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Kreditwürdigkeit Fr. A wenn Herr. B Schulden hat

Dies ist eine Diskussion zu Kreditwürdigkeit Fr. A wenn Herr. B Schulden hat innerhalb des Forums Bankrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.10.2011, 22:53
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Question Kreditwürdigkeit Fr. A wenn Herr. B Schulden hat

Hallo,

ich hoffe ich beschreibe diesen fiktiven Fall richtig - falls nicht bitte um Hinweis.

Hier folgender fiktiver Fall:

Frau A und Herr B haben geheiratet.

Frau A hatte vor der Ehe keinerlei Schulden. Herr B hingegen hatte vor der Ehe Schulden.

Nun möchte Frau A nach der Eheschließlung einen Kredit von der Bank aufnehmen.

Bekommt Frau A mit eigenem Einkommen einen Kredit auch wenn Herr B Schulden hat, die er bereits vor der Ehe gemacht hat und noch in der Schufa steht?
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  #2 (permalink)  
Alt 07.10.2011, 23:24
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AW: Kreditwürdigkeit Fr. A wenn Herr. B Schulden hat

Die Schulden von Herrn B haben mit Frau A nichts zu tun.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.10.2011, 12:12
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AW: Kreditwürdigkeit Fr. A wenn Herr. B Schulden hat

Auch nicht, wenn Frau A den Namen von Herr B annimmt?
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  #4 (permalink)  
Alt 08.10.2011, 12:32
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AW: Kreditwürdigkeit Fr. A wenn Herr. B Schulden hat

Es ist völlig egal, ob man den Namen des anderen angenommen hat, so lange man den Kredit nicht gemeinsam aufgenommen hat( und gemeinsam unterschrieben hat), gehen sie einen nichts an und ändern auch nicht die eigene Kreditwürdigkeit.
Sollte die Bank der Frau A den Kredit ohne 2. Kreditnehmer und Bürgen gewähren, so sollte sich Frau A vergegenwärtigen, dass der Ehemann für diesen Kredit auch nicht herangezogen werden kann, Frau A muss diesen selbst zurückzahlen, egal ob verheiratet oder nicht.
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  #5 (permalink)  
Alt 08.10.2011, 12:35
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AW: Kreditwürdigkeit Fr. A wenn Herr. B Schulden hat

Zitat:
Zitat von MelanieJ Beitrag anzeigen
Auch nicht, wenn Frau A den Namen von Herr B annimmt?
Nein.

Einfach mal hier
http://de.wikipedia.org/wiki/Zugewinngemeinschaft
nachlesen (gesetzlicher Güterstand).
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