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Minderjährige Kinder und Depot

Dies ist eine Diskussion zu Minderjährige Kinder und Depot innerhalb des Forums Bankrecht

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Alt 03.05.2011, 10:58
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Minderjährige Kinder und Depot

Mal angenommen ein 10 jähriger hat ein Aktiendepot.
Bislang hat der Papa keine Bank ausfindig machen können, bei der für ein solches Depot Online-Banking möglich wäre.
Das könnte daran liegen, dass zum Verkauf und Ankauf die Zustimmung beider Elternteile notwendig ist und das Problem organisatorisch von den Banken nicht zu lösen ist.
Jetzt kostet eine solche Order online wesentlich weniger als schriftlich.
Frage 1: Kann der Papa die zuviel gezahlten Gebühren geltend machen, weil das Bankhaus organisatorisch das Online-Banking nicht zur Verfügung stellen kann?
Frage 2: Gibt es eine Bank, bei der der An- und Verkauf von Aktien online bei einem Minderjährigen Konto geht?
Danke im voraus. Smiley Mac
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  #2 (permalink)  
Alt 03.05.2011, 14:55
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AW: Minderjährige Kinder und Depot

Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Frage 1: Kann der Papa die zuviel gezahlten Gebühren geltend machen, weil das Bankhaus organisatorisch das Online-Banking nicht zur Verfügung stellen kann?
Wieso sollte das möglich sein?

Die Bank ist nicht verpflichtet, irgendwem ein Depot zur Verfügung zu stellen. Wenn sie kein Online-Banking für Minderjährige macht, macht sie eben kein Online-Banking für Minderjährige.

Gegenfrage: warum muß Papa eigentlich umbedingt auf Namen des minderjährigen Kindes seine Online-Börsen-Geschäfte machen? Warum macht Papa die nicht einfach auf eigenen Namen?

Zitat:
Frage 2: Gibt es eine Bank, bei der der An- und Verkauf von Aktien online bei einem Minderjährigen Konto geht?
Einfach mal die Banken fragen. Soviele gibt's ja nun auch nicht.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 03.05.2011, 21:29
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AW: Minderjährige Kinder und Depot

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Gegenfrage: warum muß Papa eigentlich umbedingt auf Namen des minderjährigen Kindes seine Online-Börsen-Geschäfte machen? Warum macht Papa die nicht einfach auf eigenen Namen?
Möglicherweise, weil ...
(1) dem lieben Kleinen auch Steuerfreibeträge auf seine Kapitalerträge zustehen, die unter Umständen sogar noch größer sind, als bei Papa.
(2) irgendwelche anderen Einrichtungen (z.B. das Altenheim, wo Oma wohnt) abhängig von Vermögen des Papas diesen zur Kasse bitten.
... nach Bedarf ergänzbar.

Da innerhalb Deutschlands und der EU aber immer neue Vorschriften ersonnen werden, wie der arme Anleger vor den raff- und provisionsgierigen Anlageberatern geschützt werden kann, und da das minderjährige Kind (aus juristischer Sicht) die Folgen seiner Spekulationen sowieso nicht überschauen kann, könnte Papa auch EU-weit Schwierigkeiten haben, ein entsprechendes Angebot zu finden.
Vielleicht ist man ja in Liechtenstein etwas freizügiger, vielleicht gibt es dort aber gar kein Online-Banking.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #4 (permalink)  
Alt 04.05.2011, 18:27
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AW: Minderjährige Kinder und Depot

Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen
Möglicherweise, weil ...
(1) dem lieben Kleinen auch Steuerfreibeträge auf seine Kapitalerträge zustehen, die unter Umständen sogar noch größer sind, als bei Papa.
Warum macht Papa dann nicht die Börsenspekulationen auf eigenen Namen und legt das Festgeld etc. auf den Namen des Kindes an?

Es geht ja hier nur darum, daß die Bank für den Minderjährigen kein Online-Depot anlegen will.

Zitat:
(2) irgendwelche anderen Einrichtungen (z.B. das Altenheim, wo Oma wohnt) abhängig von Vermögen des Papas diesen zur Kasse bitten.
Das bewegte sich dann aber schon scharf am Rande der nicht mehr Legalität.
Zitat:
Da innerhalb Deutschlands und der EU aber immer neue Vorschriften ersonnen werden, wie der arme Anleger vor den raff- und provisionsgierigen Anlageberatern geschützt werden kann, und da das minderjährige Kind (aus juristischer Sicht) die Folgen seiner Spekulationen sowieso nicht überschauen kann, könnte Papa auch EU-weit Schwierigkeiten haben, ein entsprechendes Angebot zu finden.
Bestimmte Anlageformen gehen ohnehin nur mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichts, genauso wie Kreditgeschäfte auf den Namen des Minderjährigen.

