Dies ist eine Diskussion zu Kündigung Hypothekendarlehen/Tod des Eigentümers innerhalb des Forums Bankrecht
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| Herr A und Frau B leben in Lebensgemeinschaft und nehmen gemeinsam eine Hypothek zum Kauf/Sanierung eines Hauses auf.Eigentümer wird Herr A alleine Zahlung läuft ohne Probleme.Durch eine Suchterkrankung des Herrn A und Arbeitslosigkeit gerät die monatl zahlung ins Stocken, Bank kündigt das Darlehen.Da Frau B immer in Kontakt mit der Bank war wurde die Kündigung in eine Rückzahlungsvereinbarung umgewandelt,diese sah ungefähr so aus 200 Euro Rate abzahlen und ca 300 Euro kamen aber pro Monat dazu (8,5%)Es sollte erst die Schuld (ca 45.000)und dann die Zinsen gezahlt werden.Damals bezogen beide ein Einkommen von ca 500 Euro zusammen und aufstockend ALG2.Frau B trennte sich nach 2 Jahren und zog aus. Herr A zahlte einmalig 900 euro und dann nichts mehr.An Frau B wurden keine Forderungen gestellt.Die Zwangsvollstr.wurde 12 Monate nach Auszug eingeleitet.Herr A verstarb einen Monat darauf und die Zwangsvollstr.wurde ausgesetzt(Erbgeschichte).1,5 Jahre später konnte das Haus verkauft werden,die Restschulden,Kosten für Wertgutachten und Nachlassverwaltung des Hauses sowie Kosten für damalige Einleitung der Vollstreckung soll Frau B tragen.Die LV von Frau B soll auch verwertet werden. Frau B weiß natürlich das es dumm gelaufen ist (also bitte keine Vorhaltungen), aber sie fragt sich ob das alles rechtens war ?? Welche Möglichkeit gibt es jetzt noch da raus zu kommen? Vielleicht kennt jemand einen Weg um wenigstens die LV zurück zu bekommen ? Danke für die Antworten. |
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| AW: Kündigung Hypothekendarlehen/Tod des Eigentümers Also, Frau B soll jetzt abbezahlen, bekommt vom Wert des hauses aber nichts ausgezahlt, oder wie ist das zu verstehen.? |
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| AW: Kündigung Hypothekendarlehen/Tod des Eigentümers Wer wurde Erbe von A? |
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| AW: Kündigung Hypothekendarlehen/Tod des Eigentümers Also Erbe "wurde" der gemeinsame minderjährige Sohn von A und B . Das Erbe wurde aber ausgeschlagen , da das Haus nicht abbezahlt war,noch eine andere Große Schuldensumme vorhanden war und das Haus in dem einem Jahr in dem Frau B ausgezogen war völlig verwahrlost ist , Wasser , Strom , Gas abgestellt , Heizungsrohre dann zerfroren usw...möchte da nicht weiter ausholen aber im Grunde war ne Grundsanierung notwendig.Das Haus war auch bei Auszug noch nicht fertig saniert. Das Darlehen wurde damals von beiden aufgenommen (ca 70.000 Eu) bei Auszug waren es noch 53.000 und der Verkauf hat 45.000 gebracht.Nun geht es um die Restsumme plus der aufgelaufenen Kosten und Zinsen. |
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| AW: Kündigung Hypothekendarlehen/Tod des Eigentümers Verstehe ich jetzt nicht ganz, aber wenn Frau B unterschrieben hat, was Sie ja getan haben muß, dann ist Sie zur Zahlung verpflichtet. Wenn Sie dann auch noch eine LV als Sicherheit hinterlegt wird die Bank zu recht einen Teufel tun und ihr diese zurück geben. Schließlich ist die LV eine Sicherheit und somit Eigentum der Bank Übrigens falls keine Restschuldversicherung da ist die den Tod von Hr. A abdeckt hat Sie die Zahlungen zu leisten. |
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| AW: Kündigung Hypothekendarlehen/Tod des Eigentümers Ja , das weiß Frau B natürlich auch . Aber in diesem Fall sind Zinsen aufgelaufen , die mit einer gewissen Untätigkeit der Bank zusammenhängen.Frau B mußte z.B. bei der Bank nachfragen wieso die Bank nix unternimmt als keine Zahlungen mehr eingingen.Antwort damals:Wir sehen keinen Handlungsbedarf,gibt genug Interessenten die das Haus später mal kaufen.Im Normalfall hätte das Haus zu dem Zeitpunkt gut verkauft werden können und das Darlehen wäre abbezahlt,aber so hat die Bank der "Verwahrlosung"zugesehen und wenn ein Haus dann nochmal 1,5 Jahre leer steht. |
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