Dies ist eine Diskussion zu Minderjährige Kinder und Depot innerhalb des Forums Bankrecht
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| Minderjährige Kinder und Depot Bislang hat der Papa keine Bank ausfindig machen können, bei der für ein solches Depot Online-Banking möglich wäre. Das könnte daran liegen, dass zum Verkauf und Ankauf die Zustimmung beider Elternteile notwendig ist und das Problem organisatorisch von den Banken nicht zu lösen ist. Jetzt kostet eine solche Order online wesentlich weniger als schriftlich. Frage 1: Kann der Papa die zuviel gezahlten Gebühren geltend machen, weil das Bankhaus organisatorisch das Online-Banking nicht zur Verfügung stellen kann? Frage 2: Gibt es eine Bank, bei der der An- und Verkauf von Aktien online bei einem Minderjährigen Konto geht? Danke im voraus. Smiley Mac |
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| AW: Minderjährige Kinder und Depot Zitat:
Die Bank ist nicht verpflichtet, irgendwem ein Depot zur Verfügung zu stellen. Wenn sie kein Online-Banking für Minderjährige macht, macht sie eben kein Online-Banking für Minderjährige. Gegenfrage: warum muß Papa eigentlich umbedingt auf Namen des minderjährigen Kindes seine Online-Börsen-Geschäfte machen? Warum macht Papa die nicht einfach auf eigenen Namen? Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Minderjährige Kinder und Depot Zitat:
(1) dem lieben Kleinen auch Steuerfreibeträge auf seine Kapitalerträge zustehen, die unter Umständen sogar noch größer sind, als bei Papa. (2) irgendwelche anderen Einrichtungen (z.B. das Altenheim, wo Oma wohnt) abhängig von Vermögen des Papas diesen zur Kasse bitten. ... nach Bedarf ergänzbar. ![]() Da innerhalb Deutschlands und der EU aber immer neue Vorschriften ersonnen werden, wie der arme Anleger vor den raff- und provisionsgierigen Anlageberatern geschützt werden kann, und da das minderjährige Kind (aus juristischer Sicht) die Folgen seiner Spekulationen sowieso nicht überschauen kann, könnte Papa auch EU-weit Schwierigkeiten haben, ein entsprechendes Angebot zu finden. Vielleicht ist man ja in Liechtenstein etwas freizügiger, vielleicht gibt es dort aber gar kein Online-Banking.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Minderjährige Kinder und Depot Zitat:
Es geht ja hier nur darum, daß die Bank für den Minderjährigen kein Online-Depot anlegen will. Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Minderjährige Kinder und Depot @tomrohwer vielleicht is es schlicht die kohle vom kind. das müssen die eltern wohl selst erntscheiden, welche anlageform sie dafür wählen. das hab ich hier neulich schon mal gelesen. mir wär das, sofern es sich um eigene kinder handelt allerdings völlig neu. wie kommst du also darauf? bezüglich vormundschaften trifft das zu, das ist mir auch bekannt, bei leiblichen kindern wüßte ich davon aber überhaupt nichts. |
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| AW: Minderjährige Kinder und Depot Die richtige Antwort muss wohl von Mama oder Papa kommen. Darauf werden wir aber vielleicht noch eine Weile warten müssen. Da aber die Gegenfrage sonst so einsam dagestanden hätte, hab ich halt mal ein paar Varianten vorgeschlagen. Ich denke aber, dass unsere Ansichten zum eigentlichen Sachverhalt im Wesen übereinstimmen.