Verzug kam. Wurde dann wenigstens die Rate am 04.01. gleich überwiesen? mfg
__________________ Meine Kommentare müssen nicht der Wahrheit entsprechen. Ich schreibe hier nur meine eigenen Erfahrungen und meine eigene Meinung nieder. Jeder Mensch macht Fehler. Ich lasse mich auch gerne berichtigen ![]() Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten |
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| AW: Mit Ratenzahlung im Rückstand Zitat:
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| AW: Mit Ratenzahlung im Rückstand Bei der Bank für die ich arbeite ist es auch so üblich das wenn die Lastschrift zurück kommt RLS Gebühren und Mahngebühren anfallen. Immerhin ist doch bekannt gewesen wann die erste Rate fällig ist, wie immer müssen die Feiertage herhalten weil jemand nicht mit seinem Geld umgehen kann. Einfach einen antrag aug Gebührenstorno stellen und mit RA und Verbraucherschutz drohen. Wirkt bei uns immer Wunder |
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