Dies ist eine Diskussion zu Kündigun eines unbekannt verzogenen Kontoinhabers innerhalb des Forums Bankrecht
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| Kündigun eines unbekannt verzogenen Kontoinhabers A ist Inhaber eines Kontos bei der B-Bank. Besagtes Konto weist seit geraumer Zeit einen Sollsaldo auf, welcher aber problemlos mit höherem Sparguthaben verrechnet werden könnte. A ist unbekannt verzogen, weder Schufa Anfragen noch EMA-Anfragen bringen keine Infos. Dieser Fall tritt so oder so ähnlich immer mal wieder auf. Frage: Bevor man verrechnen kann muss die Geschäftsverbindung gekündigt werden. Wie kann die Geschäftsverbindung wirksam gekündigt werden, wenn dem A kein diesbezügliches Schreiben zugehen kann? Geändert von Miru8112 (27.01.2012 um 07:32 Uhr). |
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| AW: Kündigun eines unbekannt verzogenen Kontoinhabers Zitat:
Die Mitteilung einer gültigen Zustellungsadresse (Meldeadresse) ist eine Vertragspflicht des Kontoinhabers. Deshalb müsste eine Zustellung an die zuletzt bekannte Meldeadresse ausreichend sein. Nach der Kündigung sind die einschlägigen Kündigungsfristen (z.B. zwei Monate bei Zahlungsverkehrsrahmenvertrag = Girokonto) zu beachten.
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Kündigun eines unbekannt verzogenen Kontoinhabers theoretisch sollten es die agb hergeben, dass mit sparkonto verrechnet werden kann anonsten gibt es auch noch inkassobüros, die offene forderungen übernehmen und sich mit sowas auskennen ...
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Kündigun eines unbekannt verzogenen Kontoinhabers
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Kündigun eines unbekannt verzogenen Kontoinhabers Jaaa.... also Inkassobüros kann ich ja so gar nicht leiden ;-) Die öffentliche Zustellung stellt laut BGH ja die "Ultima Ratio" dar und steht einem erst offen, wenn man alles andere versucht hat. Man müsste also glaubhaft machen, dass man bereits
versucht hat... Teurer Spaß. ![]() Hat jemand Erfahrung mit der öffentlichen Zustellung? |
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| AW: Kündigun eines unbekannt verzogenen Kontoinhabers Zitat:
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| AW: Kündigun eines unbekannt verzogenen Kontoinhabers doch, sowas gibt es ...
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Kündigun eines unbekannt verzogenen Kontoinhabers Zitat:
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| AW: Kündigun eines unbekannt verzogenen Kontoinhabers doch, wenn es schon in den agb geregelt ist
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Kündigun eines unbekannt verzogenen Kontoinhabers mutti!!!ich gebe dir das schriftlich, dass du keine agb finden wirst, mit "sparbuch-verrechnungsklausel". sparbücher sind eine gesetzlich geschützte sonderform von inhaberpapieren. sie können jederzeit wirksam abgetreten werden (natütlich nur von der eigentümerin, nicht von der bank). die bank darf da nicht dran. das guthaben könnte schon lang gar nicht mehr mutti-hera gehören, sondern schon lang tochter-zeiten. ![]() |
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| gerichtsvollzieher, kontokündigung, zugang willenserklärungen, zustellung |
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