Dies ist eine Diskussion zu Kündigung wg. wdh. nicht vorgelegter Unterlagen zur wirt. Situation innerhalb des Forums Bankrecht
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| Kündigung wg. wdh. nicht vorgelegter Unterlagen zur wirt. Situation einem Schuldner sollen Konto und Darlehen gekündigt werden. Begründet wird die fristlose Kündigung mit der wiederholten und seit Monaten andauernden Versäumnis des Kunden seine wirtschaftlichen Unterlagen einzureichen (wenngleich dies nur ein Teil der Probleme mit dem Kunden darstellt). Da es sich um ein Gesammtvolumen von ca. 740.000,00 EUR handelt, frage ich mich nun ob hier nicht auch das KWG einschlägig ist, welches den Kreditinstituten ja eine schärfere Überwachung von Kreditengagements auferlegt. Im § 18 befinden wir uns m.E. nicht, da dieser Kredite i.H.v. 750.000,00 EUR behandelt. |
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