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Minderjährige Kinder und Depot Hm, in der Tat ist das die fiktive Kohle der Kinder. Und mit Aktien lässt sich als böser Kapitalist mehr verdienen als mit Festgeld. Als Papa bin ich doch daran interssiert bis zum 18 Geburtstag möglichst viel zu erwirtschaften. Im übrigen ist das an die Kinder übertragene Geld für immer verloren (aus Sicht des Spenders). Wenn solches Kapital auf Papas Konto umgeschichtet wird, erfolgt Meldung der Bank an das Finanzamt. Was werden die wohl dann wollen? Das mit dem Altenheim ist ein interessanter Aspekt, mit dem man sich langfristig auseinander setzen muß. Selbstverständlich besitze ich nichts und das ist auch gut so. Mir fehlt nämlich jegliches Verständnis, warum Kinder der Pflegebedürftigen zur Leistung herangezogen werden, während es für Kinderlose keinen angemessenen Zusatzbeitrag in der Pflegeversicherung gibt. Wenn die Legislative versagt, dann muß man sich wehren. Aber das ist jetzt etwas vom Thema abgeschweift. Smiley Mac PS: Ich habe bereits vor diesem Thread bei 5 Banken angefragt. Und es gibt ne Menge Banken. |
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| AW: Minderjährige Kinder und Depot Zitat:
Braucht er dann Papas Zustimmung, um einen Anwalt zu beauftragen, die entgangenen Gewinne bei Papa wieder einzuklagen? Zitat:
Es gab dann aber auch regelmäßig Transfers zwischen den Depots des Jugendlichen und des Spenders in beiden Richtungen, bei denen aber ersterer bestenfalls nachträglich informiert wurde. Daran scheint aber niemand Anstoß genommen zu haben. Will der Staat nicht immer nur unser bestes? Zitat:
Zu beachten ist aber auch, dass insbesondere unverheiratete Kinderlose an anderer Stelle stärker zur Finanzierung des Staatshaushalts herangezogen werden. Zitat:
![]() Wenn jemand etwas tun will, dieses aber nicht schafft, kann von Versagen die Rede sein.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! Geändert von motzmecker (05.05.2011 um 23:42 Uhr). |
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| AW: Minderjährige Kinder und Depot Versagen synonym: nicht fähig. Wenn jemand etwas tun will und es nicht schafft, dann ist er nicht fähig dazu und hat versagt. Der Duden lässt da keinen anderen Schluß zu. Das Versagen der Legislative in diesem Staat ist kein Einzelfall, sondern eher die Regel. Es stellt sich nur die Frage, ob man es besser machen könnte. Zum Thema: Mit Aktien lässt sich sicher mehr verdienen als mit dem Sparbuch. Man darf nur nicht zu gierig sein. Und das ist ganz in Juniors Interesse. Im übrigen habe ich mein Leben so organisiert, dass ich nichts habe. Wenn wir das alle machen würden, wäre die Welt ein wenig gerechter - der Staat aber wohl pleite, obwohl, ist er eigentlich. Smiley Mac |
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| AW: Minderjährige Kinder und Depot Zitat:
Zitat:
Kreditaufnahmen, Scheckgeschäfte und eine Reihe von anderen Geschäften können die Sorgeberechtigten nur mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichts für den Minderjährigen vornehmen. Zitat:
Und da muß man bei "modernen Geldanlagen" schon mal schauen - ein einfacher Aktienkauf wird möglich sein, Optionsscheine, die eine Nachschusspflicht beinhalten oder ähnliches mehr werden ohne Zustimmung des Vormundschaftsgerichts nicht zulässig sein. Man wird also immer genau prüfen müssen, welche Börsen- oder anderen Geldgeschäfte vielleicht zustimmungspflichtig sind. "Depot" setze ich hier mit Wertpapiergeschäften gleich. Und da ist es natürlich deutlich einfacher, wenn man unbeschränkt - weil auf eigene Rechnung - tätig werden kann. Insofern kann ich nicht nachvollziehen, warum man unbedingt ein Depot auf den Namen des Kindes online verwalten will, wenn die Banken das nun mal nicht anbieten. Ich vermute übrigens (man sollte mal nachfragen), daß Banken dafür rechtliche Gründe haben. Warum sonst sollten sie ihren Kunden ein Online-Depot vorenthalten, an dem sie ja bekanntlich gutes Geld verdienen, und das deutlich kostengünstiger als "Offline".
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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