Dies ist eine Diskussion zu Meldung zweites Girokonto innerhalb des Forums Bankrecht
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| Meldung zweites Girokonto folgendes Beispiel. Angenommen Person A hat bereits ein Girokonto . A eröffnet nun ein zweites Girokonto bei einer Onlinebank . Meldet die Bank das zweite neue Konto automatisch an das Finanzamt ? Oder ist A verpflichtet das neue Konto dem Finanzamt anzugeben. Die Daten für das zweite Konto ist dem Arbeitgeber nicht bekannt. |
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| AW: Meldung zweites Girokonto Ja. Bzw. Jein. Das Finanzamt erfährt, dass A ein Konto bei der Onlinebank hat: http://www.arbeitsgemeinschaft-finan...ntoabfrage.php Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Meldung zweites Girokonto Person A fände es nicht schlecht ein ungemeldetes Konto zu haben . |
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| AW: Meldung zweites Girokonto Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Meldung zweites Girokonto Zitat:
![]() ![]() ![]() Man kann soviel Konten haben wie man möchte und muss dies auch vorab niemandem melden. Solange man keine Versuche unternimmt Einkommen gegenüber staatlichen Stellen (Finanzamt, ARGE usw.) zu verschleiern, wird dies ohne Folgen bleiben. |
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| AW: Meldung zweites Girokonto Zitat:
Freiheitsliebe oder Verschleierungsdrang? Und was hat der Arbeitgeber mit der Sache zu tun? Lohnpfändung? ![]() A kann ohne weiteres ein unangemeldetes Konto eröffnen. Beim nächsten Karibikurlaub. Schwierig wirds allerdings mit den Transaktionen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Meldung zweites Girokonto Mal hypothetisch: A ist männlich und, natürlich glücklich, mit B verheiratet. A und B werden gemeinsam veranlagt. C ist weiblich, hübsch, alleinstehend und macht A auch manchmal glücklich. Um gemeinsame Stelldicheins zu finanzieren braucht A dieses geheime Onlinekonto. Nach Abgabe der Steuererklärung kommt eine schriftlich Anfrage vom FA zu diesem Konto. Dieses Schreiben ist natürlich an A und B adressiert. B öffnet und erfährt von einem „geheimen“ Konto. Unglücklich gelaufen. Gr ZetPeO
__________________ Klick mich! Nein zu Stuttgart 21Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt David Hilbert Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten. Ich bin kein Jurist. Meine Beiträge drücken nur meine Meinung aus. |
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| AW: Meldung zweites Girokonto Kann mich Humungus und Ron-Wide nur anschließen
__________________ "Als Chef ist Sensibilität extremst wichtig. Gerade im Umgang mit andersgeschlechtlichen Mitarbeitern. Zum Beispiel Frauen." B.Stromberg |
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