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Laptop bei Kontoeröffnung

Dies ist eine Diskussion zu Laptop bei Kontoeröffnung innerhalb des Forums Bankrecht

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Alt 01.03.2011, 14:59
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Laptop bei Kontoeröffnung

A eröffnet bei Bank B ein Währungshandelskonto. Als Anreiz wird für eine einjährige Haltedauer ein Laptop versprochen. Als Frist für die Kontoeröffnung wird der 9.2. genannt. Am 20.1. bekommt A von der Bank B die Bestätigung der Kontoeröffnung. Die Überweisung findet allerdings erst ca. vier Wochen später statt, die Bestätigung der Bank datiert vom 25.2. Nun argumentiert die Bank, daß A kein Anrecht auf einen Laptop habe, da erst mit Geldüberweisung die Kontoeröffnung komplett war. Wer hat nun recht?
Vielen Dank für Eure Antworten!
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Alt 01.03.2011, 16:01
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AW: Laptop bei Kontoeröffnung

Was sagt den der Wortlaut der AGB der Bank dazu?
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 01.03.2011, 22:42
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AW: Laptop bei Kontoeröffnung

Vermutlich haben die das so geregelt, nehme ich mal an.

Aber wenn die die Leute mit einem Laptop locken und dann solche Hintertüren haben, sollte man sich doch mal bei einer anderen Bank umsehen.

Da sollte man konsequent sein.

pauline
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  #4 (permalink)  
Alt 02.03.2011, 00:10
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AW: Laptop bei Kontoeröffnung

Zitat:
Zitat von paulineJ Beitrag anzeigen
Vermutlich haben die das so geregelt, nehme ich mal an.
Mit "vermutlich haben die das so geregelt" kann man keinen rechtlichen Sachverhalt analysieren...

Zitat:
Aber wenn die die Leute mit einem Laptop locken und dann solche Hintertüren haben, sollte man sich doch mal bei einer anderen Bank umsehen.
Das ist nur überhaupt nicht die Frage...
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Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #5 (permalink)  
Alt 02.03.2011, 06:59
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AW: Laptop bei Kontoeröffnung

das ganze hat weniger mit bankrecht als mit unlauterem wettbewerb zu tun

http://www.gesetze-im-internet.de/uw...141400004.html
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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Alt 02.03.2011, 12:31
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AW: Laptop bei Kontoeröffnung

Zitat:
Zitat von pelegrino Beitrag anzeigen
Die Überweisung findet allerdings erst ca. vier Wochen später statt, die Bestätigung der Bank datiert vom 25.2. Nun argumentiert die Bank, daß A kein Anrecht auf einen Laptop habe, da erst mit Geldüberweisung die Kontoeröffnung komplett war.
Warum wurde das Geld erst so spät überwiesen? Und wenn laut Bank das Eröffnungsdatumk des Bankkontos maßgeblich ist, warum spielt das Datum der Überweisung dann eine Rolle?

Aber: ohne klare Angaben kann man da ohnehin nichts zu sagen.
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Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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  #7 (permalink)  
Alt 02.03.2011, 13:02
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AW: Laptop bei Kontoeröffnung

Zitat:
Zitat von hera Beitrag anzeigen
das ganze hat weniger mit bankrecht als mit unlauterem wettbewerb zu tun
Für den Bank-Kunden ist es eine AGB-Frage.

1) Wie sehen die AGB der Bank für diesen Fall genau aus?

2) Sind die AGB in diesem Punkt überhaupt wirksam, oder enthalten sie unwirksame Klauseln, und was ergibt sich dann wiederum daraus?

Die wettbewerbsrechtliche Seite interessiert den Bank-Kunden letztlich gar nicht, er kann die Bank nicht wegen unlauteren Wettbewerbs belangen, denn er ist weder Wettbewerber der Bank noch eine abmahnfähige Institution zum Schutze des "lauteren Wettbewerbs".

Eine Verbraucherzentrale oder eine konkurrierende Bank dagegen könnte die wettbewerbsrechtliche Seite durchaus interessieren.
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Alt 02.03.2011, 13:39
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AW: Laptop bei Kontoeröffnung

wiki: "Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V., bekannter unter ihrem Namen Wettbewerbszentrale (WBZ), ist ein Abmahnverein, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, den lauteren Wettbewerb zu sichern."

http://de.wikipedia.org/wiki/Zentral...en_Wettbewerbs
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  #9 (permalink)  
Alt 02.03.2011, 15:20
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AW: Laptop bei Kontoeröffnung

Zitat:
Zitat von hera Beitrag anzeigen
wiki: "Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V., bekannter unter ihrem Namen Wettbewerbszentrale (WBZ), ist ein Abmahnverein, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, den lauteren Wettbewerb zu sichern."

http://de.wikipedia.org/wiki/Zentral...en_Wettbewerbs
Ja.

Und?
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  #10 (permalink)  
Alt 02.03.2011, 16:31
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Da hat der Kunde im Grunde auch nichts von, schon gar kein Laptop.
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