
06.09.2010, 20:16
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| V.I.P. | | Registriert seit: Aug 2006 Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 3.274
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| AW: Löschung Grundschuld Zitat:
Zitat von SINA22 Auf dem Grundstück lastet eine Grundschuld der A-Bank des Verkäufers (A). Im Kaufvertrag wird vereinbart, dass die Grundschuld der A-Bank zu löschen ist. | Das ist ein üblicher Vorgang. Es ist Aufgabe des Notars, die lastenfreie Übergabe des Vertragsgegenstandes zu gewährleisten. Zitat: |
Die B-Bank überweist den Kaufpreis an die A-Bank und verlangt im Gegenzug die Löschung der Grundschuld der A-Bank
| Auch das ist üblich. Zitat: |
Die A-Bank schickt der B-Bank eine Löschungsbewilligung für die zu löschende Grundschuld (die beglaubigte Unterschrift des Verkäufers B ist nicht auf der Löschungsbewilligung).
| Was soll denn die Bank B mit der Löschungsbewilligung? Der Notar erhält die Löschungsbewilligung. Dieser veranlasst die Löschung der Grundschuld im Grundbuch (die Zustimmung ist im Kaufvertrag enthalten, der Löschungsantrag kann ebenfalls bereits im KV enthalten sein, anderenfalls kann der Notar gem. § 15 GBO die Löschung beantragen.) Zitat: |
Ist es nun möglich, die Grundschuld löschen zu lassen, da dies ja bereits im Kaufvertrag vereinbart wurde? Oder muss A zwingend die Löschungsbewilligung mit unterzeichnen?
| Die Löschungszustimmung der Parteien ist mit Sicherheit bereits im Kaufvertrag enthalten. Zitat: |
hier hat aber nicht der eigentümer (also verkäufer) gezahlt ,sondern die B-bank. damit hat die b-bank die grunschuld gekauft. jeztt gehört sie der b-bank.
| Die B-Bank hat die Forderung abgelöst, im Gegenzug wird die Löschungsbewilligung erteilt. Zitat: |
..und weil b-bank eigentümerin der grundschuld ist und außerdem die löschungsbewilligung jetzt hat, kann damit (ohne weitere beteiligung von a pder b) die grundschuld gelöscht werden.
| Die Bank hat kein Antragsrecht zur Löschung. |