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Lastschrifteinzug fehlgeschlagen

Dies ist eine Diskussion zu Lastschrifteinzug fehlgeschlagen innerhalb des Forums Bankrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.07.2010, 23:18
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Question Lastschrifteinzug fehlgeschlagen

Angenommen Firma A zieht per Lastschriftverfahren einen Betrag ein. Jedoch ist das Konto nicht gedeckt, ist das rechtens, dass die Firma A eine Bankgebühr verlangen kann?

Gruß und Danke im Vorraus euer misterEMMO.
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  #2 (permalink)  
Alt 31.07.2010, 12:02
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AW: Lastschrifteinzug fehlgeschlagen

Die Firma kann Schadenersatz aus der Pflichtverletzung des Schuldners verlangen. Das sind die Kosten, die ihr durch diese entstanden sind. Beispielsweise Bank- und Bearbeitungsgebühren. Der Schadenersatz muss substantiiert werden, Pauschalen, insbesondere in großer Höhe, sind meiner Meinung nach unangemessen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.08.2010, 08:35
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AW: Lastschrifteinzug fehlgeschlagen

Zitat:
Zitat von misterEMMO Beitrag anzeigen
Angenommen Firma A zieht per Lastschriftverfahren einen Betrag ein. Jedoch ist das Konto nicht gedeckt, ist das rechtens, dass die Firma A eine Bankgebühr verlangen kann?

Gruß und Danke im Vorraus euer misterEMMO.
Wie Humungus geschrieben hat, darf Firma A die tatsächlich entstandenen Kosten an den Kunden weitergeben.
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  #4 (permalink)  
Alt 09.08.2010, 10:28
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AW: Lastschrifteinzug fehlgeschlagen

Zitat:
Zitat von Mucki58 Beitrag anzeigen
Wie Humungus geschrieben hat, darf Firma A die tatsächlich entstandenen Kosten an den Kunden weitergeben.
.. und die (eigene) bank darf durchaus (zB bei ungedeckten lastschriften)gebühren erheben, die bekommt erstmal der einzieher aufgebrummt .. und dann siehe mucki und humi

(voraussetzung: die firma hatte vom gläubiger die erlaubnis zur lastschrift)
__________________
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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