Zitat:
Vielleicht ist man ja in Liechtenstein etwas freizügiger, vielleicht gibt es dort aber gar kein Online-Banking.
Dort will man vor allem Mindestanlagesummen, die eher selten bei Bankkunden sind, für die der Kapitalertragssteuer-Freibetrag des Sohnes noch ernsthaft relevant ist...
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #5 (permalink)  
Alt 04.05.2011, 19:55
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AW: Minderjährige Kinder und Depot

@tomrohwer
vielleicht is es schlicht die kohle vom kind. das müssen die eltern wohl selst erntscheiden, welche anlageform sie dafür wählen.

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Bestimmte Anlageformen gehen ohnehin nur mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichts...
das hab ich hier neulich schon mal gelesen. mir wär das, sofern es sich um eigene kinder handelt allerdings völlig neu. wie kommst du also darauf? bezüglich vormundschaften trifft das zu, das ist mir auch bekannt, bei leiblichen kindern wüßte ich davon aber überhaupt nichts.
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  #6 (permalink)  
Alt 04.05.2011, 20:27
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AW: Minderjährige Kinder und Depot

Die richtige Antwort muss wohl von Mama oder Papa kommen. Darauf werden wir aber vielleicht noch eine Weile warten müssen. Da aber die Gegenfrage sonst so einsam dagestanden hätte, hab ich halt mal ein paar Varianten vorgeschlagen.
Ich denke aber, dass unsere Ansichten zum eigentlichen Sachverhalt im Wesen übereinstimmen.
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  #7 (permalink)  
Alt 05.05.2011, 09:00
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AW: Minderjährige Kinder und Depot

Hm, in der Tat ist das die fiktive Kohle der Kinder. Und mit Aktien lässt sich als böser Kapitalist mehr verdienen als mit Festgeld. Als Papa bin ich doch daran interssiert bis zum 18 Geburtstag möglichst viel zu erwirtschaften. Im übrigen ist das an die Kinder übertragene Geld für immer verloren (aus Sicht des Spenders). Wenn solches Kapital auf Papas Konto umgeschichtet wird, erfolgt Meldung der Bank an das Finanzamt. Was werden die wohl dann wollen?
Das mit dem Altenheim ist ein interessanter Aspekt, mit dem man sich langfristig auseinander setzen muß. Selbstverständlich besitze ich nichts und das ist auch gut so. Mir fehlt nämlich jegliches Verständnis, warum Kinder der Pflegebedürftigen zur Leistung herangezogen werden, während es für Kinderlose keinen angemessenen Zusatzbeitrag in der Pflegeversicherung gibt. Wenn die Legislative versagt, dann muß man sich wehren. Aber das ist jetzt etwas vom Thema abgeschweift. Smiley Mac
PS: Ich habe bereits vor diesem Thread bei 5 Banken angefragt. Und es gibt ne Menge Banken.
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  #8 (permalink)  
Alt 05.05.2011, 22:45
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AW: Minderjährige Kinder und Depot

Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Hm, in der Tat ist das die fiktive Kohle der Kinder. Und mit Aktien lässt sich als böser Kapitalist mehr verdienen als mit Festgeld. Als Papa bin ich doch daran interssiert bis zum 18 Geburtstag möglichst viel zu erwirtschaften.
Es dürfte dann aber sicher auch nicht korrekt sein, wenn die Eltern im Namen der Minderjährigen spekulative Geschäfte tätigen. Wäre aber interessant, was passiert, wenn plötzlich mal Verluste eingefahren werden und Junior Unzufriedenheit mit der vermögensverwalterischen Tätigkeit seiner Vorfahren äußert.
Braucht er dann Papas Zustimmung, um einen Anwalt zu beauftragen, die entgangenen Gewinne bei Papa wieder einzuklagen?

Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Im übrigen ist das an die Kinder übertragene Geld für immer verloren (aus Sicht des Spenders). Wenn solches Kapital auf Papas Konto umgeschichtet wird, erfolgt Meldung der Bank an das Finanzamt. Was werden die wohl dann wollen?
Das mit dem Altenheim ist ein interessanter Aspekt, mit dem man sich langfristig auseinander setzen muß.
Wie sich die Gesetzlichkeit in dieser Hinsicht weiterentwickelt hat, weiß ich nicht sicher. Mir sind jedoch vor einigen Jahren ähnliche Vorgänge bekannt geworden, bei denen die Absicht, den Heranwachsenden materiell abzusichern, als Begründung geäußert wurde. Außerdem gab es eben da auch die Problematik mit dem Altersheim.
Es gab dann aber auch regelmäßig Transfers zwischen den Depots des Jugendlichen und des Spenders in beiden Richtungen, bei denen aber ersterer bestenfalls nachträglich informiert wurde.
Daran scheint aber niemand Anstoß genommen zu haben.

Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Was werden die wohl dann wollen?
Will der Staat nicht immer nur unser bestes?

Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Mir fehlt nämlich jegliches Verständnis, warum Kinder der Pflegebedürftigen zur Leistung herangezogen werden, während es für Kinderlose keinen angemessenen Zusatzbeitrag in der Pflegeversicherung gibt.
Hier fehlt mir das Verständnis für den Zusammenhang. Die meisten heutigen Bewohner von Seniorenresidenzen dürften den Großteil ihres Lebens in Zeiten verbracht haben, als es noch keine Pflegeversicherung gab. Hingegen gab es schon Regelungen, dass die nachfolgende Generation verpflichtet ist, im Bedarfsfall den Lebensunterhalt angemessen zu unterstützen, wobei aber ein angemessener Selbstbehalt zu gewähren ist. Dabei scheint mir aber nur wahrscheinlich, dass bei einem kinderlosen (sagen wir mal Anwalts-)Ehepaar mehr zu holen ist als bei dem Fabrikarbeiter mit minijobender Ehefrau und 5 Kindern.
Zu beachten ist aber auch, dass insbesondere unverheiratete Kinderlose an anderer Stelle stärker zur Finanzierung des Staatshaushalts herangezogen werden.

Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Wenn die Legislative versagt, ...
Was rechtfertigt die Annahme eines Versagens?
Wenn jemand etwas tun will, dieses aber nicht schafft, kann von Versagen die Rede sein.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!

Geändert von motzmecker (05.05.2011 um 23:42 Uhr).
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  #9 (permalink)  
Alt 06.05.2011, 08:21
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AW: Minderjährige Kinder und Depot

Versagen synonym: nicht fähig. Wenn jemand etwas tun will und es nicht schafft, dann ist er nicht fähig dazu und hat versagt. Der Duden lässt da keinen anderen Schluß zu. Das Versagen der Legislative in diesem Staat ist kein Einzelfall, sondern eher die Regel. Es stellt sich nur die Frage, ob man es besser machen könnte.
Zum Thema: Mit Aktien lässt sich sicher mehr verdienen als mit dem Sparbuch. Man darf nur nicht zu gierig sein. Und das ist ganz in Juniors Interesse. Im übrigen habe ich mein Leben so organisiert, dass ich nichts habe. Wenn wir das alle machen würden, wäre die Welt ein wenig gerechter - der Staat aber wohl pleite, obwohl, ist er eigentlich. Smiley Mac
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  #10 (permalink)  
Alt 06.05.2011, 17:28
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AW: Minderjährige Kinder und Depot

Zitat:
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@tomrohwer
vielleicht is es schlicht die kohle vom kind. das müssen die eltern wohl selst erntscheiden, welche anlageform sie dafür wählen.
Können sie ja auch. Nur geht's eben nicht online, sondern nur mit persönlichem Erscheinen, oder per Brief, oder per Telefon...

Zitat:
Zitat:
Zitat von TomRohwer
Bestimmte Anlageformen gehen ohnehin nur mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichts...
das hab ich hier neulich schon mal gelesen. mir wär das, sofern es sich um eigene kinder handelt allerdings völlig neu. wie kommst du also darauf?
§ 1643 BGB Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte ...

Kreditaufnahmen, Scheckgeschäfte und eine Reihe von anderen Geschäften können die Sorgeberechtigten nur mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichts für den Minderjährigen vornehmen.

Zitat:
bezüglich vormundschaften trifft das zu, das ist mir auch bekannt, bei leiblichen kindern wüßte ich davon aber überhaupt nichts.
§ 1643 BGB ...

Und da muß man bei "modernen Geldanlagen" schon mal schauen - ein einfacher Aktienkauf wird möglich sein, Optionsscheine, die eine Nachschusspflicht beinhalten oder ähnliches mehr werden ohne Zustimmung des Vormundschaftsgerichts nicht zulässig sein.

Man wird also immer genau prüfen müssen, welche Börsen- oder anderen Geldgeschäfte vielleicht zustimmungspflichtig sind. "Depot" setze ich hier mit Wertpapiergeschäften gleich. Und da ist es natürlich deutlich einfacher, wenn man unbeschränkt - weil auf eigene Rechnung - tätig werden kann.

Insofern kann ich nicht nachvollziehen, warum man unbedingt ein Depot auf den Namen des Kindes online verwalten will, wenn die Banken das nun mal nicht anbieten.

Ich vermute übrigens (man sollte mal nachfragen), daß Banken dafür rechtliche Gründe haben. Warum sonst sollten sie ihren Kunden ein Online-Depot vorenthalten, an dem sie ja bekanntlich gutes Geld verdienen, und das deutlich kostengünstiger als "Offline".
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Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
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